PROFIL (Österreich) Ausgabe vom 22.3.1999
Titelgeschichte: Vertreibung der Väter
Es gibt Frauen, die ihre Kinder nach der Scheidung für einen persönlichen Rachefeldzug missbrauchen. Nicht alle, aber einige. Es gibt Ex-Männer, die mehr Vater sein wollen, als ihnen amtlich verordnet wird. Nicht alle, aber einige. Und es gibt Kinder, die unter dem Versuch oder dem Gelingen, den Vater auszuradieren, leiden.
A. Hager
Eine Ehe hat sich nach sechzehn Jahren totgelaufen. Der Mann bittet seine Frau im April 1998, einen Gesprächstermin bei seiner Anwältin wahrzunehmen. Er erwäge die Scheidung. Als die Frau danach abends in die gemeinsame Wohnung am Stadtrand von Klagenfurt zurückkehrt, ist sie leer. Der Mann ist mitsamt den gemeinsamen Kindern Ina, 13, und David, 8, verschwunden. Die Frau ist verzweifelt. Sie ruft bei den Schwiegereltern an, wo sie ihre Familie vermutet.
Dort wird deren Anwesenheit anfangs verleugnet, dann kommt der Mann doch zum Telefon und sagt den Satz: "Wenn du nicht aus meinem Leben und dem der Kinder verschwindest, werde ich dir massiv schaden."
Seither ist fast ein Jahr vergangen, die endgültige Scheidungsverhandlung noch ausständig. In dieser Zeit hat die Frau ihre Tochter gar nicht gesehen und den Sohn insgesamt zwei Tage, zwei Stunden und 40 Minuten. An den zwei Tagen durfte sie mit ihm sogar von neun bis siebzehn Uhr allein sein und das tun, was sich der Bub wünschte.
Die zwei Stunden hingegen fanden an zwei Nachmittagen in einem Kaffeehaus statt – jeweils unter Aufsicht des Vaters, der schweigend am Tisch saß. Der Vater hatte auf seine Anwesenheit gerichtlich bestanden, weil die Gefahr der Verhetzung seines Sohnes bestünde. Die 40 Minuten verteilten sich auf den Heiligen Abend und Davids Geburtstag, als die Frau am Gartentor der Schwiegereltern ihrem Sohn ihre Geschenke überreichen musste. Die Tochter hatte in dieser Zeit von vornherein jeden Kontakt mit der Frau abgelehnt, weil sie im Glauben gelassen wurde, dass der Vater aufgrund "einer außerehelichen Liebschaft" die Mutter verlassen hatte. Bei einem einmaligen Telefonkontakt hatte sie die Mutter "Schmarotzer" genannt, weil sich diese nach Absprache mit dem Vater ausschließlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hatte. Seit Oktober hat die Frau, 48, einen Nachttaxi-Job. Was gar nicht so einfach war – in diesem Alter und nach einer Karriere, die sich in den letzten zehn Jahren nachweislich auf die Zubereitung von Lasagne und den Zusammenbau von Legoautos beschränkt hatte. Bei einem Nettoeinkommen von 11.000 Schilling zahlt sie jetzt monatlich Alimente in der Höhe von 3000 Schilling.
Ihre Klage auf Unterhalt hatte sie – auf Anraten ihres Anwalts wegen Aussichtslosigkeit – gar nicht erst eingebracht.
Ein Justizskandal, könnte man jetzt aufjaulen, und eine Bankrotterklärung des Feminismus obendrein. Ganz abgesehen von der rein menschlichen Ebene: Wie kann man einer schutzlosen Mutter, die ihre Selbstverwirklichung einem Leben zwischen Buchstabensuppe und Schlussrechnungen opferte, dann auch noch mit derartiger Brutalität ihre Kinder vorenthalten? Zuerst ausgepowert, dann ausradiert. Offensichtlich haben manche Männer trotz 25 Jahren feministischer Knochenarbeit nichts dazugelernt.
Bei der Schilderung dieses authentischen Falles wurde jedoch ein billiger Kunstkniff angewandt – durch die Vertauschung der Geschlechter.
Denn die entsorgte Frau ist in Wirklichkeit ein Mann namens Uli Gabriel. Noch dazu einer, der wie aus dem Ideenlabor des frühen Feminismus entsprungen scheint: lange Haare, sanftes Lächeln, nach der Geburt des Sohnes ging er in Karenz, weil seine Frau, eine Sonderschullehrerin, "einen Horror davor hatte, auf ein Hausfrau- und Mutter-Dasein reduziert zu sein".
Uli Gabriel passte der Wunsch der Kindesmutter nahtlos in sein Lebenskonzept: Von Karriereambitionen war er als eiserner Spät-Hippie ohnehin nie geschlagen. Einvernehmlich einigte sich das Paar nach Karenzablauf darauf, dass Gabriel weiter "den Vorzeige-Softie aus dem feministischen Lehrbuch" – so seine melancholische Definition – abgeben würde. Mit dem Scheitern der Beziehung hat sich der entlassene Hausmann inzwischen abgefunden. Man hatte sich ohnehin in allzu gegensätzliche Richtungen entwickelt: Sie war plötzlich auf den Volkstanz und Katholizismus gekommen; er blieb Bruce Springsteen und Indien treu.
Vor der Tatsache, dass ihm der Zugang zu seinem "Lebensinhalt" nahezu unmöglich gemacht wird, will er jedoch nicht kapitulieren. In einem Gerichtsbericht attestiert ihm der Sachverständige sogar "echte Sehnsucht nach seinen Kindern". Im selben Papier gibt auch die Mutter zu Protokoll, "deren Kontaktwünschen zum Vater nicht im Wege stehen zu wollen". Das Leben schert sich allerdings wenig um Gutachten. Auf Ina will er keinen Druck ausüben: "Sie wird irgendwann von selbst kommen." Was ihn "sprachlos" macht, ist, dass er um die Begegnungen mit seinem Sohn wie um Almosen betteln muss. Ohnmacht, Hilflosigkeit und Sehnsucht – das Vokabular der zahlreichen Trennungsväter, die für diese Geschichte interviewt wurden, gleicht sich. Schwere Depressionen, auch Selbstmordgedanken unmittelbar nach dem Exodus aus der Familie, kommen zur Sprache. Sollte man hierbei spekulativer Koketterie aufgesessen sein, sind diese Männer gute Schauspieler.
Manche der Väter ersuchten um die Wahrung ihrer Anonymität, da die Entscheidung ihrer Causen noch anhängig ist. Sie zählen allesamt zu einer Spezies, die auf der gesellschaftlichen Landkarte noch relativ unerforscht ist. Vor allem der Alt-Feminismus kann mit diesem neuartigen Männerschlag noch nicht recht viel anfangen. Denn diese Väter wollen erstaunlicherweise nicht auf ein Dasein als Zahl-Papi im Hintergrund reduziert werden, sondern ihre Vaterschaft aktiv ausüben, indem sie ihre Kinder sehen – regelmäßig und nach Möglichkeit mehr, als es ihnen Gerichte und Kindesmütter zugestehen. Die lange Leine eines Schönwetter-Daddies, der sich die verlorene Zeit mit McDonald's-Juniortüten und Ringelspielfahren bis zum Abwinken zurückkauft, erscheint ihnen zur Erhaltung einer lebendigen Beziehung zu ihren Kindern auf die Dauer daneben.
In Kenntnis, dass sicherlich ein Vielfaches an Scheidungsvätern existiert, die Weihnachten in zweiter Spur halten, um ihre Geschenke über den Zaun zu werfen, noch nie die Schule ihrer Kinder von innen gesehen haben, mit ihren Alimenten schwer im Rückstand sind und jedes zweite Besuchswochenende aufgrund dringlicher Geschäftsreisen in letzter Minute absagen, sollen jene Väter hier zu Wort kommen. Sie sind in der Minderheit, aber ein Segment der gesellschaftlichen Realität. So nennt man das wohl in diesem Sozialarbeiter-Deutsch. In sämtlichen von profil untersuchten Fällen kam es auf Betreiben der Frauen zu einer Trennung oder Scheidung. Dass diese Männer sich über die Jahre möglicherweise als lausige Ehemänner und Lebensgefährten etabliert hatten und zu Recht verlassen wurden, ist nicht Thema dieser Geschichte. Auch soll hier nicht unreflektiert in das Horn des "Spiegel"-Autors Matthias Matussek gestoßen werden, der mit seinem Buch-Pamphlet "Die vaterlose Gesellschaft" (bei rororo) vor eineinhalb Jahren scheidungsbetreibenden Müttern in einem Rundumschlag den Wunsch nach "einer Versorgungs-Vollkasko" unterstellt hat, mit der "sie dann fortlaufend sicheren Zugriff auf das seelische und finanzielle Konto des Mannes haben".
Das Thema dieser Geschichte ist die Sehnsucht dieser Männer, mehr Vater sein zu wollen, als ihnen amtlich verordnet wird. Thema sind die Schikanen und Barrikaden, die ihnen nicht zuletzt aus der Ecke der alleinig Obsorgeberechtigten in den Weg gelegt werden. Und die Tatsache, dass einige Frauen ihre Kinder mit einer Waffe zum Gelingen eines persönlichen Rachefeldzugs verwechseln.
Diese Mütter sollten ihre Energie mehr in das Studium der seelischen Löcher, die eine plötzliche Vater-Absenz reißt, stecken. Sie sollten weniger Zeitschriften wie "Cosmopolitan" verschlingen, in denen gerne selig lächelnde Alleinerzieherinnen unter der Headline "Ich brauche keinen Mann!" mit ihren Kindern malerische Strandläufe veranstalten. Sie sollten sich auch kein Vorbild an Frauen wie Hollywood-Star Jodie Foster nehmen, die sich den Vater ihres Sohnes Charlie in einer schicken Samenbank in der Rubrik "Gross, dunkel, IQ 160" erkor. Und später verkündete: "Es gibt nur einen Mann in meinem Leben, und das ist mein Baby Charlie." Möglicherweise tendiert man da wie dort zu einer Verrückung der Realität. Die unerwünschten Nebenwirkungen, die die Auslöschung des Vaters im Leben, eines Kindes zur Konsequenz hat, füllen inzwischen Regale der Psychologie- und Soziologie-Fakultäten. Verlassensängste, Aggressivität, Umklammerung des "verbliebenen Elternteils", Schulschwierigkeiten und die Unfähigkeit, die erlittene Katastrophe zu artikulieren, sind die unmittelbaren Folgeschäden.
Manfred Pawlik, systemischer Familientherapeut in Wien, Autor der Bücher "Kinder allein erziehen" und "Kinder verstehen", definiert die möglichen Langzeit-Verwundungen: "Da gibt es wenig Chance, ein realistisches Männerbild zu entwickeln. Die Mädchen tendieren zu einer Idealisierung und gehen später auf die Suche nach dem Vaterersatz. Die Buben, die einen Vater im Alter von acht bis zehn noch dringend brauchen, verfallen vielleicht später in einen übertriebenen Männlichkeitswahn oder leiden an der Unfähigkeit, Mann sein zu können."
Selbstredend wurden die Väter dieser Geschichte beileibe nicht aus dem Bilderbuch rekrutiert. Auch sie haben um die Höhe ihrer Alimente gestritten. Und einige von ihnen wurden sich erst angesichts der Beziehungskatastrophe ihrer Vaterschaft so richtig bewusst. Herbert F., Vorstand einer Kreditkartenfirma und zweifacher Scheidungsvater, bekennt: "Ich war davor zu sehr in meinem Karriere-Radl, um zu realisieren, was ich den Kindern geben kann und umgekehrt. Als die Schlacht eskalierte, habe ich sie zwei Monate nicht sehen dürfen. Es war die schlimmste Zeit meines Lebens. Ich versuche jetzt Versäumtes nachzuholen."
Für Barbara Helige, seit 14 Jahren Familienrichterin und Präsidentin der Richtervereinigung, ist die Entdeckung der Vaterschaft nach der Scheidung ein sich häufendes Phänomen: "Viele Männer werden erst nach dem Verlust für ihre Verantwortung als Vater sensibilisiert. Ich habe Verständnis dafür, dass das Frauen zornig macht." Andererseits konstatiert Helige auch eine grundlegende Qualitätsverbesserung des väterlichen Engagements: "Früher waren Väter oft nicht in der Lage, Säuglinge oder Kleinkinder nach der Scheidung allein zu betreuen, und brauchten Hilfe. Ein Vater, der sein Kind nicht allein wickeln kann, ist heute ein Einzelfall. Da ist in den letzten zehn, zwölf Jahren einiges passiert."
Letztes Jahr wurden in Österreich 18.027 Scheidungen registriert; 16.437 Kinder (1987 waren es 12.760) mussten damit fertig werden, dass ein Elternteil von der gewohnten Bildfläche verschwand und nur mehr in der Diät-Version verfügbar ist. Die echte Zahl von Trennungskindern liegt in einer Grauzone, denn z. B. 1992 kamen in Österreich 39 Prozent aller Kinder unehelich zur Welt. Da fällt das Sorgerecht automatisch an die Mutter. Bei einem Drittel der Scheidungen musste das Gericht die Entscheidung über die Obsorge, die "die Verantwortung für die Pflege und Erziehung, einschließlich der gesetzlichen Vertretung nach außen", definiert, fällen. Davon wurde in 92 Prozent der Fälle das Sorgerecht der Mutter zuerkannt.
Laut der letzten verfügbaren und wahrlich nicht mehr taufrischen IMAS-Studie aus dem Jahr 1988, die im Auftrag des Familienministeriums erstellt wurde, treffen 14 Prozent der Kinder unter 15 Jahren ihren außer Haus lebenden Vater einmal täglich; 21 Prozent sehen ihn nur einmal im Monat. 31 Prozent, also jedes dritte Kind, verlieren den Kontakt zum Vater nach einer Scheidung und sehen ihn nicht einmal mehr jährlich. Angesichts der steigenden Scheidungskinder-Zahl kann man davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit jedes zweite Kind sein Auslangen ohne temporären Vater finden muss.
Die Schuldfrage an diesem Horrorszenario ist bislang in Österreich noch nicht statistisch aufgeteilt. Für die Unterhaltszahlungen des leiblichen Vaters gibt es gesetzlich fixierte Prozentsätze, die sich aus seinem durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes errechnen. Die Pflichten sind also geregelt. Das Besuchsrecht hingegen ist ein weites und individuell gestaltbares Land. Der Klartext des Justizministeriums: "Auf Antrag hat das Gericht die Ausübung des Besuchsrechts in einer dem Wohl des Kindes gemäßen Weise zu regeln. Dieses Besuchsrecht ist mit Hilfe des Gerichts durchsetzbar." Und kann offensichtlich ebenso schnell wieder verspielt werden.
Johannes Z., Immobilienmakler, seit zwei Jahren von seiner Lebensgefährtin getrennt, hat seine beiden Töchter, 17 und 6, das letzte Mal im vergangenen Oktober gesehen. Die ältere Tochter wollte den von der Mutter verordneten Besuchs-Samstag nicht mehr wahrnehmen, sondern ihren Vater anfangs unter der Woche sehen. Das erlaubte die Mutter nicht; sie wollte die Mädchen ausschließlich im Doppelpack verborgen. Inzwischen hat Carina den Wunsch nach Kontakt ad acta gelegt: "Sie konnte diesem beständigen Druck, der auf sie ausgeübt wurde, nicht mehr ertragen. Aus Loyalität zur Mutter hat sie mich geopfert." Ihre kleine Schwester ist in einem Alter, in dem sie ihr Bedürfnis nach dem Vater noch nicht zu artikulieren imstande ist. Die Spielsachen, die sie vor einigen Monaten in die Wohnung des Vaters geschleppt hat, "damit du nicht mehr so alleine sein musst", hat er inzwischen weggeräumt: "Das klingt jetzt pathetisch, aber ich konnte den Anblick nicht mehr ertragen. Ich trauere um meine Kinder. Manchmal kommt es mir vor, als ob sie gestorben wären. Ihre Mutter hat sie zu den betrogenen Gläubigern unseres Beziehungskonkurses gestempelt."
Das einzige Lebenszeichen, das er von seiner Ex in den letzten Monaten vernahm, kam in Form eines Steuerprüfers, der auf ihre Forderung hin jeden Beleg der letzten Jahre umdrehte. Als Michael Nobbe, Chefredakteur einer Computerzeitung, das Recht bekam, seine Tochter Jana endlich jedes zweite Wochenende zu sehen, ließ ihn die Kindesmutter vorweg gleich zweimal auflaufen: "Zuerst hat sie mich vorsätzlich in die Irre geschickt, dann ließ sie mir knapp vor meiner Besuchszeit ein Fax zukommen, dass sie sich überraschenderweise mit dem Kind auf einem Segeltörn in Spanien befinde. Ich habe mich dann in den Flieger nach Barcelona gesetzt, wo ich sie bei Freunden vermutete. Ich hatte recht." Als er finanziell nachlegte, pendelte sich die Problematik wieder kurzfristig ein: "Man kommt sich manchmal wie auf einem Basar vor. Der Deal heißt: mehr zahlen, mehr sehen." Nobbe ist engagiertes Mitglied des Vereins "Recht des Kindes auf beide Eltern", "keine Männerwein-Gruppe, sondern ein Kommunikationsforum für u. a. entmachtete Scheidungsväter, die sonst mit niemand über den Kindes-Entzug reden können. Es kommen aber auch hilfesuchende Frauen zu uns, die ihre Väter dazu bringen wollen, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen."
Der Vereinstitel zitiert eine Stelle der UN-Kinderrechtskonvention, die nach Nobbe in der österreichischen Judikatur katastrophal bedient wird: "Unsere Gesetzsprechung kreist vorrangig um die Entrechtung der Väter, anstelle sich mit den Rechten der Kinder zu beschäftigen. "Umgangsvereitelung des Besuchsrechts", so der juridische Terminus, führt das Problem-Lamento der Vereinsväter an.
Manfred Büchler, Ex-Börsenmakler und vierfacher Scheidungsvater, erzählt: "Am Anfang hat meine Frau getrickst, was nur geht. Einmal waren alle vier Kinder krank, dann wollten sie mich angeblich nicht sehen ... später wiederum hat man irgendwas verwechselt, die Psychologen raten dem Vater, trotzdem konsequent sein Bedürfnis nach Kontakt zu äußern." Ein Tip, der auch die Broschüre des Familienministeriums "Trotz Trennung Vater bleiben" ziert, die Minister Bartenstein bei den bekannten Feministinnen Cheryl Benard und Edit Schlaffer in Auftrag gegeben hat. Dort stolpert man u. a. über wertvolle väterliche Ratschläge wie: "Ihr Kind soll Sie als positive Hintergrundfigur in seinem Leben wahrnehmen. Sie signalisieren Ihr Interesse, indem Sie Ihr Kind in regelmäßigen Abständen besuchen. Das kann, je nach den Umständen, wöchentlich, monatlich oder auch einmal im Jahr sein. Wichtig ist, dass Sie die Termine verbindlich einhalten." Sollte es bei der Ausübung des Besuchsrechts Schwierigkeiten geben, empfehlen die Autorinnen von "Sagt uns, wo die Väter sind" oder "Das Kind, das seinen Vater mit einem Samstag verwechselte" einfach etwas "Sidda". Der erste Schritt dazu beinhaltet "beruhigende Atemübungen und keine Affekthandlungen".
Seine Geisteshaltung legte das Duo bereits in "Sagt mir, wo die Väter sind" offen, wo es die Zukunft der Familie in dem Satz subsumiert: "Wir machen uns keine Sorgen. Die Familie ist in denselben Händen wie immer: nämlich in denen der Mütter."
Ein Kapitel für Mütter, die ihr Kind als Racheinstrumentarium für den Beziehungskollaps einsetzen und den Kontakt mit dem Vater nach allen Kunstkniffen boykottieren, fehlt in dem Ratgeber des Familienministeriums allerdings. Das Gesetz gesteht dem Richter, "sollte das Besuchsrecht dramatisch behindert werden", so Familienrichterin Barbara Helige, in letzter Konsequenz die Verhängung einer Haftstrafe zu: "Nur, das tut dann doch keiner. Auch der behinderte Elternteil schreckt vor diesem äußersten Mittel in der Regel zurück." Ordnungsrufe in Form von Beugestrafen zwischen 500 und 2000 Schilling verhallen oft ohne Konsequenz: "Ich hatte einen Fall, da hat die Mutter die geforderte Geldstrafe wortlos bezahlt und das nächste Mal das gleiche Spiel gespielt."
An den Grenzen der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten rennt sich eine Minderheit von desperaten Scheidungsvätern die Köpfe wund. In ihren Wohnungen stapeln sich -zig Leitz-Ordner, in denen ihr Kampf ums Kind penibel in Schriftsätzen, Briefen und Gutachten protokolliert ist, durchmischt von Zeitungsartikeln, die ihre Leiden thematisieren.
Fünfzehn Seiten umfasst der Versuch, in dem Georg H., Investmentbanker, dem Gericht klarmachen will, dass sein fünfjähriger Sohn Sehnsucht nach ihm hat. Mehr als ein zugestandener Sonntag alle zwei Wochen abfangen kann. Zu diesem Zweck hat er alle gemeinsamen Telefonate der letzten eineinhalb Jahre mit dem Anrufbeantworter aufgenommen und säuberlich abgetippt. Dort findet sich auch der Satz: "Papi, wenn du uns nicht mehr zahlst, sagt Mami, dass wir in einer Höhle leben müssen."
Wolfgang Freisleben, Journalist, Scheidungsvater eines neunjährigen Buben, wird "dieses lähmende Gefühl des Ausgeliefertseins" seit seiner Scheidungsschlacht vor zwei Jahren nicht mehr los. Bald geht ihm die Kraft für das Fragen aus. Als er von seiner Ex-Frau wissen wollte, warum sie ihm den gerichtlich zugestandenen Mittwochabend mit Mathias willkürlich gestrichen hatte, antwortete sie so was wie: "Sei doch nicht so wehleidig!" Dabei hätte er so gerne – jenseits der Wochenenden – etwas Alltag mit ihm erlebt. "Das österreichische Gesetz sieht das nicht vor", sagt er, "aber überraschenderweise haben auch Männer eine Seele."
Die Handhabe der Nachbarn
Kein gemeinsames Sorgerecht in Österreich ab 2000, dafür verstärkte Selbstbestimmung für das Kind. Andere Länder, andere Sitten.
Ab 1. Jänner 2000 soll Kindern und Jugendlichen in Österreich ein wesentlich höheres Mitspracherecht, was ihren Verbleib nach der Scheidung betrifft, eingeräumt werden. "Stärkung des Selbstbestimmungsrechts" nennt das Justizminister Nikolaus Michalek. Minderjährige können nun ab 14 selbständig Anträge über die Obsorge stellen.
Eine gemeinsame Obsorge wird in Österreich auch mit der neuen Scheidungsreform nicht stattfinden. Das neue Modell heißt "Teilhabe an der Obsorge". Diese Teilhabe kann jedoch jederzeit von einem Elternteil wieder widerrufen werden.
Deutschland. Seit 1. Juli '98 haben Geschiedene nicht mehr ausnahmsweise, sondern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Außerdem können auch Unverheiratete, die sich trennen, ein gemeinsames Sorgerecht behalten. Damit hofft man "der Entfremdung und Demotivation der Väter" Abhilfe zu schaffen.
Frankreich. Dort wird das Sorgerecht flexibel gehandhabt. Juristisch gibt es kein gemeinsames Sorgerecht, aber eine "gemeinsame elterliche Autorität" in Schul- und Ausbildungsfragen. De facto ist das eine Halbe-halbe-Lösung, indem das Kind einen Hauptwohnsitz hat.
Schweiz. Das Scheidungsrecht wurde nach 90 Jahren geändert. Künftig wird es ein gemeinsames Sorgerecht für Kinder geschiedener Eltern geben.
England Seit dem "Children's Act" von 1989 gibt es zumindest in der Theorie die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts. Gemeinsame Kinder können demnach im Wechsel bei beiden Eltern wohnen, sofern beide damit einverstanden sind. In der Praxis bekommt in der Regel die Mutter das Sorgerecht, aber der Vater Mitspracherecht bei Ausbildungsfragen und wichtigen Entscheidungen wie einer Operation.
Schadensbegrenzung mit Mediation
Konstruktive Konfliktbeilegung, um Gerichtsschlachten zu vermeiden: das Prinzip der Mediation. Und die Adressen für Hilfestellung.
Sophie Freud, US-Psychologin und Mediatorin, ist überzeugt: "Es ist oft gar nicht so entscheidend für die Psyche des Kindes, daß sich die Eltern trennen, sondern wie sie es tun." Zur Schadensbegrenzung hilft Mediation, "die konstruktive Konfliktbeilegung". Mediation wurde in den Siebzigern in den USA entwickelt und wird heute europaweit praktiziert. In Österreich wurde Mediation erstmals 1994 an zwei Bezirksgerichten eingeführt; inzwischen wird an vierzig Bezirksgericht-Standorten mit Mediation gearbeitet. Ein Mediator ist im wesentlichen ein unparteiischer Vermittler mit juristischem Fachwissen und therapeutischer Ausbildung, der nach der Anhörung der Parteien mit den Involvierten konkrete Konfliktlösungen erarbeitet. Ziel ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden zu können. Dabei geht es nicht um die analytische Aufarbeitung der zerrütteten Ehe, kaputten Beziehung, sondern ausschließlich um zukunftsorientierte Lösungsvorschläge.
Österreichischer Bundesverband für Mediatoren
Unter den Telefonnummern 0699/10 12 43 86 (Mo. 15–17 Uhr und Mi. 10–12
Uhr) oder 0732/71 22 22-3 erhält man Auskunft über das Prinzip
der Mediation und eine Liste der bundesweit registrierten 263 Mediatoren.
Zentrum für Psychotherapie
1170 Wien, Beringgasse 25/2/16, Tel.: 01/485 42 69. Ein Praxiszusammenschluß
von fünf Frauen, die u. a. Familientherapie, Kinderpsychotherapie,
Mediation in Ehe- und Familienrechtsangelegenheiten und heilpädagogische
Förderung von Kindern mit Leistungsschwächen anbieten. Diese
Therapie-Gemeinschaft ist spezialisiert auf Trennungs- und Scheidungscausen.
Verein "Recht des
Kindes auf beide Eltern"
Postfach 324, 1061 Wien und Tel.: 01/602 43 35. Jeden zweiten Montag
im Monat gibt es ab 19 Uhr ein Treffen im Wiener Amerlinghaus. U. a.: Mediations-
und Rechtsberatung, selbstverständlich sind auch Scheidungsmütter
willkommen.
Wiener Scheidungszentrum
Tel.: 01/503 78 79. Mediations- und Rechtsberatung, z. B. was die wesentlichen
Änderungen der neuen Scheidungsformen betrifft. Österreichweit
gibt es über hundert sogenannte "Rainbows-Gruppen" (Auskünfte
über Caritas, Familienministerium oder die jeweilige Erzdiözese),
in denen Kinder nach Scheidungen und Todesfällen therapeutisch betreut
werden.