Alle Artikel erwähnen nicht, daß die Mutter dem Vater das Kind vorenthalten hat - Begründung: Verdacht auf sexuellen Mißbrauch ... Das ergaben die Recherchen von Albert Kaltenecker
FRANKFURTER NEUE PRESSE, 15.3.97
Polizist erschoß Ex-Freundin im Gericht
Ein 39 Jahre alter Polizeibeamter hat gestern morgen im Frankfurter Justizgebäude seine ehemalige Lebensgefährtin erschossen und ihre Anwältin lebensgefährlich verletzt. Der Mann stellte sich der Polizei.
Frankfurt. Die Tat im zweiten Stock des Gerichtsgebäudes B glich einer Hinrichtung. Harald Z., Polizeihauptmeister im 19. Revier am Flughafen, feuerte im Dienstzimmer einer Amtsrichterin zwei Magazine seiner Dienstwaffe leer. In dem Raum lagen hinterher 15 Patronenhülsen und eine Kugel. Seine frühere Freundin, eine 33jährige Iranerin, war sofort tot, die Frankfurter Anwältin Barbara H. (49) brach, von drei Kugeln getroffen, schwerverletzt zusammen. Sie schwebte gestern abend noch in akuter Lebensgefahr.
In dem Verfahren vor dem Amtsgericht ging es um Geld. Die Iranerin hatte von ihrem Ex-Freund Unterhalt für sich selbst gefordert. Die beiden haben gemeinsam ein eineinhalb Jahre altes Kind, für das der Polizist bereits regelmäßig gezahlt haben soll. Das Urteil der Zivilsache sollte im April gesprochen werden.
Die Anhörung im Zimmer der Amtsrichterin war bereits beendet, die Beteiligten standen noch wegen einiger Absprachen beisammen. In diesem Moment zog der Polizist seine 9-Millimeter-Dienstwaffe und feuerte los; offenbar zielte er bewußt auf seine Ex-Freundin und die Anwältin. Die Anwältin des Schützen und die Amtsrichterin blieben unverletzt. Der Schütze ließ sich nach der Bluttat widerstandslos festnehmen.
Harald Z. galt, so teilte gestern die Polizei mit, an seiner Dienststelle als unauffälliger, ruhiger Mitarbeiter. (mm)
Frankfurter Rundschau
Todesschütze feuerte auch auf die Richterin
Gegen den Frankfurter Polizisten wurde Haftbefehl wegen Mordes und Mordversuches erlassen
Der Polizist, der am Freitag im Gerichtsgebäude seine Lebensgefährtin erschossen und deren Anwältin lebensbedrohlich verletzt hat, muß im Gefängnis bleiben. "Es ist gegen ihn Haftbefehl ergangen wegen dringenden Verdachts des Mordes sowie des versuchten Mordes in zwei weiteren Fällen", teilte Job Tilmann am Samstag abend mit. Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft berichtete weiter, der 39jährige Todesschütze habe offenbar auch auf die Richterin gefeuert, sie aber nicht getroffen.
"Dies ergibt sich aus Zeugenaussagen und aus festgestellten Spuren am Tatort", erläuterte Tilmann. Seinen Worten zufolge hat sich der Polizeihauptmeister jedoch weder bei polizeilichen Vernehmungen zur Sache geäußert noch beim Termin vor dem Haftrichter im Polizeipräsidium.
Weiterhin unklar sind die Motive des 39jährigen, der die Bluttat nach dem Ende eines Unterhaltsprozesses im Dienstzimmer der Amtsrichterin beging. Fest steht, daß er 16 Schüsse aus seiner Dienstpistole (Kaliber 9 Millimeter) abgefeuert hat. Acht Projektile trafen seine 33jährige Lebensgefährtin, die im Gerichtsgebäude ihren Verletzungen erlag. Die aus Iran stammende Frau hat mit dem Täter eine 18 Monate alte Tochter und lebte von ihm getrennt. Beim Gerichtstermin ging's um Unterhaltszahlungen. Die von drei Schüssen getroffene Anwältin der Frau schwebte nach Angaben der Ermittler auch am Sonntag noch in lebensbedrohlichem Zustand.
Spekulationen, daß der bis zum Tatzeitpunkt eher unauffällige Beamte der Schutzpolizei nach gescheiterten Ehen bereits für weitere Kinder Unterhalt leisten muß, konnte Tilmann nicht bestätigen. Zwar sei der Mann bereits geschieden. Doch sind, so Tilmann, diese persönlichen Umstände "nicht unbedingt ausschlaggebend" für die Tat. "Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen sind Leute manchmal von Haß erfüllt, und das bricht sich dann plötzlich Bahn." ric
©FRANKFURTER RUNDSCHAU
15.3.97
Frankfurt - Enttäuschte Liebe: Sie hatten sich nach langer Beziehung getrennt; das Kind war versorgt; doch als seine Ex-Freundin auch für sich selbst Unterhalt verlangte, richtete ein Polizist im Gericht ein Blutbad an.
Wollte er Rache, weil sie ihn verlassen hatte? Der 39jährige war Freitag vormittag in Zivil zur Verhandlung im Frankfurter Amtsgericht erschienen. Später traf er mit seiner iranischen Ex-Freundin im Dienstzimmer der Richterin zu weiteren Gesprächen zusammen. Auch die Anwälte beider Parteien waren anwesend. Die gemeinsame Tochter (18 Monate) wollte der Beamte angeblich versorgen, nicht aber die 32jährige. Laut Zeugenaussagen gab es dennoch keinen erkennbaren Streit.
Am Ende der Unterredung zog der Polizist plötzlich seine Dienstpistole und feuerte auf seine Ex-Freundin und deren Anwältin. Er schoß zwei Magazine leer. Mindestens acht Kugeln trafen die Iranerin, die sofort starb. Die 49jährige Anwältin wurde lebensgefährlich verletzt. Im Gerichtsgebäude brach Panik aus. "Viele flüchteten, andere schlossen sich in ihren Zimmern ein", sagt Polizeidirektor Heinrich Bernhard. Danach ließ sich der als "ruhig und engagiert" beschriebene Polizeihauptmeister widerstandslos festnehmen.
Eine Zeugin sagte kurz darauf: "Er machte einen ausgesprochen ruhigen Eindruck und sah so aus, als fühlte er sich jetzt erlöst."
dpa/AP/rh
Frankfurter Polizist erschießt seine frühere Lebensgefährtin
Von C. Kahllweit
Frankfurt, 14. März – Ein 39 Jahre alter Polizeihauptwachtmeister aus Frankfurt hat am Freitag im Frankfurter Amtsgericht seine frühere Lebensgefährtin erschossen. Der Amokläufer hatte mit der Iranerin ein anderthalb Jahre altes Kind. Die Rechtsanwältin der Frau wurde bei der Tat lebensgefährlich verletzt.
Nach Angaben der Polizei hatten der Polizist und seine 33 Jahre alte ehemalige Freundin einen Termin vor dem Zivilgericht, um eine Unterhaltsklage der Frau zu klären. Bislang hatte der Mann den Unterhalt für das gemeinsame Kind gezahlt; zuletzt aber erhob die Frau auch Zahlungsansprüche für sich.
Nach Beendigung des Gesprächs im Dienstzimmer einer Richterin hätten die Rechtsanwälte noch darüber gesprochen, wie es in diesem Fall weitergehen solle. Plötzlich habe der Täter, so ein Polizeisprecher, seine Dienstwaffe gezogen und zwei Magazine leergeschossen. Acht Schüsse trafen seine frühere Lebensgefährtin, die kurz darauf noch am Tatort starb. Ihre Rechtsanwältin wurde mit einem Bauchschuß ins Krankenhaus eingeliefert. Sie konnte bislang nicht vernommen werden. Der Täter ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen.
Eine Zeugin, die sich zum Zeitpunkt der Tat im Gerichtsgebäude aufhielt, berichtete, der 39 Jahre alte Polizist habe nach den Schüssen geradezu „erlöst“ ausgesehen. „Der wirkte, als hätte er geschafft, was er schaffen wollte.“ Kollegen des Polizeibeamten schilderten den Täter als unauffällig; er habe Streifendienst auf einem Frankfurter Revier gemacht und seinen Job engagiert ausgeübt. Am Donnerstag hatte der Täter Tagschicht, am Freitag sollte er die Nachtschicht antreten. Zwischen zwei solchen Diensten sei es nach Angaben des Polizeisprechers erlaubt, daß Beamte ihre Dienstwaffe bei sich tragen. Auch in Zukunft würden die Frankfurter Gerichtsgebäude nicht stärker gesichert; der Zugang müsse frei bleiben.
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