Väteraufbruch informiert:
Krtik am neuen Kindschaftsrecht
1. dpa-Meldung 3. Juli 98 - 2. Bericht
Stuttgarter Nachrichten 2.7.98
3. AP-Meldung 22. Juni 98
dpa-Meldung 3.7.98
Verein "Väteraufbruch für Kinder" kritisiert neues Kindschaftsrecht
Münster (dpa/lmi) - Scharfe Kritik am neuen Kindschaftsrecht hat der Verein "Väteraufbruch für Kinder" geübt. Das durch die Reform avisierte gemeinsame Sorgerecht der Eltern werde durch das gleichzeitige Veto-Recht untergraben. "Die Mutter braucht nur zu sagen ´Ich will nicht, daß mein Mann auch ein Sorgerecht hat´ dann entscheidet schon wieder ein Gericht", sagte der Bundesvorsitzende der Organisation, Christian Blümel, in Münster der dpa. Durch die am 1. Juli in Kraft getretene Gesetzesreform würden die Väter "nach wie vor diskriminiert". Die Durchsetzbarkeit ihres Rechts auf Umgang mit den eigenen Kindern sei nicht ausreichend geregelt.
Nach Angaben Blümels sind jedes Jahr rund 200.000 Kindern in Deutschland von einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Etwa die Hälfte dieser Kinder habe bereits nach einem Jahr jeden Kontakt zum Vater verloren. Nur 17 Prozent aller geschiedenen Eltern in Deutschland hätten ein gemeinsames Sorgerecht. In Schweden dagegen liege diese Quote bei über 90 Prozent.
"Wer die Kinder hat, hat heute die Macht und das Geld in der Gesellschaft", meint der 45 Jahre alte Musiklehrer. Ähnlich wie im Abtreibungsgesetz müsse eine Beratungspflicht für scheidungswillige Eltern eingeführt werden. Denn: "Aus keinem einzigen Kaufvertrag kommt man heutzutage so leicht heraus wie aus einer Ehe. Viele Familienrichter haben Millionen von Kindern leichtfertig zu Halbwaisen gemacht."
Seit genau zehn Jahren kämpft der "Väteraufbruch für Kinder" gegen eine "Enteignung des Mannes in der Familienpolitik. Bundesweit gehören der Selbsthilfegruppe mit Hauptsitz im münsterländischen Coesfeld rund 500 Mitglieder in zehn Landesverbänden an.
Stuttgarter Nachrichten 2.7.98
Zehn unverheiratete Paare sicherten sich am Mittwoch gemeinsames Sorgerecht - Kritik von Vätern
Applaus, Blumen und Sekt. Viereinhalb Jahre haben Werner Sauerborn und seine Partnerin Barbara Hackenjos auf die Einführung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts für unverheiratete Paare gewartet.
VON ALEXANDER MÖHNLE
Nun herrscht im Raum 268 des Stuttgarter Jugendamtes Jubelstimmung: Der viereinhalbjährige Willie und der noch kleinere Theo werden zwar noch nicht verstehen können, was die soeben unterschriebene Urkunde in der Praxis bedeutet, Barbara Hackenjos und Werner Sauerborn jedoch strahlen: Freunde überreichen dem nun gleichgestellten Vater Blumen, und auch das Fernsehen ist bei der Übergabe der Urkunde durch den Leiter der Abteilung für Amtsvormundschaften dabei.
Zehnmal wiederholt Helmut Dehm, Leiter der Abteilung Amtsvormundschaften, alleine an diesem Tag in seinem engen Amtszimmer die einer Trauung ähnliche Prozedur: Personalien und Geburtsurkunden werden überprüft, vorm Austausch von Autogrammen werden auch alle Rechte und Pflichten der Eltern verlesen. "Das ist ein historischer Tag für das Kindschaftsrecht, in dem bis zum 1. Juli 1970 noch absolute Eiszeit geherrscht hat'', sagt Helmut Dehm, der seit 39 Jahren beim Jugendamt arbeitet. Die damalige Reform sei aber vom Zeitgeist überholt und längst hinfällig gewesen. Mit dem neuen Kindschaftsrecht, das seit 1. Juli gilt, stehen nun auch Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit ehelichen Kindern auf einer Stufe. Das heißt, auch unverheiratete Eltern können künftig gemeinsam das Sorgerecht ausüben.
"Ob es sich um einen Krankenhausaufenthalt oder um Fragen zu Schule und Ausbildung dreht, nun ist die Last geteilt'', jubelt Hedwig Heidinger, die mit ihrem Partner Arne Meerwein das gemeinsame Sorgerecht für den fünfjährigen Florian und den zweijährigen Till beantragt hat. "Wichtig ist mir auch, daß es jetzt bei einem immer möglichen Streit klare Regelungen gibt'', fügt Hedwig Heidinger erleichtert hinzu.
Im Klartext heißt das: Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so entscheidet auch in diesem Fall wie bei verheirateten Paaren künftig das Familiengericht über das Sorgerecht. Auch im Unterhalts- und Erbrecht sind uneheliche Kinder, für die nun auch die gesetzliche Amtspflegschaft des Jugendamtes entfällt, nun mit ehelichen Kindern gleichgestellt.
Und doch war die Sektlaune in den Fluren des Jugendamts in der Wilhelmstraße am Dienstag nicht völlig perfekt. Werner Sauerborn und andere Mitglieder des Vereins "Väteraufbruch für Kinder'' kritisierten, daß die gemeinsame elterliche Sorge unehelicher Paare auch fortan alleine von der Zustimmung der Mutter abhängt. Sollte eine Mutter, die nach der Geburt auch weiterhin automatisch das alleinige Sorgerecht für ein uneheliches Kind bekommt, das gemeinsame Sorgerecht blockieren, dann bleibt dem Vater künftig nur die Möglichkeit eines wenig erfolgversprechenden Klagewegs. "Daß die Väter alleine auf die Mütter angewiesen sind, ist nicht verfassungskonform'', konstatierte Gewerkschaftsfunktionär Sauerborn, der für die nächste Legislaturperiode eine weitere Reform der Reform fordert.