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Maxi - Die junge Frauenzeitschrift, Februar 1998, Seiten 60-63
Was sind das nur für Väter ?
Sie zahlen keinen Unterhalt für ihre Kinder. Und glauben sich im Recht. Weil ihre Ex-Frauen ihnen das Besuchsrech verweigern, weil sie finanziell am Ende sind, in ihrem Stolz gekränkt. Fazit dieses Machtpokers: Inzwischen leben annähernd eine halbe Million Kinder auf Staatskosten.
VON I. OSTLÄNDER
HaraId Burgmann (*) zahlt keinen Unterhalt für seine Tochter. Er ist arbeitslos. Aber selbst wenn er im Lotto gewinnen würde, seine Ex-Frau bekäme kein Geld von ihm, sagt er mit einem bitteren Unterton in der Stimme. Denn dann müßte sie sich überhaupt nicht mehr mit ihm auseinandersetzen. Für den gelernten Kaufmann und angehenden Schauspieler bedeutet sich zu kümmern nicht, "Geld zu überweisen, sondern seiner emotionalen Verpflichtung nachzukommen. Etwas für das Kind zu tun, was ihm guttut." Geschröpft, gestraft, getäuscht: So fühlen sich immer mehr Väter in Deutschland. Sie sehen sich als Opfer gewissenloser, berechnender Frauen, die ihnen nach der Trennung die Kinder entziehen und die sie durch Unterhaltsforderungen finanziell ausbluten lassen. Schuld an allem ist aus ihrer Sicht eine ungerechte Gesetzgebung, die Frauen die alleinige Verfügungsgewalt über die Kinder gibt und Männer zu bloßen "Zahlungsvätern" macht.
[Bild: Harald Burgmann, mit dem Rücken zur Wand, den Blick gen Himmel: "Bei wichtigen Entscheidungen darf ich nicht mitreden. Sich um ein Kind zu kümmern heißt für mich jedoch nicht, nur Geld zu überweisen, sondern seiner emotionalen Pflicht nachzukommen."]
Väter, so lautet die Klage einer Allianz von zahlreichen Initiativen, sind die Verlierer eines seit zwanzig Jahre gültigen Scheidungsrechts: Waren bis zur Scheidungsreform von 1977 eindeutig die Frauen benachteiligt - schon durch einen Seitensprung verloren sie nach dem Schuldprinzip jeglichen Anspruch auf Sorgerecht und Unterhalt - so fühlen sich jetzt die Männer diskriminiert. Sie fordern ihre Rechte ein und holen zum Gegenschlag aus.
Leidtragende im Kampf um Sorgerecht und Unterhalt sind die Kinder. Ihrem "Wohl" gibt nun ein neues Kindschaftsrecht Vorrang, das im Sommer in Kraft tritt. Eltern haben dann automatisch nach Scheidung das gemeinsame Sorgerecht, und auch unverheiratete Väter bekommen mehr Einflußmöglichkeiten. Vor allem aber hat jedes Kind den Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Damit verbinden Familienrechtsexperten die begründete Hoffnung, daß der Kampf ums Kind entschärft wird und sich aluch die Zahlungsmoral unhatspflichtiger Väter deutlich verbessern läßt. Um die nämlich ist es ganz schlecht bestellt. Seit 1992 ist die Zahl der säumigen Väter kontinuierlich gestiegen. Nur jeder dritte unterhaltspflichtige Mann überweist seine Alimente pünktlich und in voller Höhe. Immer häufiger muß "Ersatzvater Staat" einspringen: Die Unterhaltsvorschußstellen der Jugendämter zahlten 1996 knapp 1,6 Milliarden Mark - eine Summe, die seit 1992 um das Fünffache gestiegen ist. Fast eine halbe Million Kinder leben inzwischen auf Staatskosten. Was als Vorschuß in Notlagen gedacht war, fließt nur zu 15 Prozent wieder in die öffentlichen Kassen zurück.
Fast sieben Jahre lang war der schlaksige 35jährige Wahlhamburger vorwiegend Hausmann und hat während der Ehe mit seiner Frau deren erste Tochter und das gemeisame Kind betreut. Die Beziehung zu den Kindern beschreibt Harald als "intensiv und liebevoll", die Trennung von ihnen fällt ihm schwer. Seit seine Frau mit ihrem neuen Lebenspartner in eine 150 Kilometer entfernte Stadt gezogen ist, sieht er seine Tochter nur noch unregelmäßig.
Daß er überhaupt keinen Einfluß auf die Verwendung des des Unterhaltsgeldes hat und bei wichtigen Entscheidungen nicht mit einbzogen wird, erfüllt Harald Burgmann mit Wut und Ohnmachtsgefühlen. "Die sind einfach umgezogen, haben das Kind von der Walldorf- in eine Gesamtschule gesteckt, da werde ich nicht einmal gefragt."
Je weiter die räumliche Entfernung zwischen Vater und Kind ist, desto weniger nimmt er an Entscheidungen teil, hat die Soziologin Rosemarie Nave-Herz von der Universität Oldenburg in Befragungen herausgefunden. Das trifft besonders dann zu, wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammenlebt. Aber entgegen allem Anschein sind es keineswegs vorwiegend die Mütter, die die Männer aus ihrem und dem Leben ihrrr Kinder kicken wollen und ihnen das Besuchsrecht verweigern. 40 bis 60 Prozent der geschiedenen Väter schränken von sich aus bereits ein Jahr nach der Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern radikal ein [Anmerkung paPPa.com: Dies läßt sich nicht belegen - es ist ein Mythos. Hier fehlt es an Ursachenforschung.]. Keinerlei Verbindung zu ihrem Nachwuchs haben 44 Prozent der nichtehe lichen und ein Drittel der geschiedenen Väter. Nave-Herz: "Mit zunehmender Trennungsdauer erlischt das Engagement der Väter immer stärker."
Wenn Männer sich von ihren Ehefrauen oder Lebenspartnerinnen schlecht behandelt fühlen oder verlassen werden, erwacht in manchen der Hang zur Selbstjustiz. Da schmeißen vormals treusorgende Familienernährer nach der Trennung ihre gutbezahlten Jobs hin und manövrieren sich absichtlich in die Arbeitslosigkeit. Manche handeln mit Arbeitgebern niedrige Gehälter aus und lassen sich den Rest bar auf die Hand auszahlen. Andere wechseln häufig den Wohnort oder wohnen zur Untermiete, um ihre Spuren zu verwischen. Wer sich ins Ausland absetzt, ist vor dem Zugriff der Behörden sowieso sicher. Selbständige mit einem cleveren Steuerberater werden plötzlich zu armen Schluckern, deren Einkommen im Minusreich liegt, weil monatliche "Belastungen", wie etwa die Rate fürs neue Auto oder die Hypothek für ein Eigenheim, ihnen keine Mark übriglassen.
Hans-Werner Radtke* ist für den Sachbearbeiter vom Jugendamt ein vermögender Mann: Der 57jährige besitzt drei Häuser, aus denen er zum Teil Mieteinnahmen bezieht, er fährt ein blaues Mercedes Cabriolet ("nur geleased") und betreibt neben seinem Job als Versicherungsvertreter eine Gaststätte.
Nach eigenen Aussagen geht es ihm seit mehr als einem Jahr finanziell aber gar nicht gut. Eine längere Krankheit habe ihn gezwungen, seine einträgliche selbständige Tätigkeit mit einem Jahhresgehalt von mehr als 60.000 Mark brutto aufzugeben und ins Angestelltenverhätlnis zu wechseln. Auch die Kneipe werfe 50 Prozent weniger ab. "Früher", sagt er, "war das ein Goldgrube". Da habe er sich auch noch leisten können, seinem inzwischen 16jährigem unehelichen Sohn mehr Unterhalt zu zahlen, als er verpflichtet gewesen wäre. Derzeit blieben ihm unterm Strich ganze 3400 Mark im Monat.
Jahrelang war Werner Radtke ein pünktlicher "Zahlvater". Seinen damals zweijährgen Sohn durfte er nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin nicht mehr sehen - "weil es der Entwicklung des Kindes geschadet hätte". Was ihn anfangs noch schmerzte, reduzierte sich bald auf eine "Abbuchung wie die Wasser- und Stromrechnung". 568 Mark Unterhalt überwies er monatlich seiner Ex-Freundin. Als er aufgrund seines verringerten Einkommens nur noch den von der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Regelsatz von 515 Mark zahlte, wurde sein Gehalt gepfändet. "Da fühlt man sich beschissen." Vom Jugendamt sieht sich Hans-Werner Radtke "regelrecht verfolgt".
Jetzt hat er Unterhaltsminderungsklage eingereicht. Streitwert: etwa 600 im Jahr. Eine Summe, die nach seiner Ansicht seinen Lebensstandard bedroht. "Ich habe 600.000 Mark Schulden - wenn auch mit Gegenwert", rechnet der Doppelverdiener vor. "Das Achtfamilienhaus ist voll belastet. Meine Bankkonten sind fast alle am Soll-Limit. Ich muß jede Mark sparen, weil meine Kredite gefährdet sind." Schließlich wolle er nur erhalten, was er sich in 40 Jahren aufgebaut habe. Seinem Sohn gegenüber, der vor vier Jahren den Kontakt zu ihm aufgenommen hat und der ihm "immer noch fremd ist", verspürt Hans-Werner Radtke keine moralischen Skrupel. Schließlich, sagt er, sichere er dem Jungen sein potentielles Erbe.
Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Die Kriminalstatistik von 1996 erfaßte 15.000 Fälle von Verletzungen der Unterhaltspflicht, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Aber gegen die wenigsten Nichtzahler werden Strafverfahren eingeleitet. Und nach drei Jahren ist die UnterhaItsschuld bereits verjährt.
Pfänden kann der Staat auch nur dort, wo etwas zu holen ist: Bei zwei Dritteln der säumigen Väter ist das jedoch laut Bonner Familienministerium nicht der Fall, weil die Männer arbeitslos oder sozialhilfebedürftig sind und 1 500 Mark brutto im Monat für sich behalten dürfen. Liegt ihr Einkommen darunter, übernimmt der Staat die Pflichten der Väter. Maximal sechs Jahre lang gewährt er Kindern unter 12 Jahren einen Unterhaltsvorschuß: 239 Mark bis zum fünften, 314 Mark bis zum zwölften Lebenjahr.
"Ein absolut minimaler Betrag, der unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt. 239 Mark kann doch wirklich jeder zahlen" empört sich Gabriele Scheffler vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in Bonn. "Das schafft man auch mit einer halben Stelle. Ein Raucher gibt im Monat wahrscheinlich mehr für Zigaretten aus." Daß der Gesetzgeber sich an den Leistungsmöglichkeiten der Unterhalltspflichtigen orientiert, beurteilt die VAMV-Frau als Doppelmoral. "Väter sagen eiskalt: ´Ich melde mich arbeitslos.´ Die Bundesregierung interpretiert das so, daß die Armen leider nicht leistungsfähig sind." Ein Drittel der Unterhaltsvorschußkosten gehen laut Bundesfamilienministerium auf das Konto von "Unterhaltsentziehern". Verantwortlich für die schlechte Zahlungsmoral ist nach Einschätzung von Helmut Eidenmüller, Leiter des Referats Kindschafts- und Familienrecht der Hamburger Behörde für Familie und Jugend, "die Mentalität, sich über die Allgemeinheit", zu bedienen. "In den letzten 25 Jahren hat eine Individualisierting stattgefunden, die bewirkt, daß jeder erst mal an sich denkt", erklärt Eidenmüller. "Väter machen da keine Ausnahme und suchen auch nach Möglichkeiten, wie sie am besten wegkommen."
Im Extremfall sieht das so aus, wie bei Christian Neubauer*, der seit elf Jahren keinen Unterhalt für seine Tochter zahlt. "Ich habe immer zugesehen, daß ich arbeitslos gemeldet bin oder wenig verdiene, damit ich nicht zu zahlen brauche", erzählt er freimütig. Ein schlechtes Gewissen habe er aber nicht. "Durch die Trennung von meiner Frau habe ich,jahrelang gelitten. Und deshalb bezahle ich auch nichts."
Seine inzwischen 11jährige Tochter hat der 37jährige ungelernte Arbeiter und Gelegenheitsjobber nie mehr gesehen. "Meine Frau wollte das nicht." Das Kind, beteuert er, hätte er gerne bei sich gehabt. Auf seinem gerichtlich zugestandenen Besuchsrecht besteht er dennoch nicht. "Ich hatte Angst, daß ich psychisch jedesmal durchhänge, wenn ich das Kind sehe." Und trotzig fügt der schlanke, jungenhafte Typ hinzu: "Meine Frau hätte sich ja nicht scheiden lassen müssen, dann wäre unsere Tochter in einer Familie aufgewachsen." Christian Neubauer fühlt sich im Recht und will darum auch künftig nicht zahlen.
Fest entschlossen, sich auch nach der Trennung von seiner Frau um seine beiden neun und elf Jahre alten Söhne zu kümmern und künftig keinen Unterhalt zu zahlen, ist Rainer Thorwald *. Er kämpft seit anderthalb Jahren um das alleinige Sorgerecht. Vom Gesetzgeber fühlt sich der 46jährige geschröpft und im Stich gelassen. "Bei Gericht wird' nicht gefragt: Wie haben die Kinder gelebt, wo wären sie besser aufgehoben? Es geht nur ums Geld," Seine Frau benutze die Kinder als "Unterhaltsgeiseln", behauptet Rainer Thorwald, Gefühle habe sie keine für sie. Große Hoffnungen hatte der Beamte in ein gerichtspsychologisches Gutachten gesetzt. "Daß die Mutter die Kinder schlägt und tritt und daß sie lieber bei ihrem Vater leben möchten, wird darin aber völlig ignoriert", sagt er enttäuscht. Automatisch gehe man davon aus, daß die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben seien. Als unzumutbar empfindet Rainer Thorwald den Vorschlag der Gutachterin, seine Kinder nur an dem dritten Wochenende sehen zu dürfen. Für ihn steht fest: "Da herrscht eine wahnsinnige Voreingenommenheit. Unsere Gesetzgebung ist absolut männerfeindlich." Tatsächlich ist es für deutsche Väter schwer, das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten. Nur 8,3 Prozent der Männer, aber knapp 75 Prozent der Frauen bekommen vor Gericht die Kinder zugesprochen. Legt man zugrunde, daß Väter sich statistisch gesehen nur ein bis zwei Stunden pro Tag mit ihren Kindern beschäftigen und daß sie - anders als Rainer Thorwald - eine ganztägige Betreuung meistens nicht garantieren könne, leuchtet das auch ein. [Anmerkung paPPa.com: So ein Quark ...].
Leidtragenden im Gerangel vor deutschen Familiengerichten sind weiterhin die Kinder. Sie erleben die Scheidung ihrer Eltern ohnehin viel schmerzhafter als die Erwachsenen. Besonders wenn diese dem Kind nicht vermitteln können: Wir bleiben beide deine Eltern, auch wenn wir uns als Paar trennen. 1996 machten 148.782 minderjährige Kinder die Scheidung ihrer Eltern mit. Die Folgen bei fast allen Kindern waren und sind Trennungsängste, Depressionen und Schuldgefühle, wie die Soziologin Anneke Napp-Peters in einer Langzeitstudie beobachtet hat.
Ob das neue Kindschaftsrecht tatsächlich zum "Wohl des Kindes" beitragen wird, bleibt abzuwarten. Denn auch diese Regelung verlangt von den Eltern Kompromißbereitschaft und guten Willen. Vor allem aber die Fähigkeit, sich in die Psyche ihrer Kinder hineinzuversetzen und ihre Interessen in den Vordergrund zu stellen.
(*) Alle Namen von der Redaktion geändert
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Weiterführende Informationen zum Thema Unterhalt unter "Ministerin Nolte jagt säumige Zahlväter" und beim VfK "Verweigerung des Besuchsrechts in Österreich Tatbestand für Verwirkung des Ehegattenunterhaltsanspruchs".