Väteraubruch für Kinder informiert:
Unverheirateten zum gemeinsamen Sorgerecht
geraten
- Väterverein verweist auf neues Kindschaftsrecht -
AP-Meldung vom Montag, 22. Juni 1998, 12:55 Uhr
Nürtingen (AP) Der Verein Väteraufbruch für Kinder hat unverheiratete Eltern dazu aufgerufen, demnächst vor einem Notar eine gemeinsame Sorgerechtserklärung für ihre Kinder abzugeben. Diese Möglichkeit sei im neuen Kindschaftsrecht vorgesehen, daß am 1. Juli in Kraft tritt. In einer am Montag in Nürtingen verbreiteten Mitteilung bezeichnete der Bundesvorstand des Vereins das Gesetz als "Anfang, der Mut macht". Damit werde auch das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung und Scheidung zum Regelfall.
Die Organisation äußerte jedoch auch Kritik an der Neuregelung. "Die Verpflichtung zur Mediation fehlt, Rechtsanwälte haben weiterhin das Wort. Kinder werden wie Gegenstände behandelt", heißt es in der Mitteilung. Der Verein rät Eltern, die sich scheiden lassen wollen, sich bei Uneinigkeit über den Umgang mit ihren Kindern zuerst an gemeinsame Freunde, Verwandte oder Lehrer zu wenden.
Nach Angaben von Väteraufbruch für Kinder sind in Deutschland jährlich 200.000 Kinder und Jugendliche von Scheidungen betroffen. Davon hätten 60 Prozent nach einem Jahr jeden Kontakt zu einem Elternteil verloren. Dabei handele es sich meist um den Vater, stellt der Verein fest."
Vergleiche auch dpa-Meldung vom 3.7.98 und Bericht in den Stuttgarter Nachrichten vom 2.7.98