Polizist erschoß Ex-Freundin im Gericht

Ein 39 Jahre alter Polizeibeamter hat gestern morgen im Frankfurter Justizgebäude seine ehemalige Lebensgefährtin erschossen und ihre Anwältin lebensgefährlich verletzt. Der Mann stellte sich der Polizei.

Frankfurt. Die Tat im zweiten Stock des Gerichtsgebäudes B glich einer Hinrichtung. Harald Z., Polizeihauptmeister im 19. Revier am Flughafen, feuerte im Dienstzimmer einer Amtsrichterin zwei Magazine seiner Dienstwaffe leer. In dem Raum lagen hinterher 15 Patronenhülsen und eine Kugel. Seine frühere Freundin, eine 33jährige Iranerin, war sofort tot, die Frankfurter Anwältin Barbara H. (49) brach, von drei Kugeln getroffen, schwerverletzt zusammen. Sie schwebte gestern abend noch in akuter Lebensgefahr.

 In dem Verfahren vor dem Amtsgericht ging es um Geld. Die Iranerin hatte von ihrem Ex-Freund Unterhalt für sich selbst gefordert. Die beiden haben gemeinsam ein eineinhalb Jahre altes Kind, für das der Polizist bereits regelmäßig gezahlt haben soll. Das Urteil der Zivilsache sollte im April gesprochen werden.

 Die Anhörung im Zimmer der Amtsrichterin war bereits beendet, die Beteiligten standen noch wegen einiger Absprachen beisammen. In diesem Moment zog der Polizist seine 9-Millimeter-Dienstwaffe und feuerte los; offenbar zielte er bewußt auf seine Ex-Freundin und die Anwältin. Die Anwältin des Schützen und die Amtsrichterin blieben unverletzt. Der Schütze ließ sich nach der Bluttat widerstandslos festnehmen.

Harald Z. galt, so teilte gestern die Polizei mit, an seiner Dienststelle als unauffälliger, ruhiger Mitarbeiter. (mm)


Frankfurter Rundschau

Todesschütze feuerte auch auf die Richterin

Gegen den Frankfurter Polizisten wurde Haftbefehl wegen Mordes und Mordversuches erlassen


Der Polizist, der am Freitag im Gerichtsgebäude seine Lebensgefährtin erschossen und deren Anwältin lebensbedrohlich verletzt hat, muß im Gefängnis bleiben. "Es ist gegen ihn Haftbefehl ergangen wegen dringenden Verdachts des Mordes sowie des versuchten Mordes in zwei weiteren Fällen", teilte Job Tilmann am Samstag abend mit. Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft berichtete weiter, der 39jährige Todesschütze habe offenbar auch auf die Richterin gefeuert, sie aber nicht getroffen.

"Dies ergibt sich aus Zeugenaussagen und aus festgestellten Spuren am Tatort", erläuterte Tilmann. Seinen Worten zufolge hat sich der Polizeihauptmeister jedoch weder bei polizeilichen Vernehmungen zur Sache geäußert noch beim Termin vor dem Haftrichter im Polizeipräsidium.

Weiterhin unklar sind die Motive des 39jährigen, der die Bluttat nach dem Ende eines Unterhaltsprozesses im Dienstzimmer der Amtsrichterin beging. Fest steht, daß er 16 Schüsse aus seiner Dienstpistole (Kaliber 9 Millimeter) abgefeuert hat. Acht Projektile trafen seine 33jährige Lebensgefährtin, die im Gerichtsgebäude ihren Verletzungen erlag. Die aus Iran stammende Frau hat mit dem Täter eine 18 Monate alte Tochter und lebte von ihm getrennt. Beim Gerichtstermin ging's um Unterhaltszahlungen. Die von drei Schüssen getroffene Anwältin der Frau schwebte nach Angaben der Ermittler auch am Sonntag noch in lebensbedrohlichem Zustand.

Spekulationen, daß der bis zum Tatzeitpunkt eher unauffällige Beamte der Schutzpolizei nach gescheiterten Ehen bereits für weitere Kinder Unterhalt leisten muß, konnte Tilmann nicht bestätigen. Zwar sei der Mann bereits geschieden. Doch sind, so Tilmann, diese persönlichen Umstände "nicht unbedingt ausschlaggebend" für die Tat. "Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen sind Leute manchmal von Haß erfüllt, und das bricht sich dann plötzlich Bahn." ric

©FRANKFURTER RUNDSCHAU

eMail an Redaktion

Homepage



paPPa.com: Krieg um die Kinder