paPPa.com informiert:
Aktuelle Reaktionen auf Nolte´s "Väterklatschen"
BUNDESMINISTERIUM
FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND
[Hervorhebungen durch Fettschrift
durch paPPa.com]
Bonn, den 10.09.98
Geschäftszeichen: 205 - 2870 II
Tel. (0228) 930-2267 oder 930-0
Fax: (0228) 930-4804 oder 930-2221
Bearbeitung: Herr Hoeck
paPPa.com e.V., Berlin
Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschußgesetz
(UVG)
Ihr Schreiben vom 21.
August 1998
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr o.a. Schreiben an Frau Bundesministerin Nolte danke ich Ihnen.
Ihren Ausführungen entnehme ich, daß Sie die Berichterstattung in den Tageszeitungen zum Unterhaltsvorschuß und zum Unterhalt für einseitig halten und dafür eine Mitverantwortung des Bundesfamilienministeriums annehmen. Richtig ist, daß auch von diesem Ministerium das Problem des Rückgriffs bei Unterhaltspflichtigen regelmäßig auf unterhaltspflichtige Väter bezogen wird und auch von Unterhaltsflucht regelmäßig nur im Zusammenhang mit Vätern gesprochen wird. Dies hat jedoch einen sachlichen Grund. Entsprechend der Rechtsprechung wird die Unterhaltsverpflichtung für Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt ihrer Eltern leben, nicht einem Elternteil aufgebürdet, sondern grundsätzlich beiden Eltern zu gleichen Teilen. Nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB erfüllt jedoch der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Minderjährige Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt beider Eltern leben, werden nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in rd. 85 % der Fälle von ihren Müttern und in rd. 15% der Fälle von ihren Vätern betreut, insoweit ist von einer Erfüllung der Unterhaltspflicht durch die betreuenden Elternteile auszugehen. Diese Form der Unterhaltsleistung ist nach meiner Überzeugung nicht nur von Gesetzes wegen, sondern auch nach den tatsächlichen Verhältnissen als eine dem Barunterhalt des anderen Elternteils in aller Regel mindestens gleichwertige Leistung anzusehen.
Über die Zahl der barunterhaltspflichtigen Mütter und Väter und den Anteil derjenigen, die dieser Unterhaltspflicht nachkommen, gibt es keine statistischen Erhebungen und kann es solche Erhebungen auch nicht geben. Soweit verantwortungsbewußte Eltern auch im Falle der Trennung den Unterhalt für ihre Kinder untereinander regeln, ist damit keine staatliche Stelle befaßt. Auch wenn über die Höhe des Kindesunterhalts zunächst gestritten wird, ist damit über die spätere Erfüllung eines festgesetzten Unterhaltsanspruchs nichts gesagt. Deshalb kann es sich bei Aussagen über die Erfüllung der Barunterhaltspflicht insgesamt nur um Schätzungen handeln. Mangels einer statistischen Grundlage beteiligt sich das Bundesfamilienministerium nicht an derartigen unsicheren Globalschätzungen.
Für die Fälle nach dem Unterhaltsvorschußgesetz gibt es statistische Unterlagen, die differenzierte Aussagen ermöglichen, wenn auch nicht alle von Ihnen gewünschten. So gibt es keine Erhebung darüber, ob die anspruchsberechtigten Kinder bei Alleinerziehenden Müttern oder Vätern leben. Es gibt aber auch keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Verhältnisse unterhaltsvorschußberechtigter Kinder insoweit von denen aller Kinder, die bei Alleinerziehenden leben, wesentlich abweichen. Wir erwarten auch nicht, daß in allen Fällen, in denen Unterhaltsvorschuß gezahlt wird, Rückgriff bei barunterhaltspflichtigen Müttern oder Vätern genommen werden kann.
Auch in den zuletzt der Presse zur Verfügung gestellten Informationen wird erwähnt, daß in einem Drittel der Fälle von vornherein Zahlungsunfähigkeit - z. B. wegen Arbeitslosigkeit - vorliegt und bei weiteren 20 Prozent diese Zahlungsunfähigkeit später eintritt. Angaben darüber, daß 70-75 % der unterhaltspflichtigen Väter zahlungsunfähig sind, liegen mir nicht vor und können auch nicht aus den erwähnten Bundestags-Drucksachen entnommen werden. [Anmerkung paPPa.com: Siehe Auszüge aus den BT-Drucksachen am Ende.] Wegen anderer Hemmnisse bei der Verfolgung etwaiger Unterhaltsansprüche wird auch nicht erwartet, daß der Rückgriff in Zukunft höher liegen wird als bei den 1988-1991 erreichten 27 Prozent. Jeder Fall jedoch, in dem tatsächlich Rückgriff genommen wird, ist ein Fall, in dem ein Elternteil zunächst seiner Unterhaltspflicht trotz Leistungsfähigkeit nicht nachgekommen ist; das in diesem Zusammenhang verwendete Wort Unterhaltsflucht könnte also auch durch Unterhaltspflichtverletzung ersetzt werden. Auch ohne statistische Erhebung kann ich Ihnen dabei aufgrund der Zusammenarbeit mit den das Unterhaltsvorschußgesetz durchführenden Stellen versichern, daß es sich bei den Rückgriffsfällen fast ausnahmslos um Fälle von Vätern handelt, die erst auf diesem Wege zur nachträglichen Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht gezwungen werden konnten.
In den Fällen, in denen alleinerziehende Mütter den Vater des Kindes nicht bekannt geben wollen, besteht nach § 1 Abs. 3 UVG kein Anspruch auf Unterhaltsvorschußleistungen. Nur wenn der Vater trotz Mitwirkung der Mutter nicht ermittelt werden kann, wird Unterhaltsvorschuß gezahlt. Dies betraf im Jahr 1997 lediglich 3.515 von insgesamt rd. 519.000 Kindern, für die UVG-Leistungen gewährt wurden.
Einen Zusammenhang zwischen den steuerrechtlichen Verhältnissen nach einer Scheidung und der Zahlungsunfähigkeit der Unterhaltspflichtigen vermag ich nicht zu erkennen. Für den von Ihnen als Beispiel genannten Vater mit einem Nettoeinkommen von monatlich 5.000 DM (brutto ca. 8.000 OM) würden sich nach einer Scheidung die nachstehenden steuerrechtlichen Alternativen ergeben:
1) Vor der Scheidung waren beide Elternteile berufstätig. Die dabei in der Regel verwendete Steuerklassenkombination IV/IV entspricht in ihrer Höhe der Steuerklasse I, in die nach der Scheidung der barunterhaltspflichtige Vater eingruppiert wird.
2) Vor der Scheidung war nur der Vater berufstätig. Die steuerliche Belastung durch den Wechsel von Steuerklasse II zu I beträgt bei dem o.g. Bruttogehalt etwa 750 DM. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die günstige Steuerklasse III (Splitting-Verfahren) die Unterhaltspflicht des Ehemannes für seine Ehefrau berücksichtigte. Nach einer Scheidung ergeben sich daraus zwei Varianten:
- der geschiedene Mann ist seiner Frau nicht zum Ehegattenunterhalt verpflichtet. Somit bedarf es auch keiner steuerlichen Berücksichtigung dieses Tatbestandes mehr.
- der geschiedene Mann ist zum Ehegattenunterhalt verpflichtet. In diesem Fall kann das sog. "Realsplitting-Verfahren" angewendet werden, bei dem der gezahlte Ehegattenunterhalt bei der Empfängerin zu versteuern ist, während der Unterhaltspflichtige diesen Betrag bei seiner Veranlagung als Sonderausgaben absetzen kann.
Somit tritt die von Ihnen angenommene steuerliche Benachteiligung des Barunterhaltspflichtigen nicht ein.
Ein Vorwurf, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setze sich im Falle von Trennung/Scheidung allein für die Mütter ein und mache "Jagd auf Väter", ist nicht gerechtfertigt. Vielmehr fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit langem Projekte und Veröffentlichungen zur Vermittlung zwischen Partnern in Krisen-, Trennungs- und Scheidungsfällen. Insofern verweise ich insbesondere auf die als Anlage beigefügte Broschüre "Eltern bleiben Eltern - Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung", die im Auftrag meines Hauses herausgegeben und momentan überarbeitet wird.
Neben den entsprechenden Darstellungen in dieser Broschüre wird vor allem mit der Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz "Das neue Kindschaftsrecht" - mit derzeit fast 500.000 verwandten Exemplaren über lntentionen und Regelungen des neuen Kindschaftsrechts informiert. Das Kernstück der Reform, das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das auch von meinem Hause aktiv mißgestaltet wurde, hat vor allem mit der Neuregelung der elterlichen Sorge nach Trennung/Scheidung entscheidende Verbesserungen der Rechtsposition von Vätern gebracht. Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit ist außerdem auf das überaus große Medienecho hinzuweisen, von dem das Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts begleitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Hoeck
Drucksache 12/5952
(oder 12/5052) vom 28.5.1993 - "Kleine Anfrage" der SPD, Antwort
durch die Bundesregierung, Auszüge:
"(...) in etwa 70 v.H. bis 75 v.H. der Fälle (ist) die Strafverfolgung
des Unterhaltsanspruchs des Kindes aussichtslos ... in diesen Fällen
haben sich die Kinder auf die Ausnahmeregelung berufen, die insbesondere
in Fällen der Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils Anwendung
gefunden haben - z.B. bei Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug, niedrigem
Einkommen oder Inhaftierung. (Es) kommt ein nicht unerheblicher Anteil
der Fälle hinzu, ... in denen ... die Vollstreckung wegen nachträglich
eingetretener Leistungsunfähigkeit ausgeschlossen ist. Dieser Anteil
kann mit 10 v.H. bis 15 v.H. angenommen werden."
Drucksache 13/4733 vom 24.05.1996 - Antwort des Staatssekretärs
Dr. Willi Hausmann vom 15. Mai 1996 (unter Punkt 56. Abgeordneter Wolfgang
Dehnel (CDU/CSU):
"(...) a) Der Anteil der Ausgaben nach dem UVG
für Unterhaltspflichtige, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen,
obwohl sie dazu in der Lage wären, kann nur ungefähr wie folgt
geschätzt werden: Ausgaben nach dem UVG 1995 Bund und Länder:
(ohne Einnahmenabzug)= ca. 100 % davon als Unterhaltsausfalleistung, wegen
Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners (z. B. infolge Arbeitslosigkeit,
geringen Einkommens, Sozialhilfebezuges, Inhaftierung) oder nicht festgestellter
Vaterschaft u. a. = ca. 65 %. Nur höchstens ca. 35 % des Volumens
verbleiben als Vorschußleistungen bei wahrscheinlich zahlungsfähigen
Unterhaltsschuldnern (vgl. hierzu auch Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD "Unterhaltspflicht und Unterhaltsflucht
von Vätern und Müttern" zu Frage 11 vom 28. Mai 1993 Drucksache
12/5052). Nur bezüglich dieses Volumens kommt Mißbrauch überhaupt
in Betracht. Von diesen ca. 35% wird ein Teil im Wege des Rückgriffs
zurückgeholt (1995 = 13 %, s. Anl.). Danach kann der Anteil der
mißbräuchlichen Verweigerung der Unterhaltszahlung auf ca. 20%
geschätzt werden, was aber nicht mit mißbräuchlicher Inanspruchnahme
von UVG-Leistungen des Kindes gleichzusetzen ist.
LPD 43/98 71 - Aus dem Abgeordnetenhaus
Berlin - 03.03.98:
"(...) Nach Schätzungen der Jugendämter sind rd. 70 %
der noch ausstehenden Rückzahlungen auf Grund ernsthafter sozialer
und finanzieller Schwierigkeiten der Zahlungsverpflichteten offen. Die
derzeitige schlechte wirtschaftliche Lage und die hohe Arbeitslosigkeit
von Zahlungspflichtigen sowie vielfach auch die Neugründung von Familien
durch zahlungspflichtige Elternteile führen dazu, daß selbst
bei gutem Willen nicht oder nicht im vollen Umfang gezahlt werden kann.
Die häufig in der Öffentlichkeit geäußerte Vermutung,
der wichtigste Grund für das Ausbleiben der Zahlungen Unterhaltsverpflichteter
sei die schlechte "Zahlungsmoral", kann objektiv nicht bestätigt
werden. (...)"
Väter müssen zahlen, bis es kracht - Mütter bleiben zu Hause
An Frau
Ministerin Claudia Nolte
Fax: 0228/930 49 01
Betreff: Zahlungsunwillige und arbeitsscheue Mütter
Sehr geehrte Frau Ministerin Nolte,
wie ich festgestellt habe, haben Sie wieder eine Verlautbarung gegen "zahlungsunwillige Väter" in die Welt gesetzt. Dazu möchte ich Ihnen folgende persönliche Erfahrungen mitteilen:
Ich bin verpflichtet eine volle Berufstätigkeit auszuüben. Ich zahle Unterhalt für meine Tochter, meinen Sohn und meine geschiedene Frau.
Meiner geschiedenen Frau war irgendeine Berufstätigkeit wegen der Betreuung der 8jährigen Tochter "nicht zuzumuten". Allerdings ist sie in der Lage, im 60 km entfernten München und trotz hochgradiger Schwerhörigkeit (taub ab 1200 Hz!!!) Musik zu studieren. Das Kind wird nach Zeugenaussagen vor Gericht 1-3 mal die Woche fremdbetreut, tatsächlich wahrscheinlich viel öfter. Meinem Antrag bei Gericht, daß meine Tochter in dieser Zeit zu mir kommen kann, wurde nicht entsprochen, weil meine geschiedene Frau und auch der Richter ("Sie wollen doch nur Ihrer Frau das Kind abspenstig machen") Angst haben, meine Tochter könnte dann gleich ganz zu mir und ihrem Bruder ziehen. Meine geschiedene Frau hat übrigens bereits 3 Berufsausbildungen hinter sich. Seit meine Tochter 9 ist, muß meine geschiedene Frau einen 620DM-Job ausüben, eine Halbtagestätigkeit ist ihr nach Meinung des Richters weiterhin "nicht zumutbar".
Da sie (angeblich) kein ausreichendes Einkommen hat, muß sie auch keinen Kindesunterhalt für den Sohn zahlen. Ist sie damit nach Ihrer Meinung auch "unterhaltsflüchtig"? Der Richter meinte nur: "Die hat ja nix!", obwohl meine geschiedene Frau 1 Jahr vor der Trennung noch 226.000 DM erbte. Dieses Geld ist angeblich alles ausgegeben.
Meine Frau erhielt für sich und die Tochter bis zur Scheidung 1500 DM Unterhalt für sich und das Kind. Nach eigenen Angaben hat sie eine monatliche Belastung für ihre Eigentumswohnung von 1700 DM. Logischerweise muß sie Nebeneinkünfte in erheblicher Höhe haben, da von minus 200 DM niemand leben kann. Mein Anwalt meinte dazu nur "Mit Logik dürfen Sie da nicht argumentieren". Der Richter machte nicht einmal den Versuch, den Sachverhalt aufzuklären, ich müsse ihm schon den Arbeitgeber meiner Frau nennen. Die im neuen Kindschaftsrecht vorgesehene Möglichkeit, daß der Richter hier eigene Nachforschungen bei Banken etc. anstellt, wurde nicht genutzt.
Vielleicht werden Sie wenigstens verstehen, daß ich - sehr milde ausgedrückt - die Sach- bzw. Unrechtslage für diskriminierend halte. Offensichtlich werden Väter bei jeder Gelegenheit politisch geohrfeigt und von der Justiz bis auf die letzte Mark geplündert nach dem Motto: "Männer sind Schweine".
Sie haben völlig recht: Viele Väter entziehen sich der Unterhaltspflicht: Ich kenne inzwischen einige, die in die Arbeitslosigkeit gegangen sind und schwarz arbeiten, die in Rente oder Pension gegangen sind oder die bei Selbständigkeit ihre Firmen in den Bankrott geführt haben. Aber angesichts der gegenwärtigen Unrechtslage kann ich die Väter nicht moralisch verurteilen - im Gegenteil: Ich halte es für Notwehr.
Leider bin ich selbst Beamter und kann nicht gekündigt werden. Außerdem möchte ich meine Kinder nicht noch mehr ins Unglück stürzen. Ich muß deshalb zähneknirschend mit ansehen, wie meine geschiedene Frau sich mit meinem Fleiß und meiner Arbeitskraft einen faulen Lenz macht. Die gesamte Familie - auch die Kinder - müssen in Armut leben! Meine Arbeitsmotivation ist allerdings verständlicherweise gleich Null.
Ich vermute, daß Sie es für politisch opportun halten, in der Öffentlichkeit gegen Väter zu wettern, um sich damit bei WählerInnen beliebt zu machen. Ich habe allerdings festgestellt, daß - mit Ausnahme von verheirateten Familienvätern (!!!) - die meisten Leute - interessanterweise viele Alleinerziehende - unser Scheidungsunrecht ebenfalls für grotesk halten. Meine Freundin beispielsweise - alleinerziehende Mutter dreier Kinder - kann nicht verstehen, warum meiner "Ex" mit einem 8jährigen Kind keine Berufstätigkeit zugemutet wird, während sie bei 3 Kindern ab dem Kindergartenalter ihres jüngsten Kindes selbstverständlich halbtags berufstätig ist!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Näheres
finden sie im Internet unter
Internet
-Newsgroup de.soc.familie.vaeter veröffentlicht.
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
60267 Frankfurt am Main
Fax: 069/7591-1743
Berlin, 16.8.98
Leserbrief zu Ihrem Artikel "Papas Flucht", Nr 188/Seite
13
(Er wurde - leicht abgeändert - am 26.8.98, Seite
8 abgedruckt)
Sehr geehrte Damen und Herren !
Richtig, Kinder sind in erster Linie Angelegenheit der Eltern und nicht des Wohlfahrtsstaates. Deshalb müssen Eltern auch nach einer Trennung gemeinsam weiter für sie sorgen. Wollen, sollen und müssen - ist doch selbstverständlich.
Falsch ist, daß so häufig ein Elternteil - zumeist die Mutter - die alleinige Verfügungsgewalt über die Kinder bekommt und damit die Väter erpressen und quälen kann. Wenn es für die Frau "gut" läuft, kann sie den Ex-Mann auch noch finanziell ruinieren.
Die Gründe, warum die Papas nun auf der "Flucht" seien, können also deren finanzieller Ruin oder die abgrundtiefe Enttäuschung darüber sein, daß man ihnen in einem modernen Rechtsstaat ungestraft die Kinder nehmen oder sie ihnen zumindest entfremden kann. Dann mag es noch die geben, die wirklich unverantwortlich gegenüber ihren Kindern sind und sie sitzen lassen. Pfui.
Mit der permanenten Unterstellung jedoch, daß wohl ein Großteil der Väter diesem Charaktertyp angehöre, wird doch seit Jahren feministische Meinungsmache betrieben. Sie wissen schon ...: 30% der Männer sind potentielle Vergewaltiger etc. Wahrscheinlich ja auch Sie, sehr verehrter Herr Redakteur X. Haben Sie heute schon eine Frau sexuell belästigt? Die über 50 % Frauen an den Universitäten sind ja überhaupt unterpriviligiert, bestimmt auch die Kolleginnen in Ihrer Zeitung usw. usf.
Dieses feministische Geschwätz hat mittlerweile menschenverachtende Züge angenommen und diskreditiert summa summarum alles Männliche, wenn es denn gerade passt. Es ist eine Mischung aus moderner Prüderie und Alt-68er-Denken, ist besonders bei den Grünen, der linken Sozialdemokratie und mittlerweile wohl auch bei den Nasenringen der PDS-Jungpolitikerinnen zu Hause.
Klar-denkende und -fühlende Menschen sollten sich eine weitere Vergiftung zwischen den Geschlechtern durch eine kleine radikal-feministische Frauenriege verbitten, die es immer wieder schafft, mittels moralisch unumstrittener Forderungen wie dem Kampf gegen Kinderpornographie, sexuellem Mißbrauch etc. immer neue feministische Paradigmen zu installieren. Sie haben wohl deshalb erstaunlich leichtes Spiel, weil die Linken der 68 – Generation, die nun auch in den Medien tätig sind (hoffentlich nicht bei der FAZ), allzu willig das Geschwätz ihrer alten Kampfgefährtinnen nachbeten. Dadurch wird es langsam salonfähig. Bekommen wir demnächt amerikanische Zustände, wo die FAZ dafür verklagt werden kann, daß Mitarbeiter X von Mitarbeiter Y sich sexuell belästigt fühlt, weil er sie länger als 5 Sekunden angesehen hat ?
Diese Zusammenhänge nicht mitzudenken darf einer intelligenten konservativen Redaktion nicht passieren. Papas Flucht kann auch differenzierter betrachtet werden. Wie viele mögen bei Ihrer Firma von diesem schreienden Unrecht der erzwungenen Trennung von den Kindern betroffen sein? Wie viele jedoch sind "jene flüchtige Väter" ?
Sie fordern die Verfolgung der zahlungssäumigen Väter mit aller Härte und unterstellen ihnen doch wohl eher den aktiven Zahlungsboykott (genau das können die von Frau Bundesfamilienministerin Nolte herausposaunten Zahlen jedoch nicht aufklären). Fordern Sie bitte vielmehr, daß Kindeswegnahme unter Strafe gestellt wird! In Kanada mußte kürzlich eine umgangsboykottierende Mutter ihre verdiente Haftstrafe antreten. Hören Sie sich doch im Bekanntenkreis um, wie Kinder als Pokermasse ungestraft gegen ihre eigenen Väter eingesetzt oder aufgehetzt werden dürfen, obwohl sie sie lieben. Das muß ein Ende haben!
Nicht-feministische Untersuchungen haben in der letzten Zeit gezeigt, daß die alleinerziehende Mutter insoweit überfordert ist, als ihre Kinder vermehrt drogenabhängig und kriminell werden; im Übrigen auch Vergewaltiger. Es fehlt eben der Vater als Orientierung. Und der soll kriminalisiert werden, nachdem der von seinen Kindern entfernt wurde ?
Reicht es nicht, daß in Deutschland eine Kriegsgeneration ohne oder zumindest mit lange abwesenden Vätern aufgewachsen ist? Wieso sehen wir zu, wie der Feminismus eine Neuauflage einer solchen Situation herbeiführen konnte ?
Welches Unrecht wird da einer ganzen Generation von Kindern angetan ! Die gesellschaftlichen Folgekosten einer psychisch labilen, verunsicherten Generation sind sicherlich weit höher als diese nicht differentierten 1,7 Mrd. DM. Das müßten sie als Wirtschaftsfachleute wissen. Wirtschaftliche und gesellschaftiche Leistungsfähigkeit, und damit unsere Zukunft, hat wohl nicht wenig mit der seelischen Befindlichkeit zu tun. Dekadenz zahlt sich nicht aus.
Die Mutter-Kind-Familie, die den Vater abgestoßen hat und sich durch den Wohlfahrtsstaat alimentieren läßt, ist jedenfalls kein akzeptables Modell für die Zukunft. Jedoch bedient sich der Feminismus genau dieser von ihm selbst geschaffenen Situation der massenhaften Alleinerziehung mit Ausschließungscharakter und hetzt immer schön gegen alles Männliche- nun ja, heute alles Väterliche.
Lassen Sie sich doch nicht ins feministische Boxhorn jagen. Schreiben Sie dagegen!
Mit freundlichen Grüßen
Disteldorf
Thomas M. Reuter, alleinerziehender Vater aus Gröbenzell, schreibt an BMi Nolte:
Liebe Frau Nolte,
langsam empfinde ich Ihre Art und Weise, auf "Vätern als säumigen Unterhaltszahlern" herumzureiten als äußerst störend. Es gibt da zuviele Dinge, die von Ihnen oder Ihrem Ministerium ebenso populistisch wie absichtlich falsch verbreitet werden - und die so nicht stimmen.
Ich möchte gleich zu Beginn sagen, daß es eigentlich nicht meine Sache ist, hier fur Objektivitat zu sorgen, sondern Ihre: denn Sie sind genau zu diesem Zweck gewählt und Ihr Ministerium und Ihre Angestellten werden genau dafür von uns Bürgern bezahlt. Um so trauriger finde ich die immer einseitiger werdenden Stellungnahmen aus Ihrem Ministerium.
Daß es das Problem des säumigen Unterhaltszahlers gibt, bestreite ich nicht. Aber es ist ärgerlich, daß Sie das Thema wieder einmal zu einer Anti-Männer-Kampagne hochstilisieren - und das, obwohl es sich genau dazu kaum eignet. Darf ich Ihnen - falls Sie Zeit haben - die folgenden Gründe nennen?
1. Scheidung ist Frauensache
Sie wissen, daß mittlerweile 70% aller Scheidungen von Frauen verlangt werden. Ich weiß: Sie und Ihr Ministerium sehen das so, daß diese Frauen bislang unter menschenunwürdigen Verhältnissen leben mußten und sich nun der "Armee zur Befreiung der unterdrückten Frau" angeschlossen haben - und vielleicht deswegen Anspruch auf so eine Art Wehrsold haben.
Ich hingegen sehe es so, daß es den Frauen - im Gegensatz zu den Männern - nicht mehr so einfach klarzumachen ist, daß das Leben durchaus zum größten Teil aus Arbeit besteht, die nicht immer dazu angetan ist, jedes aufkommende Gefühl von Langeweile und "was soll ich hier" sofort in Luft aufzulösen. Männer hingegen kennen das, denn sie sind dazu erzogen, ihr Leben ab ungefähr dem 16. Lebensjahr mit der Aussicht auf 50 Jahre Arbeit irgendwie hinter sich zu bringen. Arbeit, die aus weiblicher Sicht selbstverständlich immer nur Spaß, Lustgewinn und Erfolg bedeutet. Aus männlicher Sicht ist es eben - Arbeit, über die man reden kann oder es eben sein läßt.
2. Unterhaltszahlung ist Männersache
Heute habe ich im Radio den Satz eines Amerikaners gehört "wie kann ein Mann von der Intelligenz Bill Clintons so dumm sein, sich auf so eine Frau einzulassen" (Sie wissen, daß nicht Hilary gemeint ist). Angesichts Ihrer Intelligenz möchte ich sagen: "Wie kann Claudia Nolte so dumm sein, aus der Tatsache, daß aus historischen Gründen fast ausschlieBlich Männer Unterhaltszahlungen leisten müssen zu folgern, daß es eine typisch männliche Eigenschaft sei, keinen Unterhalt zu leisten". Das erinnert mich an einen Statistikerwitz: "Die Chinesen stellen ein Drittel der Erdbevölkerung. 33% aller Menschen haben Karies. Also haben alle Chinesen Karies".
Ich will Ihnen nicht Ihr Glaubensbekenntnis nehmen, nach dem die Frauen alle gut, selbstlos und edel sind und alle Männer schlecht, selbstsüchtig und unzuverlässig. Aber ich denke doch, daß die Verweigerung von Unterhaltszahlungen mehr damit zusammenhängt, wer Unterhalt zahlen soll und weniger damit, welchen Geschlechts er ist. Zu glauben, daß unterhaltspflichtige Mütter pünktlicher zahlen als nämliche Väter kann man sich nur in einer Gesellschaft leisten, in der a) Väter so gut wie nie die Chance haben, nach einer Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen und b) genau in dieser interessanten Richtung beim statistischen Bundesamt keine Statistik geführt wird. So, wie Sie daherreden, konnte man fast annehmen, daß diese Statistik aufgrund von Weisungen aus dem Frauenministerium nicht geführt werden darf, denn dann kämen unbequeme Zusammenhänge ans Tageslicht - ähnlich wie bei der Armutsstatistik. Ich gehe natürlich davon aus, daß diese Annahme Quatsch ist.
3. Geschiedene sind Steueropfer
Solange es für Familien keine Lobby gibt, kann der Staat einem berufstätigen Geschiedenen das Fell abziehen, wie es ihm beliebt. Es ist heutzutage unmöglich, zwei getrennte Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Monatsgehalt zu finanzieren - weil der Staat noch vor den Kindern Anspruch auf Unterhalt anmeldet und diesen rigeros durchsetzt. Selbstverständlich sind Sie, die Familien- und Frauenministerin und alle übrigen Frauen auch der Meinung, daß der geschiedene Ehemann und Vater zunächst einmal den Verpflichtungen gegenüber dem abgedrifteten Familienteil nachzukommen hat und ansonsten schauen kann, wo der Hafer wächst. Das ist aber nun eine allzu formalistische Sicht: keinem Menschen ist es zu verübeln, daß er lieber im Bett schläft und in der Kantine ißt anstatt unter der Brücke Platte macht und beim Aldi zwei Liter Pennerglück für Einsachtundneunzig gegen den Hunger klaut. Hier sorgt der Staat vehement dafür, daß Unterhaltsverweigerung demnächst unter der Kategorie Mundraub geführt werden muß.
Solange Ihre Regierung sich nicht in der Lage sieht, eine Steuerreform zugunsten von Familien und Kindern auf den Weg zu bringen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn der Ast nicht mehr trägt, an dem Sie fleißig herumsäbeln. Ich sehe keinen Grund, warum Verheiratete günstiger besteuert werden als Geschiedene - außer einem: ein Geschiedener hat so schrecklich viel um die Ohren, daß er sich nicht auch noch um seine Besteuerung kümmern kann. Und genau das nutzen Sie schamlos aus. Sie sind die Familienministerin: von Ihnen sollte man harsche Worte in dieser Richtung hören. Statt dessen gerieren Sie sich als Frauenministerin und glauben, mit allgemeinem Genöle auf böse Männer Punkte machen zu können.
4. Unterhaltsfehlbeträge resultieren aus der Arbeitslosigkeit
Nach der Scheidung werden sehr viele Männer arbeitslos, weil sie die psychischen Belastungen nicht so schnell und unbemerkt wegstecken können. Sicher: das ist vielleicht nur ein halbes Jahr so, dann wären sie schon wieder auf dem Damm. Aber seine Stelle verliert man blöderweise schon nach einem Vierteljahr, wenn man(n)'s nicht mehr bringt - und das war's dann für lange Zeit. Wenn ich das allgemeine Gejaule so höre, welchen immensen psychischen Belastungen geschiedene Frauen so ausgesetzt sind und daß da mindestens eine sechswöchige Mutterkur dringend angeraten wäre - während die Männer fröhlich ihrer Arbeit nachgingen, die Sekretärin anbaggerten und keinen Unterhalt zahlten, weil sie das Geld mit vollen Händen verjubelten. Es gibt solche Männer, zweifelsohne. Aber das sind die wenigsten, und die werden durch die Anzahl ebensolcher Frauen gut und gerne ausgeglichen.
Ich würde mir wirklich wünschen, daß das Gejammere endlich aufhört. Als erste Sofortmaßnahme schlage ich vor, daß Eltern, die dem anderen Elternteil den Umgang mit den Kindern erschweren oder verweigern, gezeigt wird, wo der Hammer hängt. Das trägt schon die Hälfte zur Zahlungsmoral ausgegrenzter Väter bei. Danach könnten Sie in der nächsten Legislaturperiode - sogar von der Oppositionsbank aus - lautstark dafür kämpfen, daß es endlich eine familienfreundliche Steuerreform gibt. Als drittes wurde ich mir wünschen, daß auch von Ihrer Seite die Einsicht reift, daß Frauen nicht immer nur Opfer und Männer nicht immer nur Täter sind. In Wirklichkeit hält sich das auf den verschiedenen Möglichkeitsebenen durchaus die Waage, denn sonst gäbe es Sie und mich überhaupt nicht.
Mit freundlichen Grüßen aus Gröbenzell
Thomas M. Reuter
Kommentar zur AP-Meldung vom 15.8.98: "Alleinerziehende für härteres Vorgehen gegen säumige Väter" (Der Verband der Eineltern-Familie VAMV wurde um Stellungnahme gebeten.)
Also ich denke, das ist doch eine große Unverschämtheit.
Ich selbst lebe zur Zeit in Trennung. Da mir nicht bekannt war, das bereits im ersten Trennungsjahr die Steuerklasse 1 gilt, mußte ich im Juli für 6 Monate Steuern nachzahlen. Da ich bis dahin jedoch alles bis auf 1600,-DM, die ich als Selbsterhalt behalten durfte, bezahlt habe (woher kommen bloß die 1.700 im Artikel?), habe ich jetzt Schulden. Seitdem bezieht meine Frau Sozialhilfe. Jetzt muß ich an das Sozialamt Geld bezahlen, da dieses Amt mir nur 1.400,- DM Sebsterhalt zugesteht (nochmal: woher kommen bloß die 1.700 DM im Artikel ???).
Die Schulden wegen dem zuviel gezahltem Unterhalt (welches sich auch nicht zurückfordern läßt) werden nicht anerkannt. Wenn ich vom Sozialamt so Sprüche zu hören bekomme wie "Mehr als 600,- DM für eine Wohnung zu zahlen wäre Privatvergnügen", kommt mir dann doch die Galle hoch (wo bekommt man noch eine Wohnung für warm 600,- DM?). So kommt es, das ich mit 1200,- DM im Monat auskommen muß. (Mit der Bank konnte ich mich auf eine Abzahlung von 200,-DM-Raten einigen.) Von dem verbleibendem Geld gehen ca. 800,-DM für die Wohnung und 100,- DM für die Busfahrkarte drauf. Von gesundem und abwechslungsreichen Essen kann man von 300,- DM nur träumen. Morgen hat mein Sohn seinen 2. Geburtstag und ich kann mir nicht einmal eine Fahrkarte leisten um ihn zu besuchen. (Ich habe ihn seit einem dreiviertel Jahr nicht mehr gesehen.) Und das, wo ich in einem Beruf arbeite, der eine Menge unbezahlte Überstunden verlangt und eigentlich ganz ordendlich bezahlt wird. (Ich bin Programmierer und verdiene 4000,- Brutto.).
Von dem Geld, was mir bleibt, kann ich mir aber keine Fortbildung mehr leisten, was wiederum meinen Beruf gefährdet. Wenn ich dann höre, daß sich meine Frau von der Sozialhilfe eine völlig neue Wohnungseinrichtung leisten konnte ("Die alten Sachen konnte ich endlich wegwerfen.") und ich selbst noch nicht einmal einen Wohnzimmertisch zusammengespart habe und die Kücheneinrichtung weitgehend vom Sperrmüll besorgt habe, finde ich solche Artikel nur noch diskriminierend. Wenn ich nicht darauf hoffen könnte, daß ich, sobald mein Sohn 3 wird, keinen Unterhalt mehr für meine Frau zahlen muß [Anmerkung paPPa.com: hier kann der Autor noch bös überrascht werden, die Begrenzung auf drei Jahre ist durch die Reform des Kindschaftsrechts weggefallen ...], hätte ich die Arbeit schon längst hingeschmissen. Ich denke, die steuerrechtlichen Bedingungen sind für getrennt lebende Paare mit Kindern eine große Ungerechtigkeit. Wenn man weiter für Kind und Frau bezahlen soll, sollte das auch von der Steuer berücksichtigt werden und der Vater nicht so behandelt werden, als wenn er Junggeselle wäre. Das ziehlt doch nur auf einen finanziellen Ruin der Väter hin. Allerdings muß ich fairerweise erwähnen, daß meine Frau die Wohnungseinrichtung vom Sozialamt als Sachleistung in Form von Einkaufsscheinen bekommen hat. Ihre Bitte an das Sozialamt, mir regelmäßige (oder zumindest einmalige) Besuche bei unserem gemeinsamen Sohn zu ermöglichen, sind allesamt abgelehnt worden. (Fahrtkosten zum Besuch des Kindes sind Privatsache.)
Heute rate ich allen Verheirateten ab, wegen einem Job (ich war vorher 2 Jahre arbeitslos) den Wohnort zu wechseln. Wenn dabei die Ehe in die Brüche geht, sind die Regelungen des Staates nur noch zynisch.
Gruß, CC
Rainer Busch 59557 Lippstadt
Die Westfalenpost - Redaktion - Schürmannstr. 4, 58097 Hagen - FAX: 02331 - 917 4206
Betrifft: 15. August 1998 "Immer mehr Familien leben in Armut"
Sehr geehrte Damen und Herren !
Experten bezeichnen es als Skandal, daß sich immer mehr Väter vor dem Unterhalt drücken. Greifen sie doch einmal einen einzigen Fall heraus, wo ein Vater versucht, daß das Kind ihn nicht verliert und wie er vor Gericht keinerlei Chancen hat und machen sie diesen Fall publik.
Es ist ein gesellschaftlicher Skandal, wie man Kindern den Vater entfremdet und die Mütter mit jedem Gerichtszug noch bestärkt. Ein einziges Kind reicht aus, um den Vater, der in unserer Gesellschaft als bedeutungslose Person dasteht, auf Sozialhilfeniveau abzuzocken. Für Frau Ministerin Claudia Nolte steht die alleinerziehende Mutter im Vordergrund. Die Rolle des Vaters beschränkt sich aufs Zahlen.
Man mußsich nur einmal die von ihr herausgegebene Broschüre des neuen Beistandschaftsgesetzes ab dem 1. Juli 1998 mit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes genauer durchzulesen. Tendenz: vaterlose Gesellschaft. Mich wundert, daß überhaupt noch gezahlt wird. Grund: Väterausgrenzung, Kinder haben keine Rechte auf den Vater. Das ist ein Verstoß gegen Art 6 Abs 2 GG , gegen Art. 9 und 18 UN-Kinderrechtskonvention u.a. (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang - Verantwortung für das Kindeswohl).
Claudia Nolte begrüßte die Bekanntmachung der Kinderrechte bei der Karawane für mehr Kinderfreundlichkeit. Ihre Politik ist reine Frauenpolitik, die nichts mit den Rechten der Kinder zu tun hat. So etwas nennt man Zynismus oder/und Polemik. In diesem Artikel greift sie anfangs die Steueränderungen an, nennt Zahlen und schiebt es als Resümee auf die unterhaltssäumigen Väter. Da fängt es bei mir an zu kochen, wenn Matusseks’ Buch „Die vaterlose Gesellschaft“ von Frauenverbänden als Polemik bezeichnet wird. Die Streitereien um Unterhalt, obwohl es nur bis zum Selbstbehalt geht, kosten noch viel mehr Geld. Ehescheidungen kosten pro Jahr 12 Milliarden DM in der Bundesrepublik Deutschland. Der Euro im Familienrecht ist wohl nicht zu erwarten. Eine alleinerziehende Mutter erhält 3/7 des Einkommens des Ehemannes, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, und Unterstützungen vom VAMV (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter) und jammert, jammert, jammert. Wenn eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin alle Mütterrechte wahrnimmt, kann sie bei einem Kind bis zu 3.000,-- DM erhalten. Nichtverheiratet mit einem Arbeitnehmer, der 2.400,-- DM erhält und bei seinen Eltern wohnt macht 5.400,-- DM.
Der biologische Vater finanziert die neue Gemeinschaft oder die Einelternfamilie. Wobei der Begriff „Einelternfamilie“ irreführend ist, die Väterausgrenzung aber deutlich zeigt. Wer sich nicht wehrt, akzeptiert das kaputte System. Es ist Zeit des Erwachens. Es gibt viel zu tun. Bildzeitung vom 27.01.1997 „Ministerin Nolte jagt säumige Zahlväter“ großartig !!!
Wenn Claudia Nolte meint, alle Gesetze gegen die Väter anwenden zu müssen, dann hat das Gleichstellungsgerede keinen Sinn und ist der beste Beweis dafür, daß die Gleichstellung versagt hat und die Väter geschlafen haben. Dann werde ich als Vater auch alle Gesetze versuchen auszunutzen, wenn es sein muß, bis zur Beschwerde bei der UNO. Danach kommt nur noch das Weltgericht und Gott.
Schluß mit dem Umgangsboykott !! Hin zur gemeinschaftlichen elterlichen Verantwortung.
P.S. Wenn die Rolle des Vaters in unserer Gesellschaft mißachtet und diffamiert wird, indem Mütter nur an sich selbst denken, um ihre eigenen Rechte wahrzunehmen, werden wir uns mit den gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Es kann in unserer Gesellschaft nicht angehen, daß sich die Rolle des Vaters nur noch auf das Zahlen beschränkt. Andere Länder lachen uns doch aus !
Es geht in erster Linie um unsere Kinder, ihre Rechte zuerst !
Anbei als Anlage:
Literatur: Karin Jäckel „Der gebrauchte Mann, abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung“ Matthias Matussek „Die vaterlose Gesellschaft - überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf"