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Berl. Morgenpost vom 22.12.1996
Kein frohes Weihnachten: Ein Vater kämpft
um seinen Sohn
Nicht verheiratet, Gericht untersagt Kontakt
Den gelben Spielzeug-Jeep hat er bereits vor Wochen gekauft. Edzard Bluhm (32) wird das Geschenk seinem vierjährigen Sohn Giacomo aber nicht unter den Weihnachtsbaum legen können. Bluhm ist mit Giacomos Mutter nicht verheiratet - und diese will nicht, daß er Giacomo besucht, ihn sieht, ihn in seine Arme schließt.
Daher hat Bluhm seinem Sohn Plakate drucken lassen. In großen Lettern ist zu lesen: "Frohe Weihnachten, Giacomo - wünscht Dein Papa." Der Plakat-Werber Ströer hat ihm vier solcher "Riesen-Weihnachts-Karten" kostenlos zur Verfügung gestellt.
Einen anderen Weg sieht der Künstler und Veranstaltungs-Manager von Szene-Kneipen nicht. Das Amtsgericht Schöneberg hat im November beschlossen, seinen Antrag auf einen persönlichen Umgang mit seinem Sohn abzulehnen.
Bluhm kämpft seit Jahren um sein Kind. Da er mit der 23jährigen Mutter nicht verheiratet ist, hat er keine Rechte. Die Vaterschaft mußte er vor Gericht mit einem Bluttest einklagen. "Generell haben Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, keine Rechte am Kind und somit auch kein Besuchsrecht. Sie können natürlich versuchen, sich das Kind zusprechen zu lassen, aber in Deutschland wird in der Regel das Kind der Mutter zugesprochen", erklärt Rita Hermanns von der Jugendverwaltung.
Drei Jahre lang waren Mutter und Vater zusammen, "dann hatten wir uns auseinandergelebt", erzählt Bluhm. Jetzt schauspielert sie, er ist zur Zeit arbeitslos, zahlt monatlich Unterhalt für Giacomo.
Psychologische Gutachten warnen, er "idealisiere" das Kind, und die Spannung zwischen Mutter und Vater sei zu groß. "Ich liebe Giacomo eben abgöttisch, er soll in mir einen Ansprechpartner haben", verzweifelt Bluhm, "es gilt nur die Mutterliebe. Vaterliebe zählt nicht vor Gericht".
Die Jugendverwaltung empfiehlt nichtverheirateten Paaren mit Kindern, auch wenn die Beziehung noch intakt ist, eine notariell beglaubigte Vereinbarung für den Fall der Trennung zu treffen. Zwar könne auch diese im Ernstfall vor Gericht für ungültig erklärt werden, doch werde im allgemeinen die Vereinbarung von den Richtern akzeptiert.
Das Amtsgericht bescheinigte Bluhm zwar ein "gutes, anstandsloses Verhältnis" zu seinem Sohn. Als nichtehelicher Vater hätte Bluhm den Richter aber überzeugen müssen, das Giacomo ihn braucht. In der Ablehnung des Antrags von Giacomos Vater hieß es aber: "Es kann nicht festgestellt werden, daß Giacomo für eine gedeihliche Entwicklung Kontakte zum Antragsteller benötigt."
Eine Gesetzesänderung ist in der Diskussion - ein Vater soll nur noch nachweisen müssen, daß er der Entwicklung des Kindes nicht schadet.
Wenn Edzard Bluhm - wie kürzlich - seinen Sohn auf der Straße sieht, ist er tagelang fix und fertig. Die Mutter nahm Giacomo gleich wieder auf den Arm, ging weiter. Der Vater: "Zum Abschied konnten wir uns nur noch Kußhändchen zuwerfen. Ich fühle mich wie in einem Trauma gefangen."
Anmerkung paPPa.com: Wir nehmen Wetten an, daß in einem Jahr zu Weihnachten eine ganze Reihe solcher Fälle wieder hier dokumentiert werden können ... trotz Reform. Die Richter werden die Textbausteine für ihre Umgangsboykotte halt etwas anders formulieren ...