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FOCUS vom 17.06.1996, Ausgabe 25, Seite 50
Die neue Baby-Falle
Ein bislang kaum beachtetes Gesetz gewährt ledigen Müttern drei Jahre Unterhalt vom Kindsvater
Am Anfang war ein Kneipenflirt in einer heißen Julinacht. Drei Monate lang pflegte der Kölner Kai Mahling*, 33, eine lose Liaison mit der 27jährigen Britta, ohne sein Singleleben einzuschränken. Den plötzlichen Laufpaß der Bankangestellten nahm der aufstrebende Jungmanager gelassen hin. Der Schock war das Abschiedsgeschenk: "Ich bin schwanger", sprach die emanzipierte Schöne, "aber dich will ich gar nicht, nur das Kind."
Freilich werde sie ihren Job an den Nagel hängen und erwarte von ihrem Ex außer den Zahlungen für den Nachwuchs auch Unterhalt für sich selbst. Was Mahling zunächst erheiterte, geriet schnell zu einem Trauma.
Nicht mehr Vater sein will Vater Staat: Künftig nämlich geht es Erzeugern unehelicher Kinder tiefer in den Beutel: Auf drei Jahre Unterhalt hat die ledige Mutter seit dem 1.10.1995 Anspruch. Die in aller Stille im Eiltempo vom Bundestag verabschiedete Regelung (BGB § 1615 l) blieb selbst manchen Juristen bisher verborgen. Die Baby-Falle per Gesetz empfindet Hans-Peter Braune, Vorsitzender des Verbandes der Unterhaltspflichtigen als "Riesenverhau": Dem Juristen schwant ein "furchtbarer Streit und unzählige unterschiedliche Urteile".
"Recht und billig" sei es, daß "der Verursacher zahlt und nicht der Staat", räumt der Münchner Promi-Anwalt Hermann Messmer ein. Aber solch brutale Bestrafung mancher Liebelei läßt ihn Düsteres ahnen: "Wir kriegen ein kinderdürres Land!"
"Den Schutz des ungeborenen Kindes", so der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, hatte dagegen der Ausschuß für Familie und Senioren, der das Gesetz ins Rollen brachte, im Auge: "Wir begrüßen die Einbeziehung des Vaters in die Verantwortlichkeit."
Was den Staat entlasten soll, erzürnt die Väter-Lobby: Als "Zahlesel" bedauert die der rheinische Anwalt Ulf Vetter und erwartet "Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht".
Wie teuer es für den Babymacher kommen kann, handelt der Gesetzestext nur vage ab: "Angemessen" soll der Unterhalt sein und sich am vorherigen Lebensstandard der Mutter orientieren. Vom Mindestbedarf von 1300 Mark bis zu 3/7 des Erzeuger-Verdienstes, so schätzen Experten, müssen Unterhaltspflichtige hinblättern.
"Selbst Besserverdienenden", schwant es Rainer Gilles vom Sozialamt Düsseldorf, "werden oft nur 1800 Mark Notbedarf übrigbleiben." 46 Väter hat Gilles bereits in der Mangel.
Beim Durchschnitts-Arbeitnehmerverdienst von ca. 2600 Mark netto bleibt fraglich, ob Vater Staat nicht zu kurz gedacht hat und künftig öfter für Pleite-Väter in die Bresche springen muß. Lukrativer wird der Babywunsch schon eher bei Großverdienern vom Kaliber eines Udo Jürgens (zwei uneheliche Töchter) oder Harald Schmidt (ein nichtehelicher Sohn, eine uneheliche Tochter).
Die Anwälte, die von der Regelung wohl am meisten profitieren, plagt gar der Verdacht, niederträchtige Damen könnten gutsituierte Beischlaf-Kandidaten "vorsätzlich" zum Vater machen. Der Vorsatz alleine, so CSU-Mann Geis, verwirke längst nicht die Ansprüche der Mutter: "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund."
"Das gemeingefährliche Abenteuer" One-night-Stand sieht Anwalt Messmer vom Aussterben bedroht: "Die Männer werden sich verweigern!" Erotik ade? Nicht ganz. Unbelehrbaren, so Messmer, bliebe die Trickkiste: "Das wird in Zukunft alles anonymer abgewickelt, mit falschen Adressen und Visitenkarten."
SÄUMIGE ZAHLER
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