Sehr geehrte Damen und Herren,
der Väteraufbruch für Kinder e.V.
ist ein seit November 1988 bundesweit tätiger Verein mit über
50 Kreisvereinen, Ortsvereinen, Gruppen und Kontaktstellen. Wir sind nach
Freistellungsbescheid als gemeinnützig anerkannt.
In der Hauptsache arbeiten wir mit Vätern,
sorgeberechtigten und nicht sorgeberechtigten - aber auch Frauen, Mütter,
Großeltern und Kinder suchen unsere Beratung und sind als Mitglieder
im Sinne unseres Vereins tätig.
Unsere Schwerpunkte sind sowohl die Weiterentwicklung
der überkommenen Vaterrolle in unserer veränderten Gesellschaft
wie auch die Gleichstellung von Vätern und Müttern in der Praxis
des Erwerbs- und Familienlebens heute.
Ein gewichtiger Punkt unserer Aktivitäten
wird geprägt - oder besser "erzeugt" - von den überwiegend
mäßigen Erfahrungen mit Rechts- und Amtspraxis, aber auch familienunfreundlichem
Berufsleben im Bereich des Familienlebens. Vielfach wird hier staatlicherseits
eine eskalierende Wirkung anstelle einer deeskalierenden erfahren.
Wir bieten seit einiger Zeit unsere bundsweite
Erfahrung im Familienbereich für Gerichte, Jugendämter, Rechtsanwälte
und Sachverständige an. In Form von Fachveranstaltungen sind wir gerade
im Bereich der Einführung des neuen Kindschaftsrechts aktiv geworden
und haben mit Erstaunen feststellen müssen, daß bundesweit sowohl
offizielle staatliche Stellen wie private Fachleute vom neuen Familienrecht
wenig informiert und vorbereitet waren.
Hiermit möchten wir Ihnen für Ihre
Koalitionsverhandlungen einige Anregungen aus unserem reichen Erfahrungskatalog
zur Hand geben.
Da wir nur wenig Zeit für die Sammlung
hatten, sind diese Punkte schlagwortartig gehalten und nicht immer mit
nötigem Zusammenhang nebeneinandergestellt worden. Es sind sowohl
Punkte der Kritik als auch konstruktive Ziele, über die wir gerne
bereit sind, diese im Gespräch weitergehend zu erläutern.
In Erwartung einer Rückmeldung verbleibe
ich
mit freundlichen Grüßen
Thomas Martin
(Bundesvorstand)
Anregungen und Forderungen für
eine neue Familienpolitik mit väterförderlichen Akzenten:
Wir kommen ohne weitere Erläuterungen zur Aufzählung der einzelnen
Punkte.
- Umsetzung und breite Verwirklichung des neuen Kindschaftsrechtes de
facto.
Konsequente Ausübung des neu vorgegebenen Paradigmenwechsels als Handlungsorientierung.
- Die Durchsetzbarkeit im neuen Kindschaftsrecht, insbesondere im Umgangsbereich,
ist nicht vorhanden und fordert damit zu rechtswidrigem Verhalten, z.B.
Kindesentzug, auf.
- Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern wirklich umsetzen.
- Sorgerecht für beide Eltern eines nichtehelichen Kindes ab Geburt.
- Tatsächliche Gleichstellung von Vätern und Müttern.
- Wir benötigen eine detailliertere Aufzählung der sogenannten
"Alltagsrechte" des Elternteils, bei dem das Kind lebt, ohne
den mitsorgeberechtigten Elternteil aus seiner tätigen Mitverpflichtung
zu entlassen.
- Wir benötigen eine konkretere Festlegung der Fragepflicht des
Richters bezüglich der Kindesregelungen im Scheidungsverfahren.
- Ein neuer Partner eines vormals getrennten/geschiedenen Elternteils
sollte eine gewisse Teilverantwortungsübernahme für mitlebende
Kinder in der neu zusammengesetzten Familie erhalten (ähnlich einem
Pflegeelternteil)
- Das Besuchsrecht des Kindes sollte sich auch auf Dritte erstrecken
(bzgl. Freunde der Familie, Großeltern, außerehelicher Vater
des Kindes, etc.)
- Richtern in der 1. Instanz sollen Laienrichter zur Seite gestellt werden.
Bei Fällen mit ausländischem Rechtskontakt auch entsprechende
Staatsangehörige.
- Da international beklagt: die deutsche 1. Instanz soll eine Zeitbegrenzung
bis zur Entscheidung von 6 Wochen erhalten. Nach 12 Wochen muß ein
Richter einen begründeten Nichtentscheidungsbericht abgeben.
- Eine Einstweilige Anordnung soll mit max. 6 Wochen limitiert sein.
Nach 12 Wochen muß ein Richter einen begründeten Nichtentscheidungsbericht
abgeben.
- Kein Kind-Eltern-Kontaktabbruch durch lange Verfahren.
- Das Familienministerium soll eine besondere Aufgabenstellung erhalten:
- Unterstützung der Fortbildung von Jugendämtern und Richtern
- Begleitforschung zur Umsetzung des neuen Kindschaftsrechtes
- Das Familienministerium soll einrichten
- eine Abteilung für Väter mit einem verantwortlichen Beauftragten
- eine bundesweite Förderung für Familienorganisationen mit besonderem
Väterarbeitsschwerpunkt
- eine Projektförderung für väterförderliche Projekte
- eine breite Forschung im Bereich von väterlicher Wirkung und Verhalten
(z.B. Besuchshäufigkeit/-kontinuität und "Zahlungsmoral"
(dabei die nichtsogeberechtigten Mütter miteinbeziehen), Verarmung
durch und während Scheidung und die Auswirkungen der eskalierenden
Zusatzbelastungen auf den Scheidungsprozess durch staatliche Verfahrensstrategie
und Rechtsanwälte und Sachverständige, die Entscheidungsprozesse
in der Paarbeziehung, wer nach Geburt des Kindes das Familieneinkommen
beschafft, etc.)
- Einbeziehung von Betroffenenorganisationen, insbesondere der Väter
- in Fachkonferenzen und Hearings
- in gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit Ämtern und anderen Fachleuten
- Vernetzung der amtlichen und semiprofessionellen Selbsthilfestrukturen
zur besseren Umsetzung des Familienrechts
- Eindeutige und wirkungsvolle Fachaufsicht des Jugendamtes muss erreicht
werden.
- Entlastung des Naturalunterhaltes parallel zur Entlastung des Barunterhaltes
(=Kindergeld) - Konkreter:
- Ausbau von Ganztagsschulen, Vollen Halbtagsschulen, Kindergärten,
Horten auch unter Mitbeteiligung von Bundesmitteln .
- Angleichung an "europäische" Verhältnisse unserer
Nachbarländer, damit ein Teilzeit- bzw. Vollzeitberufsleben auch in
Deutschland trotz Familienbelastung möglich ist.
- Möglichkeit der freien Entscheidung für den "Erziehungsurlaub"
durch genügende finanzielle Unterstützung (s. Skandinavien).
Auch gleitende Zeiten beider Eltern ermöglichen.
Praktische Anreize und Förderung für Väter bzgl. der Ausübung
von Elternurlaub.
- Sanfter Zwang und mehr staatliche Förderung auch für kleine
Betriebe zu mehr Familienfreundlichkeit in der Arbeitsorganisation. z.B.
Einrichtung oder Mitbeteiligung bei Kinderhortplätzen, Teilzeitarbeitsplätzen
auch für Väter, etc.
- Mehr Beteiligung am Leben ihrer Kinder und bessere Informationen darüber
für Eltern ohne Sorgeberechtigung.
- Sofortige Zurücknahme der Vorbehaltsklausel für die UN-Kinderrechtekonventionen
und deren konsequente Verwirklichung und Umsetzung in Deutschland.
- Umsetzung der EMRK und deren Anwendbarkeit in der Praxis der deutschen
Gerichte.
- Anwendung der Haager Konventionen ohne nationalistische Sichtweisen.
- Schulung und Information der Richter und Jugendämter im IPR.
- Schaffung besonders ausgebildeter Juristen und Richter, um als Berater
in entsprechenden Verfahren einbezogen zu werden.
- Information von Eltern, insbesondere binationalen Paaren über die
konkreten Auswirkungen internationaler Konventionen.
- Erweiterter gegenseitiger personeller und Erfahrungsaustausch mit den
Nachbarländern bzgl. binationaler Familienangelegenheiten. (Hinweis:
aufgrund der langanhaltenden massiven französisch -deutschen Familienrechtsprobleme
"arbeitet" ein französischer Beamter des franz. Justizministeriums
ab 3. September im deutschen Justizministerium. Dies wurde schon länger
zwischen Frankreich und den USA praktiziert. Ein Beitrag zur "Europäisierung"
der deutschen Familienrechtspraxis)
- Wiedereinführung von Gemischten Gerichtssenaten (Richter aus beiden
Staaten) bei binationalen Familienfällen.
Dasselbe könnte z.B. auch bei forensischen Gutachten in IPR-Fällen
organisiert werden. (Möglicher Anwendungsfall: §13 der Haager
Konventionen).
Weitere Informationen und Erläuterungen werden gerne gegeben.
c/o Thomas Martin - Väteraufbruch für Kinder e.V. - Bundesvorstand