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Bundestagsdebatte Vaterschaftstest 11.3.05
auf Antrag der FDP-Fraktion zu deren Vorlage "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren" - Drucksache 15/4727 - http://dip.bundestag.de/btd/15/047/1504727.pdf
Zusammenfassung der Positionen der Parteien (Volltext der Debatte hier im Anschluss):
FDP:
Das Recht der Väter, die biologische Vaterschaft feststellen zu lassen, muss unterstützt werden.
Die Pläne aus dem Justizministerium, im Zuge der Regelung im Gendiagnostikgesetz jegliche heimliche Vaterschaftsfeststellung unter Strafe zu stellen lehnt die FDP-Fraktion entschieden ab.
Um den widerstreitenden Interessen zwischen Vater, Mutter und Kind gerecht werden zu können, schlägt die FDP vor, ein niedrigschwelliges, förmliches, dafür aber auch offenes Verfahren, ein Abstammungstestverfahren, anzubieten, das nicht notwendigerweise mit der Auflösung der Vaterschaft enden muss. Vaterschaft ist mehr als biologische Abstammung und Zahlvaterschaft.
Gefordert wird zur Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung den Richtervorbehalt für die Anordnung eines DNA-Analysetests. Dann könnte schon die Äußerung eines Zweifels überhaupt genügen, um einen Antrag auf Durchführung eines Abstammungstestverfahrens zu begründen.
Vorgeschlagen wird die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind in diesem offenen Abstammungstestverfahren, da die Eltern als Personensorgeberechtigte in einem solchen Verfahren nicht immer die Rechte des Kindes wahrnehmen können. Außerdem wird eine Beratungspflicht für die betroffenen Väter im Vorfeld eines solchen Testverfahrens angeregt.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz (SPD):
Es muss der Grundsatz gelten, dass niemand die genetischen Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen lassen darf.
Eine Strafandrohung muss sein, denn im deutschen Recht ist die Strafandrohung für einen schweren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer vorgesehen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Der Vorschlag der FDP ist zumindest teilweise nicht praktikabel, weil er für die Länder zu kostenaufwendig wäre.
Man muss sich auch fragen, ob es wirklich sinnvoll ist. Wir wissen ja inzwischen, dass mindestens 80 Prozent aller Tests, die Väter durchführen lassen, zum Ergebnis haben, dass die Zweifel der Väter unberechtigt waren. Das heißt, da schlagen sich Männer mit Sorgen herum, die völlig unbegründet sind.
Die Überlegungen gehen in die Richtung, ein Verfahren zu finden, das den geringsten Eingriff in die Familie verursacht, dem zweifelnden Vater aber erlaubt, sich ohne größere Hürden Gewissheit zu verschaffen, ob er der Vater ist oder nicht. "Wir wollen, um diesen Eingriff möglichst wenig belastend zu gestalten, zunächst die Bereitschaft innerhalb der Familie fördern, einem Verfahren zuzustimmen. Wenn die Frau als Sorgeberechtigte für das Kind zustimmt (...) kann man das Ganze gerichtsfrei stellen, was sowohl unter Verfahrens- als auch Kostengesichtspunkten das Vernünftigste wäre.“
„Wir müssen uns auch überlegen, wie wir das Kind schützen. (...) Wir überlegen auch, eine Härteklausel einzuführen. Es mag ja bestimmte Situationen geben, in denen einem Kind ein solches Testverfahren gar nicht zumutbar wäre, beispielsweise weil es in der Pubertät suizidgefährdet ist. Statt es dann mit einer weiteren Umbruchssituation im Leben zu konfrontieren, sollte man lieber in bestimmten Fällen ganz darauf verzichten können.“
„All das sind ganz schwierige Entscheidungen. (...) Wir wollen eine vernünftige Regelung finden. Wir alle wissen, dass zum Vatersein sehr viel mehr gehört, als nur die gleichen Gene zu haben, dass zugleich Blut auch ein besonderer Saft ist. Anders kann man es sich ja gar nicht erklären, dass in diesem Bereich so viele Aufregungen entstehen.“
[Kommentar von paPPa.com: Frau Zypries hat wohl im Hinterkopf, was ein Mann im Knast ist ... nämlich "artgerechte Haltung" ...]
CDU/CSU:
Väter, die Zweifel haben, ob sie überhaupt die Väter sind, möchten diese Zweifel aus der Welt räumen. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Nur ein paar Zahlen: 5 bis 10 Prozent aller Kinder sollen Schätzungen zufolge nicht von den Männern abstammen. Fünf bis zehn von 100 Kindern sind also so genannte Kuckuckskinder. Mehr als 50 000 Vaterschaftstests werden jedes Jahr für rund 40 Millionen Euro in Auftrag gegeben.
„Wir haben es mit einem gesellschaftlich wichtigen und juristisch sehr schwierigen Thema zu tun. Das verbietet legislative Schnellschüsse. Der Vorschlag des Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung ist nicht neu. Wir haben schon vor Monaten erklärt, dass das einer von mehreren notwendigen Schritten ist.“
Die Menschen verstehen die Anknüpfung an die Strafbarkeit nicht.
Es wurde gesagt, es bestehe die Hoffnung, dass die heimlichen Tests obsolet werden. Das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein. Also bleibt am Ende die juristische Frage: Was wird mit den heimlichen Tests? In der Gesellschaft wird gesagt - das unterstütze ich sogar -: Lieber heimlich testen und seine Frau gar nicht damit konfrontieren, um den Ehefrieden nicht zu stören, und wenn sich dann herausstellt, dass - wie es in den meisten Fällen ist, wie die Ministerin gesagt hat - der Verdacht unbegründet war, kommt es zu keinem notorischen Verfahren - außer Spesen nichts gewesen.
Der BGH hat diese heimlichen Tests als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht angesehen. Ich will das ganz kurz erläutern, damit die Menschen draußen verstehen, was das an sich für ein lebensfremdes Urteil ist: Da kommt ein von Zweifeln geplagter Vater, will seine Vaterschaft anfechten und legt zur Untermauerung der Plausibilität seines Anfechtungsgrundes dar, dass er zeugungsunfähig, jedenfalls vermindert zeugungsfähig ist. Er ist dann trotz dieses Arguments und eines Attests in allen Instanzen abgelehnt worden. Jahre später gibt es die DNS-Analyse und er beschließt, die Vaterschaft jetzt endgültig zu klären. Es stellt sich heraus, er ist nicht der Vater, muss sich aber vom BGH wieder sagen lassen, er könne das nicht plausibel darlegen. Verwertungsverbote im Beweisrecht verstehe ich ja noch. Aber hier soll dieses Testergebnis nicht an die Stelle eines später lege artis forensisch durchzuführenden Verfahrens gesetzt werden.
Deswegen ist zu überlegen, ob man diese Tests nicht vielleicht positivrechtlich zulassen kann. Wieso soll nicht die Chance bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht in Ansehung der Daten sagt, dass es kein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist?
Die Begründung des Bundesgerichtshofs verfängt auch in anderen Punkten nicht. Apodiktisch heißt es: Das Recht des Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft steht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach. - Gründe dafür werden nicht genannt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests geht es nicht, wie suggeriert wird, um die Beschneidung der Rechte von Vätern, sondern um den Schutz der Rechte des Kindes.
Die Entnahme und Analyse des Erbguts eines Kindes ohne sein Wissen oder ohne das Wissen seiner Mutter als seiner Stellvertreterin würde eine klare Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten.
Dass der Familienfrieden mit heimlichen Vaterschaftstests zu retten sein soll, ist eine Doppelmoral aus dem biederen Bürgertum des vorletzten Jahrhunderts.
Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung. Wir werden ihn beraten. Ich würde mich dafür aussprechen, ein zweistufiges Verfahren vorzusehen: Willigt die Mutter nicht in einen Test ein, könnte ihre Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden. Das Anfechtungsverfahren ist dann erst der zweite Schritt und wird nur noch in den seltensten Fällen nötig werden; denn zwischen 80 und 90 Prozent der Tests beweisen, dass der Getestete auch tatsächlich der biologische Vater ist. Man sollte es noch einmal klarstellen: Vater ist laut BGB derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat. Dieses Prinzip - wir haben es auch im Kindschaftsrecht verankert - dient dem Wohl des Kindes. Das soll hier die Maxime sein.
SPD:
Jeder heimliche Vaterschaftstest stellt eine Missachtung der Würde des Kindes dar.
Es gibt also eine Reihe offener Fragen, die wir diskutieren werden.
Ergebnis der Debatte: Überweisung der Vorlage Drucksache 15/4727 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse (Rechtsausschuss – führend – und Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Siehe zum Thema auch
„Man muss es immer wieder wiederholen, da sich einige Politiker doch erstaunlich erkenntnisresistent zeigen: Es geht um das Recht des Mannes UND des Kindes auf Wissen um die eigene Vaterschaft oder Abstammung. Von einem Recht des Kindes, auf Verheimlichung seiner Abstammung zu seinem Wohl wissen wir nichts.“
Protokoll der 164. Sitzung (11.03.2005) - Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/164
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren
Drucksache 15/4727 - http://dip.bundestag.de/btd/15/047/1504727.pdf
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion der FDP fünf Minuten erhalten soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Sibylle Laurischk, FDP-Fraktion.
Sibylle Laurischk (FDP):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage "Ist es auch wirklich mein Kind?" hat einen großen Unterhaltungswert, wie die Realityshows zum Thema Vaterschaftstest zeigen. In Titelgeschichten hat sich die bundesweite Presse mit der männlichen Urangst, ein fremdes Kind aufziehen zu müssen, befasst.
(Beifall der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit dieser Frage muss verantwortungsvoll umgegangen werden.
Rechtliche Vaterschaft und biologische Vaterschaft können auseinander fallen, wie § 1592 BGB zeigt. Dies kann sehr private Gründe haben. Eigentlich sollte der Umgang mit diesen sehr privaten Gründen den Eltern überlassen bleiben.
Die rechtliche Zuordnung von Vater, Mutter und Kind zieht aber auch schlicht materielle Konsequenzen im Unterhalts- und im Erbrecht nach sich. Gerade das erbittert die betroffenen Väter ganz besonders. Im Extremfall ist der rechtliche Vater bloßer Zahlvater, ohne jede emotionale und sozial-familiäre Bindung und Verantwortung. Dies liegt bisweilen noch nicht einmal an der Verantwortungslosigkeit der Väter, sondern an der gescheiterten Beziehung zur Mutter des Kindes.
Das Recht der Väter, die biologische Vaterschaft feststellen zu lassen, muss unterstützt werden. (Beifall bei der FDP)
Bislang muss ein Vater bei Zweifeln an seiner Vaterschaft das förmliche Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach §§ 1600 ff. BGB nutzen. Dieses Verfahren sieht bei negativem Ergebnis auch das Ende jeder rechtlichen vaterschaftlichen Beziehung zu dem Kind vor und es stellt hohe Hürden für die Einleitung des Verfahrens auf.
Viele Väter sehen sich deswegen zu einem heimlich durchgeführten Test gezwungen. Wir hören aus dem Justizministerium, dass im Zuge der Regelung im Gendiagnostikgesetz jegliche heimliche Vaterschaftsfeststellung unter Strafe gestellt werden soll. Um es ganz deutlich zu sagen: Die FDP-Fraktion lehnt dies entschieden ab. (Beifall bei der FDP)
Wir bejahen aber grundsätzlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Verfahrensbeteiligten. Hier finden wir uns mit dem Bundesgerichtshof einig, der in seinem Urteil zum Beweisverwertungsverbot in Bezug auf heimliche Vaterschaftstests das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes gegenüber dem Recht des Vaters auf Kenntnis seiner biologischen Vaterschaft abgewogen hat. Der Bundesgerichtshof hat die Interessen des Kindes sogar als vorrangig erachtet.
Um den widerstreitenden Interessen zwischen Vater, Mutter und Kind gerecht werden zu können, schlagen wir, die FDP, vor, ein niedrigschwelliges, förmliches, dafür aber auch offenes Verfahren, ein Abstammungstestverfahren, anzubieten, das nicht notwendigerweise mit der Auflösung der Vaterschaft enden muss. Vaterschaft ist mehr als biologische Abstammung und Zahlvaterschaft.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Berechtigt, den Test zu beantragen, sollten der rechtliche Vater, die Mutter, aber auch das Kind sein, also diejenigen, die auch gemäß der §§ 1600 ff. BGB die Vaterschaft anfechten können, aber eben außerhalb dieses Verfahrens und ohne damit automatisch verbundene Anfechtung der Vaterschaft.
Wir fordern zur Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung den Richtervorbehalt für die Anordnung eines DNA-Analysetests. Dann könnte auch schon die Äußerung eines Zweifels überhaupt genügen, um einen Antrag auf Durchführung eines Abstammungstestverfahrens zu begründen.
Außerdem schlagen wir die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind in diesem offenen Abstammungstestverfahren vor, da die Eltern als Personensorgeberechtigte in einem solchen Verfahren nicht immer die Rechte des Kindes wahrnehmen können.
Es wird auch eine Beratungspflicht für die betroffenen Väter im Vorfeld eines solchen Testverfahrens angeregt. Das ist eine durchaus überlegenswerte Vorstellung, die manch einen vor vorschnellen, unüberlegten Entscheidungen bewahren mag. Ich halte das für einen wichtigen Punkt im Hinblick darauf, wie wir ein solches Verfahren flankierend gestalten sollten.
Ich wünsche mir mehr Ehrlichkeit in den Beziehungen von Männern und Frauen zueinander, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, und hoffe, dass ein erleichtertes Abstammungstestverfahren heimliche Tests überflüssig macht.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Schließlich zitiere ich die "Süddeutsche Zeitung" vom 14. Januar 2005:
Die Entscheidung, ob er - der zweifelnde Vater - mit dem Zweifel lebt oder womöglich an der Herstellung der Gewissheit verzweifelt oder gesundet, kann kein Gesetz dem Vater abnehmen. Der Gesetzgeber kann allerdings versuchen, ein Verfahren zur Klärung von Zweifeln zur Verfügung zu stellen, das juristisch und menschlich einigermaßen erträglich ist.
Wir, die FDP-Fraktion, stellen uns dieser Aufgabe.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Laurischk, vielen Dank für Ihren Debattenbeitrag. Mit einem haben Sie Recht: Wir haben in der Tat allen Anlass, die Frage zu diskutieren, welche Regelung wir zur Durchführung der Vaterschaftstests treffen sollten. Selten hat ein Gesetzesvorschlag so viele öffentliche Debatten ausgelöst wie dieser, der in Zusammenhang mit dem Gendiagnostikgesetz steht. Es geht ja nicht darum, quasi aus der hohlen Hand etwas anders zu regeln, sondern es geht generell um die Frage: Wie ist es eigentlich mit Regelungen zur Gendiagnostik?
Der Gesetzgeber hat Veranlassung, hier Regelungen zu treffen; denn es gibt technische Entwicklungen, die es heute ganz leicht machen, aus genetischem Material Daten herauszulesen und diese zu verwerten. Dies diskutieren wir auch im Rahmen der Strafverfolgung intensiv. Wir wissen inzwischen auch, dass viele Menschen versucht sind, einen Vaterschaftstest machen zu lassen, eben weil es so einfach ist, es inzwischen auch sehr viel schneller geht und in Privatlabors auch nur noch zwischen 100 und 150 Euro kostet. Darüber hinaus sind auch Menschen versucht, einen solchen Test zu veranlassen, die mit der engeren sozialen Familie eigentlich gar nichts zu tun haben. Dazu, dass vielleicht Schwiegereltern oder irgendwelche Nachbarn meinen, sich in familiäre Strukturen einmischen zu müssen, müssen wir ganz klar sagen: Das geht nicht. Es muss - das halte ich auch bei der Debatte um das Gendiagnostikgesetz für richtig - der Grundsatz gelten, dass niemand die genetischen Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen lassen darf.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Das sind höchstpersönliche Daten, die vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundrechtlich geschützt sind. Ich glaube, das versteht jeder.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Strafandrohung ist es so, dass im deutschen Recht die Strafandrohung für einen schweren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer lautet: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Diese Regelung haben wir im Atomgesetz, diese Regelung haben wir im Ausländergesetz und auch in anderen Gesetzen. Da muss man sich allenfalls einmal überlegen, ob diese Strafandrohung überzogen ist und ob man sie generell ändern muss.
Man muss sich aber auch sehr sorgfältig überlegen, ob es wirklich gerechtfertigt ist, andere Regelungen zu treffen. Es muss sich ja nicht notwendigerweise um eine innerfamiliäre Beziehung handeln. Der Mann, der vielleicht nach einer kurzlebigen bzw. flüchtigen Beziehung meint, er sei der Vater des Kindes, kann zu einer entsprechenden Feststellung nicht legitimiert sein. Das alles sind also ganz schwierige Abgrenzungen, über die wir im Einzelnen reden müssen. Deshalb ist Ihr Diskussionsbeitrag wichtig, es ist in der Tat nicht einfach. Wir diskutieren im Bundesministerium der Justiz, seitdem diese Debatte hochgekocht ist, mit den verschiedensten Familienrechtlern, Richtern am Bundesgerichtshof, Wissenschaftlern, Praktikern, Rechtsanwälten und Vertretern von Jugendhilfe und anderen Erziehungsberechtigten, wie wir das sinnvoll regeln können.
Der Vorschlag, den Sie machen, ist zumindest teilweise nicht praktikabel - das kann man schon jetzt sagen -, weil er für die Länder zu kostenaufwendig wäre. Wenn man jedes Mal einen gerichtlichen Entscheid zur Grundlage machen will, bringt das Kosten mit sich, die einfach für die Länderhaushalte ganz schwer zu verkraften sind. Man muss sich auch fragen, ob es wirklich sinnvoll ist. Wir wissen ja inzwischen, dass mindestens 80 Prozent aller Tests, die Väter durchführen lassen, zum Ergebnis haben, dass die Zweifel der Väter unberechtigt waren. Das heißt, da schlagen sich Männer mit Sorgen herum, die völlig unbegründet sind. Man müsste da einmal versuchen, zu einer Abschichtung zu kommen.
Unsere Überlegungen gehen im Moment in die Richtung, ein Verfahren zu finden, das den geringsten Eingriff in die Familie verursacht, dem zweifelnden Vater aber erlaubt, sich ohne größere Hürden Gewissheit zu verschaffen, ob er der Vater ist oder nicht. Wir wollen, um diesen Eingriff möglichst wenig belastend zu gestalten, zunächst die Bereitschaft innerhalb der Familie fördern, einem Verfahren zuzustimmen. Wenn die Frau als Sorgeberechtigte für das Kind zustimmt - nur insofern hat ihre Zustimmung ja Relevanz -, kann man das Ganze gerichtsfrei stellen, was sowohl unter Verfahrens- als auch Kostengesichtspunkten für meine Begriffe das Vernünftigste wäre.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Wir müssen uns auch überlegen, wie wir das Kind schützen. Sie haben den Vorschlag gemacht, dem Kind einen Verfahrenspfleger beizuordnen. Das ist ein Punkt, über den man in bestimmten Fällen sicherlich reden kann. Wir überlegen auch, eine Härteklausel einzuführen. Es mag ja bestimmte Situationen geben, in denen einem Kind ein solches Testverfahren gar nicht zumutbar wäre, beispielsweise weil es in der Pubertät suizidgefährdet ist. Statt es dann mit einer weiteren Umbruchssituation im Leben zu konfrontieren, sollte man lieber in bestimmten Fällen ganz darauf verzichten können.
All das sind ganz schwierige Entscheidungen. Ich freue mich, wenn demnächst über Ihren Antrag und auch über unsere Vorschläge in aller Breite diskutiert wird. Ich glaube, wir alle sind uns in der Sache einig: Wir wollen eine vernünftige Regelung finden. Wir alle wissen, dass zum Vatersein sehr viel mehr gehört, als nur die gleichen Gene zu haben, dass zugleich Blut auch ein besonderer Saft ist. Anders kann man es sich ja gar nicht erklären, dass in diesem Bereich so viele Aufregungen entstehen.
Ich freue mich auf eine angeregte Debatte auch außerhalb dieses Saales und bin sicher, dass dem Haus in Kürze dann auch sachgerechte Vorschläge vorliegen werden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jürgen Gehb, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin hat zu Recht gesagt, dass kaum ein rechtspolitisches Thema in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit so heftig und leidenschaftlich diskutiert worden ist wie das Thema heimliche Vaterschaftstests - einmal abgesehen von der nach der Ermordung Moshammers völlig zu Recht erhobenen Forderung, Möglichkeiten der DNS-Analyse bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern.
Die Untersuchung genetischen Materials ist ein Thema, das die Öffentlichkeit antreibt - keine Frage. Dabei geht es nicht in erster Linie und auch nicht nur um die Angst der Bevölkerung vor dem leichtfertigen Umgang mit genetischem Material, um die Angst vor der Schaffung des bis in die Haarspitze gläsernen Menschen, um die Angst vor Überwachung. Nein, was die Menschen bewegt, sind ganz persönliche Ängste und Probleme. Das gilt insbesondere für heimliche Vaterschaftstests, über die wir heute reden.
Väter, die Zweifel haben, ob sie überhaupt die Väter sind, möchten diese Zweifel aus der Welt räumen. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich will nur ein paar Zahlen nennen: 5 bis 10 Prozent aller Kinder sollen Schätzungen zufolge nicht von den Männern abstammen.
(Detlef Dzembritzki [SPD]: Dass sie von Männern abstammen, ist wohl klar!)
Fünf bis zehn von 100 Kindern sind also so genannte Kuckuckskinder. Mehr als 50 000 Vaterschaftstests werden jedes Jahr für rund 40 Millionen Euro in Auftrag gegeben.
(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein Arbeitsmarkt!)
Wir haben es mit einem gesellschaftlich wichtigen und juristisch sehr schwierigen Thema zu tun. Das verbietet legislative Schnellschüsse, Frau Laurischk. Natürlich ist dieser Vorschlag des Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung nicht ganz neu. Wir haben schon vor Monaten erklärt - erst unlängst bin ich damit im "Spiegel" zitiert worden -, dass das einer von mehreren notwendigen Schritten ist.
Auch die Bundesjustizministerin hat - das kann man an dieser Stelle ruhig einräumen - entsprechende Regelungen bereits in Aussicht gestellt, wenngleich ich sagen muss, dass die Menschen diese Anknüpfung an die Strafbarkeit nicht verstehen. Andererseits muss ich sagen: Ein Verbot, an das bei Verstoß keine Sanktionen geknüpft worden sind, ist - jetzt tue ich dir den Gefallen, lieber Alfred - eine Lex imperfecta, für Hofgeismarer ein in sich nicht ganz stimmiges Gesetz.
(Alfred Hartenbach [SPD]: Immenhausener! - Ute Kumpf [SPD]: Gilt das auch für Stuttgarter?)
Meine Damen und Herren, natürlich ist das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft reformbedürftig. Aber wir können das nicht nur über die Verfahrensfragen regeln. Sie haben eben gesagt, Sie hoffen, dass die heimlichen Tests damit obsolet werden. Das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein. Also bleibt am Ende die juristische Frage: Was wird mit den heimlichen Tests? In der Gesellschaft wird gesagt - das unterstütze ich sogar -: Lieber heimlich testen und seine Frau gar nicht damit konfrontieren, um den Ehefrieden nicht zu stören,
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Da ist die Ehe aber auch schon nicht mehr so in Ordnung!)
und wenn sich dann herausstellt, dass - wie es in den meisten Fällen ist, wie die Ministerin gesagt hat - der Verdacht unbegründet war, kommt es zu keinem notorischen Verfahren - außer Spesen nichts gewesen.
Dennoch gibt es ein Gerichtsurteil. Der BGH als höchstes Gericht hat nun einmal diese heimlichen Tests als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht angesehen. Ich will das ganz kurz erläutern, damit die Menschen draußen verstehen, was das an sich für ein lebensfremdes Urteil ist: Da kommt ein von Zweifeln geplagter Vater, will seine Vaterschaft anfechten und legt zur Untermauerung der Plausibilität seines Anfechtungsgrundes dar, dass er zeugungsunfähig, jedenfalls vermindert zeugungsfähig ist. In seinem Interesse hoffe ich, dass es sich dabei nur um eine Impotentia generandi und nicht um eine Impotentia coeundi gehandelt hat, denn Letzteres wäre der sehr viel tragischere Fall.
(Detlef Dzembritzki [SPD]: Als Nichtlateiner hätten wir auch von "temporär" gesprochen!)
Er ist dann trotz dieses Arguments und eines Attests in allen Instanzen abgelehnt worden. Jahre später gibt es die DNS-Analyse und er beschließt, die Vaterschaft jetzt endgültig zu klären. Es stellt sich heraus, er ist nicht der Vater, muss sich aber vom BGH wieder sagen lassen, er könne das nicht plausibel darlegen.
Meine Damen und Herren, Verwertungsverbote im Beweisrecht verstehe ich ja noch. Aber hier soll dieses Testergebnis nicht an die Stelle eines später lege artis forensisch durchzuführenden Verfahrens gesetzt werden. Die DNA-Analyse ist bloß die Eintrittskarte, um sagen zu können: Testet, ob ich der Vater bin oder nicht.
So viel zum gesellschaftlichen Szenario. Aber - ich habe es eben schon angedeutet - im Raum steht das Diktum, dass es ein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist. Damit ist die Heimlichkeit mit dem Stigma der Rechtswidrigkeit behaftet.
(Christoph Strässer [SPD]: So ist es!)
Deswegen ist zu überlegen, ob man diese Tests nicht vielleicht positivrechtlich zulassen kann.
Meine Damen und Herren, ich habe mich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung damals bei den Volkszählungsklagen herumschlagen müssen. Man muss sich das einmal überlegen: Wenn Sie heute eine Eintrittskarte für die Fußball-WM oder auch nur eine Kundenkarte haben wollen, dann müssen Sie ein Vielfaches an Daten preisgeben, verglichen mit dem, was Sie seinerzeit bei der Volkszählung preisgeben mussten. Warum soll man dem Bundesverfassungsgericht nicht die Chance geben, sich zu läutern? Wieso soll nicht die Chance bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht in Ansehung der Daten sagt, dass es kein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist?
(Brigitte Zypries, Bundesministerin: Heimlich!)
- Wie: "heimlich"?
(Alfred Hartenbach [SPD]: Wenn du die Fußballkarte kaufst, machst du das doch freiwillig!)
- Was heißt hier, "heimlich"? Ich verstehe Ihren Zuruf nicht.
Ich sage nur, dass das einer der gangbaren Wege ist. Ansonsten werden Sie vor einem Problem wie seinerzeit bei der Abtreibung stehen, nämlich dass Menschen ins Ausland gehen - im Falle der Abtreibung zu den Engelmachern -, wenn etwas in Deutschland verboten wird. Sie können die Menschen doch nicht ändern. Wir müssen ihnen vielmehr helfen, aus dieser Konfliktsituation herauszukommen.
(Alfred Hartenbach [SPD]: Aber doch nicht mit illegalen Methoden, Herr Gehb!)
Darüber müssen wir sicherlich noch diskutieren.
Ich muss sagen, dass die Begründung des Bundesgerichtshofs auch in anderen Punkten nicht verfängt. Apodiktisch heißt es: Das Recht des Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft steht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach. - Gründe dafür werden nicht genannt.
Der Gesetzgeber muss sich um eine Lösung bemühen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung steht im Raum. Von allen, die die Vaterschaft anfechten können - also Vater, Mutter und Kind -, haben die Väter die höchste Hürde zu überwinden. Denn es ist der Normalfall, dass die Männer als Ehemänner Väter sind oder die Vaterschaft anerkennen. Um die Vaterschaft später anzufechten, muss man hohe Hürden überwinden.
Ich habe neulich schnippisch gesagt - ich habe es aber nicht so gemeint -: Wenn jemand zehn Monate lang auf hoher See war und bei seiner Rückkehr von seiner Ehefrau mit einem Kind anderer ethnischer Herkunft überrascht wird, dann kann er wahrscheinlich die Vermutung, dass er während der Empfängniszeit beigewohnt hat, widerlegen. Aber das ist doch völlig lebensfremd.
(Zuruf des Abg. Detlef Dzembritzki [SPD])
- Vielleicht bei Elefantenkühen, Herr Kollege! Die Dauer der Schwangerschaft von neun Monaten könne n auch Sie nicht in Zweifel ziehen.
Jetzt aber Spaß beiseite.
(Sibylle Laurischk [FDP]: So spaßig ist das nicht!)
- Nein, es ist nicht spaßig. Man muss die Situation aber manchmal wie eine Karikatur darstellen, weil die Leute es sonst nicht verstehen. Wir dürfen nicht zu abstrakt diskutieren. Bei allem Verständnis, Frau Laurischk, muss ich sagen: Ich glaube nicht, dass alle das verstanden haben, was Sie vorgelesen haben. Wir machen doch Politik für die Bevölkerung. Wir sind hier nicht im Elfenbeinturm, um Klimmzüge am juristischen Hochreck zu machen. Wir müssen beispielsweise den Menschen auf der Tribüne, den anwesenden Schülerinnen und Schülern, erklären können, um was es hier geht.
(Sibylle Laurischk [FDP]: Gerade deshalb legen wir den Antrag vor, damit etwas passiert!)
Wir werden uns jetzt nach allen Richtungen orientieren müssen. Es war immerhin kein Geringerer als der Justizminister von Baden-Württemberg - ich habe es vorhin schon erwähnt -, der einen entsprechenden Vorschlag gemacht hat. Dieser Vorschlag wird ja nicht per se verfassungswidrig sein, lieber Herr Staatssekretär.
(Alfred Hartenbach [SPD]: Das war jetzt eine Frechheit!)
Den Vorschlag wird man doch noch prüfen dürfen.
Die FDP hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Aber sie ist eine Antwort auf die Tatsache schuldig geblieben - diese hat sie einfach ausgeblendet -, dass es ungeachtet der förmlichen Verfahren immer die heimlichen Tests geben wird, weil der Mann, der von Zweifeln geplagt wird, einfach wissen möchte, ob sein Verdacht begründet ist, bevor er damit seine eigene Familie konfrontiert und vor Gericht zieht. Er will nicht, dass man im Falle eines unbegründeten Verdachts mit dem Finger auf ihn zeigt und ihn auch noch auslacht.
Die Frage ist also, wie Zweifel an der Vaterschaft verifiziert bzw. falsifiziert werden können. In allen Fällen müssen wie bisher wissenschaftlich fundierte Untersuchungen in angesehenen Labors durchgeführt werden. Das hat auch niemand bestritten. Wir müssen uns aber fragen, wie hoch die Hürden gestellt werden müssen, um plausibel machen zu können, dass es Zweifel an der Vaterschaft gibt. Das ist der neuralgische Punkt. Darüber unterhalten wir uns noch zu einem späteren Zeitpunkt.
Wir sehen uns nächste Woche in alter Frische wieder. Ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt und ein schönes Wochenende. Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Wir müssen noch zwei Redner abwarten, bevor wir ins Wochenende gehen können.
(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Ja, das muss er jetzt noch ertragen!)
Das Wort hat die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschlechterkämpfe sind im 21. Jahrhundert eigentlich nicht mehr so häufig anzutreffen. Aber als Justizministerin Zypries Anfang des Jahres bekannt gab, dass sie im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes die heimlichen Vaterschaftstests verbieten wolle, brachen diese Kämpfe doch ganz heftig aus. Eine Zeitung titelte sogar "Schlampenschutzgesetz". Diese Überschrift war besonders "gelungen".
Ich fand es schon etwas frappierend, dass der Anschein erweckt wurde, als hätten Frauen nichts anderes vor, als bei der erstbesten Gelegenheit dem Mann ein Kind unterzuschieben. Ziehen wir einmal die Empirie heran, stellen sich die Verhältnisse etwas anders dar. Die meisten Vaterschaften werden angefochten, wenn sich Paare scheiden lassen. Hier wird die Vaterschaft oftmals von den Männern zur materiellen Frage degradiert. Es geht also um die Zahlung von Unterhalt. Dieser Zahlung kommen mehr als ein Drittel aller Väter gar nicht und ein weiteres Drittel nur teilweise nach. Das belastet unsere Unterhaltsvorschusskassen bundesweit pro Jahr mit einem Betrag von 780 Millionen Euro.
Mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests geht es nicht, wie suggeriert wird, um die Beschneidung der Rechte von Vätern, sondern um den Schutz der Rechte des Kindes.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Denn diesen können wir keine Schutzrechte in Bezug auf die Untersuchung ihres genetischen Materials vorenthalten, während wir uns bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen oder bei Patienten und Patientinnen dafür einsetzen. Der Bundesgerichtshof hat das - das bewerte ich anders als Sie, Herr Kollege Gehb - glücklicherweise klargestellt: Die Entnahme und Analyse des Erbguts eines Kindes ohne sein Wissen oder ohne das Wissen seiner Mutter als seiner Stellvertreterin würde eine klare Verletzung dieses Grundrechts bedeuten.
(Otto Fricke [FDP]: Immer?)
Deshalb sind heimliche Vaterschaftstests vor Gericht unverwertbar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht da anderer Meinung sein wird. Denn niemand weiß genau, ob diese Daten geschützt sind.
Dass der Familienfrieden mit heimlichen Vaterschaftstests zu retten sein soll, ist eine Doppelmoral aus dem biederen Bürgertum des vorletzten Jahrhunderts.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt geben Sie es mir aber wieder!)
Wenn ein Mann Zweifel hegt, ob er der biologische Vater eines Kindes ist, gehen damit natürlich auch tief greifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit seiner Partnerin einher.
(Otto Fricke [FDP]: Richtig!)
Selbstverständlich sehe ich aber auch das Recht des Vaters darauf, zu erfahren, ob er der biologische Vater ist. Ohne das Einverständnis der Mutter bleibt ihm bisher nur das gerichtliche Anfechtungsverfahren. Das bedeutet, dass sich Väter, die vor Gericht ihre Vaterschaft bestreiten, quasi von ihren Kindern lossagen müssen.
Wenn heimliche Vaterschaftstests verboten sind - ich plädiere dafür - und dieses Verbot auch Wirkung zeigen soll, bietet es sich an, den Vätern, die Zweifel haben, ein unkomplizierteres Feststellungsverfahren ohne die rechtlichen Hürden eines Anfechtungsverfahrens zu ermöglichen. Die FDP hat entsprechend votiert.
Was die Strafbarkeit betrifft, so ist sicherlich eine vernünftige Abwägung nötig; denn ohne Sanktionen - da haben Sie, Herr Gehb, Recht - ist ein Verbot ein stumpfes Schwert. Aber wenn die Verletzung des Briefgeheimnisses unter Ehepartnern mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden kann, dann halte ich es für wirklich schwer argumentierbar, dass es bei der heimlichen Entnahme genetischen Materials des Kindes nicht so sein sollte. Wenn man das einmal miteinander vergleicht, fragt man sich, warum hier die Empörung so groß ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Darum geht der Antrag der FDP in die richtige Richtung. Wir werden ihn beraten. Ich würde mich dafür aussprechen, ein zweistufiges Verfahren vorzusehen: Willigt die Mutter nicht in einen Test ein, könnte ihre Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden. Das Anfechtungsverfahren ist dann erst der zweite Schritt und wird nur noch in den seltensten Fällen nötig werden; denn zwischen 80 und 90 Prozent der Tests beweisen, dass der Getestete auch tatsächlich der biologische Vater ist. Man sollte es noch einmal klarstellen: Vater ist laut BGB derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat. Dieses Prinzip - wir haben es auch im Kindschaftsrecht verankert - dient dem Wohl des Kindes. Das soll hier die Maxime sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch im Feststellungsverfahren muss gelten, dass es einem Test entgegenstehen kann, wenn er für das Kind eine unverhältnismäßig große Härte bedeutet. Außerdem halten wir eine Beratung des Vaters vor einem Feststellungsverfahren für notwendig - zum einen, um darüber zu sprechen, ob die Vaterschaftsklage das wirkliche Problem ist, zum anderen, um die Väter auf alle Konsequenzen ihres Handelns vorzubereiten.
Ich danke Ihnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Christoph Strässer, SPD-Fraktion.
Christoph Strässer (SPD):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gehb, ich hoffe, ich komme Ihren Ansprüchen an die Aussprache des Lateinischen einigermaßen entgegen, wenn ich jetzt mit einem Zitat beginne.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das wird schwer; aber Sie können sich bemühen!)
"Mater certa, pater semper incertus."
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Gilt heute auch nicht mehr! Vorbei!)
Für diejenigen in diesem Raum, die das große Latinum wider Erwarten nicht haben sollten, übersetze ich: Die Mutter eines Kindes ist bekannt, aber der Vater ist stets ungewiss.
Die neue Technik der DNA-Analyse macht es möglich und ein Blick in das Internet - und nicht nur dar auf, sondern auch auf die Werbetafeln der S-Bahn - genügt, um festzustellen, wie breit und ausufernd das Angebot solcher Tests mittlerweile ist.
Die ungewisse Vaterschaft scheint mittlerweile endgültig der Vergangenheit anzugehören. Der Putativvater kann seine Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft wissenschaftlich nachweisen lassen, zur Not auch heimlich.
Wie Sie wissen, bereiten wir gerade ein Gendiagnostikgesetz vor. Die rasante Entwicklung der Biotechnologie und der Anstieg der Zahl genetischer Untersuchungen machen es auch notwendig, die Durchführung solcher Untersuchungen gesetzlich zu regeln. Trotz der unbestrittenen Vorteile und Chancen dieser Technologien müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Rechte des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.
Das Gendiagnostikgesetz wird deshalb auch Regelungen über den Umgang mit und den Schutz von genetischen Proben und Daten zur Abklärung der Abstammung umfassen. Dabei geht es um Fragen des informationellen Selbstbestimmungsrechts sowohl des Kindes als auch der Mutter, sowohl um die berechtigten Interessen des Vaters als auch um die Praktikabilität bei der Durchsetzung solcher Vorschriften.
Für uns steht schon jetzt fest: Für einen heimlichen Vaterschaftstest, so verständlich er im Einzelfall auch erscheinen mag, werden genetische Daten des Kindes genutzt. Damit liegt immer eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung desjenigen vor, dessen genetische Daten ohne Einwilligung untersucht werden. Dass dies in der Form nicht zulässig sein kann, kann sicherlich jedem verständlich gemacht werden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung Anfang des Jahres bestätigt. Heimliche Tests sind daher zu untersagen. Dabei soll es nach unserer Überzeugung auch bleiben. Wir wollen selbstverständlich auch, dass die Väter Gewissheit über ihre Vaterschaft bekommen können, und zwar in einem geregelten, von uns zu regelnden Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir stimmen mit Ihnen überein, dass insbesondere nach dieser Entscheidung des BGH über vereinfachte Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nachzudenken ist. Ihr Antrag bietet dafür einen diskussionswürdigen Ansatz. Aber wie vonseiten des Bundesjustizministeriums vorgetragen wurde, können wir uns auch andere Lösungen vorstellen, beispielsweise ein zweistufiges Verfahren, das nicht zwingend mit einem gerichtlichen Verfahren beginnt. Ich werde später noch kurz darauf zurückkommen.
Wir widersprechen aber in jedem Fall den Vorschlägen, die zum Teil aus den Bundesländern an uns herangetragen werden. Das gilt insbesondere für den Vorschlag aus Baden-Württemberg. Der dortige Justizminister, Ulrich Goll, hat erklärt, dass Väter und Mütter mit gesetzlichem Segen auch heimliche Vaterschaftstests durchführen lassen dürften. Dem halte ich in aller Deutlichkeit entgegen - ich denke, in dieser Frage gibt es keine Kompromisse -: Dies ist der falsche Weg, den wir auf keinen Fall mitgehen werden.
Väter sollen die ihnen zustehenden Rechte bekommen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Aber wie?)
Das ist unbestritten. Wir haben hier schon sehr oft über Männer und Väter und ihre Rechte gesprochen. Im Vordergrund steht aber eindeutig das Wohl des Kindes. Das Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahren durch das Bestreben ausgezeichnet, Kinder als Persönlichkeiten wahrzunehmen. Jeder heimliche Vaterschaftstest stellt eine Missachtung der Würde des Kindes dar.
In allen Bereichen propagieren wir das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Gestern haben wir in diesem Hohen Hause lang und breit und überwiegend sachlich über die Patientenverfügung diskutiert. Sollten wir heute das Selbstbestimmungsrecht der Kinder aushebeln? Das geht nach meiner Auffassung nicht an.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Dabei halte ich es mit Spiros Simitis, dem Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates - ich zitiere -:
Was ist das ... für eine Gesellschaft, die behauptet, den Einzelnen zu respektieren, die auf der einen Seite aber heimliche Tests toleriert und deren Ergebnisse sogar öffentlich in Talkshows verkündet?
Wir befürworten deshalb die Überlegungen, die von Frau Zypries heute vorgetragen worden sind, auch wenn sie noch weiterentwickelt werden müssen. Der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann muss die Möglichkeit haben, die Klärung in einem formalisierten Verfahren herbeizuführen, das die Rechte aller Beteiligten absichert.
Dabei könnte es in der ersten von zwei Stufen darum gehen, einen Anspruch auf Zustimmung zur Durchführung eines privaten genetischen Vaterschaftstests mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung durchzuführen. Die Vorteile einer solchen Lösung liegen für uns auf der Hand:
Erstens. Der Vater muss sich nicht vom Kind lossagen und seine Vaterschaft sofort und unmittelbar anfechten.
Zweitens. Wir glauben auch, dass die vorgesehene Zustimmung die Anzahl der Klagen auf Ersetzung der Zustimmung vermutlich senken würde.
Drittens. Wir glauben, dass es sich hierbei um ein niedrigschwelliges und praktikables Verfahren handeln könnte.
Erst in einem zweiten Schritt käme - sofern dies doch notwendig werden sollte - die gerichtliche Anfechtungsklage zum Tragen. In den in Ihrem Antrag vorgesehenen Regelungen erkenne ich noch einige Ungereimtheiten.
Erstens würde durch das Instrument der Feststellungsklage die Zahl der Gerichtsverfahren anders als nach unseren Vorschlägen stark ansteigen.
Zweitens. Sie fordern, dass die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels beim Vater niedriger anzusetzen sind. Über Details schweigen Sie sich jedoch aus.
(Otto Fricke [FDP]: Das hat Frau Schewe-Gerigk schon gesagt!)
Dabei müssten Sie an dieser Stelle viel konkreter werden.
Ich glaube, dass wir, wenn es um die Fragen der Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Feststellung der Vaterschaft geht, auch darüber nachdenken müssen, die Zweijahresfrist durch eine Einrede zu ersetzen, um auch nach Ablauf der Frist eine einvernehmliche Regelung zu ermöglichen.
Es gibt also eine Reihe offener Fragen, die wir diskutieren werden. Ich hoffe, dass wir in diesem Zusammenhang und im Rahmen unserer Beratungen über das Gendiagnostikgesetz vernünftige, vielleicht sogar gemeinsame Regelungen schaffen können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/4727 an die in der Tagesordnung auf geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Aktueller Nachtrag: Sehr
zu begrüßender Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg und
Sachsen-Anhalt: Für heimliche Vaterschaftstests
20. April 2005 Auf Initiative des baden-württembergischen Justizministers
Ulrich Goll (FDP) ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, nach dem heimliche
Vaterschaftstest innerhalb der Familie gestattet sein sollen. Goll wandte
sich gegen Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche
Tests unter Strafe zu stellen.
Petition - "Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests"
BITTE BETEILIGEN mit Online-Unterschrift unter http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
Siehe auch www.pro-test.net
Vaterschaftstest, Verbot, Strafandrohung, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Bundestag, Beweisverbot, DNA-Test, BGH, informationelles Selbstbestimmungsrecht, Gendiagnostikgesetz, Abstammungstestverfahren
Stand dieser Seite: 24.3.05 - Fundstelle: http://www.pappa.com/vater/Bundestagsdebatte-Vaterschaftstests.htm
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