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    Berliner Morgenpost 13.6.98

    Väter prellen Staat jährlich um eine Milliarde Mark

    BM/ADN Hannover - Etwa 800 000 Männer in Deutschland zahlen keinen Unterhalt für ihre Kinder. Wie die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» gestern berichtete, sei dies ein Drittel der Unterhaltspflichtigen. Die Zahl steige noch an. Für den Staat, der in diesen Fällen das Geld vorschieße, bedeute dies Ausgaben von 1,6 Milliarden Mark jährlich. Die Bemühungen der Behörden, die Auslagen einzutreiben, seien nicht besonders erfolgreich: Lediglich ein Viertel des Geldes lande wieder in der Staatskasse. Damit entstehe dem Staat ein Schaden von jährlich mehr als einer Milliarde Mark.

    Beim Start des Unterhaltsvorschußgesetzes 1980 lagen die Ausgaben, die je zur Hälfte von Bund und Ländern übernommen werden, noch bei 76 Millionen Mark, so das Blatt. Nach einem Bericht des Bundesfamilienministeriums summieren sich die Kosten mittlerweile auf das Zwanzigfache. Die Bundesregierung führe die «sprunghaften Erhöhungen» der Ausgaben in erster Linie auf eine wesentliche Verbesserung der gesetzlichen Leistungen ab 1993 zurück.

    Doch «auch andere Umstände, wie etwa wirtschaftliche Verhältnisse, höhere Scheidungsraten oder höhere Instabilität von Partnerschaften» könnten Auswirkungen gehabt haben.

    Laut der Studie des Familienministeriums bietet die Ehe der Eltern Kindern einen verläßlicheren Rahmen als eine nichteheliche Gemeinschaft. So tragen Kinder in offenen Lebensgemeinschaften ein viermal höheres Risiko, die Trennung der Eltern erleben zu müssen. 80 Prozent aller Kinder, die in Ehen aufwachsen, können ihren 18. Geburtstag mit ihren verheirateten Eltern feiern. 80 Prozent aller Kinder in nichtehelichen Beziehungen hingegen werden bis dahin mit Scheidung konfrontiert.


    Saarbrücker Zeitung vom 26.8.98

    Papa auf der Flucht

    Immer weniger Väter zahlen Unterhalt - Saarpfalz-Kreis unterstützt 830 Kinder

    Auch im Saarpfalz-Kreis drücken sich immer mehr Väter vor der Unterhaltszahlung. Häufig wird sogar Druck auf Frau und Kinder ausgeübt.

    Homburg (le). 519 000 Väter haben 1997 in Deutschland keinen Unterhalt gezahlt. Das sind 24 000 oder 4,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Mit 1,7 Milliarden Mark mußte der Staat in die Bresche springen. Das bedeutet eine Steigerung von stattlichen 104 Millionen Mark. Im Saarpfalz-Kreis ist die Zunahme der sich dem Unterhalt entziehenden Väter zwar wesentlich geringer. Aber immerhin wurden im vergangenen Jahr 2,7 Millionen Mark Unterhaltsvorschuß, die sich Bund und Land teilen, gezahlt. Momentan werden 830 Kinder unterstützt. "Wir dürfen uns nicht damit abfinden, daß Vater Staat auch dann zahlt, wenn der leibliche Vater dazu auch in der Lage ist", stellte Bundesfamilienministerin Claudia Nolte vor einigen Tagen in Bonn fest. "Bund und Länder müssen alles versuchen, das Geld soweit wie möglich zurückzuholen", fügte sie noch hinzu.

    Das ist auch die Meinung der Frauenbeauftragten für den Saarpfalz- Kreis, Birgit Rudolf, mit der wir uns über das Problem der "flüchtigen Väter" unterhielten. "Die Unterhaltsverweigerung ist seit Einrichtung der Gleichstellungsstelle vor zirka zehn Jahren ein zentrales Thema", sieht Rudolf die Problematik nicht nur in der Steigerung der sich entziehenden Väter, sondern in dem dramatischen Einschnitt in die natürliche Entwicklung des Kindes. "In vielen Gesprächen mit betroffenen Frauen ist das bedrückendste immer wieder, daß sich die Kinder vom Vater abgelehnt fühlen, sich oft sogar als Verursacher sehen, wenn sich der Vater seinen Verpflichtungen entzieht", ist die Erfahrung der Frauenbeauftragten.

    Überraschend war für Rudolf, daß sich für den für Frauen gehaltenen Vortrag "Mein Recht in der Ehe. Wie kann ich mich bei Ehescheidung und Trennung informieren", sehr viele Männer interessierten. Das besondere Interesse galt, wie sie bei Telefongesprächen feststellen konnte, der Unterhaltszahlung. Daß alle Männer davon Kenntnis haben, daß sie bei Trennung und Scheidung Unterhalt leisten müssen, ist für Rudolf Fakt. Daß sie sich aber mit vielen Tricks davor drücken, auch. So übten viele schon im Vorfeld Druck aus.

    "Wenn wir uns trennen, zahle ich weder für die Kinder noch für dich", wird den Frauen eingeimpft. Auch der Spruch "wenn ich nicht das Sorgerecht habe, zahle ich auch nichts". "Selbst Männer, die offensichtlich in Saus undBraus leben, haben es verstanden, den armen Mann zu mimen", so die Erfahrung der Frauenbeauftragten. Sie weiß, daß viele Frauen ihr Schamgefühl davon abhält, sich über ihre Rechte beraten zu lassen. Darauf ist man bei der Gleichstellungsstelle eingerichtet. "Auf Wunsch erfolgt die Beratung anonym. Nicht der Name, das Problem spielt eine Rolle", so Birgit Rudolf. Einen ganz besonders krassen Fall von Verweigerung der Unterhaltszahlung schilderte Dorothea D. (Name der Redaktion bekannt). Seit 14 Jahren ist die Mutter von zwei Kindern geschieden. Seitdem versucht sie mit Hilfe eines Anwalts - 15 Auskunftsklagen über den Güterstand des Vaters ihrer Kinder hat sie schon hinter sich - von ihrem ehemaligen Mann Unterhalt zu bekommen. Aber immer just dann, wenn er vor Gericht geladen wurde, war er arbeitslos. Mit allen Tricks hat er es bis heute verstanden, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen; teilweise mit krimineller Energie. Lediglich zwei Jahre erhielten die Kinder von ihrem Vater durch Pfändung Unterhalt. Trotz Trennung und Scheidung gelang es Dorothea D. ihr Studium abzuschließen. Sie fand nahtlos einen Job. Dies löste für sie vor zwei Jahren ein zusätzliches Horrorszenarium aus.

    Das Sozialamt verlangte von ihr einen Nachweis über ihr Einkommen, um zu prüfen, ob möglicherweise Unterhaltszahlungen für ihren ehemaligen Mann gefordert werden können. Sozialarbeiterin Leoni Enderer, die bei der Caritas Schwangere in Problemsituationen berät, hat die Erfahrung gemacht, daß jetzt die Behörden schärfer gegen die Väter, die ihren Unterhaltszahlungen nicht nachkommen, vorgehen. Es ist für sie ein großes Anliegen, die Schwangeren über ihre Rechte zu informieren, die über Alimente für das gemeinsame Kind hinausgehen.


    Auch die neue Frauenministerin Bergmann setzt die Propagandaaktionen gegen das angebliche Massenphänomen "Säumige Zahlväter" kurz nach ihrer Amtsübernahme im Dezember 1998 fort - erneut mit falschen Zahlen, diesmal vorsätzlich:

    DIE WELT, 30.12.98

    Bergmann will gegen säumige Väter härter vorgehen
    Unterhaltsschuldnern droht die Zwangspfändung

    Von Martina Fietz: Bonn ­ Bundesfamilienministerin Christine Bergmann will nicht länger hinnehmen, daß immer mehr Väter ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Sie setze auf „verstärkte Möglichkeiten zur Zwangspfändung" gegenüber zahlungsunfähigen Unterhaltsschuldnern, sagte die SPD-Politikerin in einem Interview.

    Zum 1. Januar treten Neuregelungen in der Zivilprozeßordnung in Kraft, von denen auch Unterhaltsempfänger profitieren können. „Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird jetzt einfacher und schneller", erklärte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Gläubiger könnten ihre Forderungen effektiver durchsetzen. So wird das Verfahren der Offenbarungsversicherung vereinfacht. Künftig kann der Gerichtsvollzieher Auskunft darüber verlangen, ob die Vermögensangaben vollständig sind. Bislang war dies dem Rechtspfleger vorbehalten, was mit einem mitunter aufwendigen Vorlauf verbunden war. Der Schuldner ist künftig auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zweck der Sachpfändung verweigert. Bislang mußte der Gläubiger einen richterlichen Durchsuchungsbefehl erwirken. Darüber hinaus werden die berechtigten Interessen der Schuldner vor allem dadurch besser berücksichtigt, „daß sie mehr Möglichkeiten zur gütlichen Einigung erhalten", so Däubler-Gmelin.

    Familienministerin Bergmann betonte: „Jene Väter müssen merken, daß es ihnen wirklich an den Kragen geht und die Zwangspfändung droht. Sie dürfen nicht so ungeschoren davonkommen." Die SPD-Politikerin berichtete, 1997 habe der Staat in mehr als 519 000 Fällen Unterhaltsvorschuß geleistet und sei so für säumige Väter eingesprungen. Die Zahl habe in den vergangenen Jahren unaufhörlich zugenommen. So wurde 1993 lediglich in 354 779 Fällen Unterhaltsvorschuß an die Kinder von Alleinerziehenden gezahlt. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit gebe es immer mehr Väter, die zahlungsunfähig seien, sagte Christine Bergmann. Ihren Schätzungen nach könne allerdings rund ein Drittel der Schuldner durchaus seinen Verpflichtungen nachkommen.

    Die abgewählte Bundesregierung hatte bereits 1993 Bezugsdauer und Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuß verdoppelt. Damals war deutlich geworden, daß die Zahl der zahlungsunwilligen oder -unfähigen Väter laufend zunahm. Seither können Alleinerziehende für Kinder bis zu zwölf Jahren maximal sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuß beanspruchen. Die Bundesfamilienministerin wies darauf hin, daß Väter nach § 170 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden können, wenn sie sich böswillig vor ihrer Unterhaltspflicht drückten. „Die Herren sind also gewarnt. Der Paragraph wird auch konkret angewandt", sagte Christine Bergmann. Die Möglichkeiten der Jugendämter zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit seien verbessert. Die Behörden hätten nun Zugang zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes und der Sozialversicherungen.


    Einspruch 1 durch ISUV-Vorsitzenden: Brief an Frauenministerin Christine Bergmann "... Es ist einfach unlogisch und nicht zu begründen, daß unser System den geschiedenen Unterhaltspflichtigen wieder in StKl I einrückt, als sei er / sie niemals verheiratet und Vater / Mutter gewesen, daß gleichzeitig aber dasselbe System über seine Finanzverwaltung den nachgewiesen geleisteten Kindesunterhalt in der Bereich der "persönlichen Lebensführung", also außerhalb jeder steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit verschiebt. Dabei hat dieser Unterhaltspflichtige doch noch mehr zu leisten als zuvor, nämlich zwei Haushalte zu unterhalten statt einem, Kindesunterhalt und noch manches andere zu zahlen. ..."


    Einspruch 2: Peter Brumann, DIALOG e.V., Träger des Bundesverdienstordens, versucht den Dialog mit Frauenministerin Christine Bergmann ... und scheitert wie viele vor ihm.


    Rabenväter ins Gefängnis?

    Forderung von Peggie Liebisch - VAMV, Neues Deutschland vom 27.11.98 - Rubrik "Fragwürdig"

    Die 35jährige Verwaltungswissenschaftlerin ist seit 1994 Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Sie sorgt allein für ihre 5jährige Tochter.

    • Sie sind auf einen großen Teil der Väter schlecht zu sprechen, warum?
    Es gibt ca. 2,5 Millionen unterhaltsverpflichtete Väter, von denen 800.000 im Jahr keinen Unterhalt bezahlen, weitere 800.000 entrichten ihn unregelmäßig und nicht in vereinbarter Höhe.

    • Aus welchen Gründen zahlen sie nicht?
    Wegen mangelnder Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosigkeit und Niedrigverdienst. Das ist aber nur ein Teil der Gründe. Ein Drittel dieser 800 000 Zahlväter verschleiert und verringert sein Einkommen über Jahre hinweg, .so daß für den Unterhalt scheinbar nichts mehr übrig bleibt. Väter verlieren mit der Trennung von der Partnerin häufig auch die Beziehung zum Kind, weil die an die Beziehung zur Partnerin geknüpft ist. Familienpsychologen bezeichnen das als defizitäre Sozialisation. Männer bauen keine eigenständigen Gefühle zu den Kindern auf. Darüber hinaus wendet sich die Mehrzahl der Väter neuen Familien zu, hat noch weniger Interesse an der alten. Wer nicht mit Kindern zusammen lebt, unterschätzt oft, was das bedeutet. Die finanziellen Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 900 Mark im Monat.

    • Es gibt eine Reihe von widersprechenden Stimmen, die halten die Zahlungsmoral von Frauen auch für schlecht.
    Aber unterhaltsverpflichtete Mütter sind Einzelfälle. Wenn irgendwann einmal gleich viele Frauen wie Männer zahlen müssen, können wir eine Rechnung aufmachen.

    • Kinder bis zu 12 Jahren haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuß. Wer hilft, wenn sie älter sind?
    Nur das Sozialamt. Außerdem besteht nur sechs Jahre lang ein Recht auf Vorschuß.

    • In den USA wird nicht zahlenden Vätern der Führerschein entzogen. Wie sollte man strafen?
    Systematische, jahrelange Einkommensverdunklung zur Hinterziehung von Unterhalt sollte genauso behandelt werden wie Schulden für ein Auto, die Eigentumswohnungen oder ein teueres Boot Da stellt der Gerichtsvollzieher vor der Tür, droht Gefängnis. Sie sollten als Delikt oder Verbrechen behandelt werden, nicht erst auf Antrag der Mütter geahndet. Gefängnisstrafe wäre eine Abschreckung. Der Staat muß ein Interesse daran haben, daß Kinder zu ihrem Geld kommen, und mit seinen Mitteln dafür sorgen.

    • Der Staat zahlt jährlich über 800 Millionen Mark Unterhaltsvorschuß - trotzdem behandelt er solche Schulden als Kavaliersdelikt.
    Das liegt auch an den Zuständigkeiten. Der Vorschuß besteht zur Hälfte aus Bundes- und zur Hälfte aus Landesmitteln. Ausgezahlt wird er von den Jugendämtern. Die haben geringes Interesse daran, sich das Geld von den Vätern zurückzuholen, weil sie es selbst ja nicht bekommen. Außerdem erlaubt das Gesetz erst seit der Kindschaftsrechtsreform die Auskunft bei Finanzbehörden; das war früher gar nicht möglich. Väterfreundliche Gesetzgebung gibt es noch im Steuerrecht, ist In vielen anderen Gesetzen noch erkennbar. Männer haben sich da selbst geschützt Das wird jetzt langsam aufgebrochen.

    Fragen: Silvia Ottow


    Mainecho 5.12.98

    Auf der Suche nach Unterhaltsflüchtlingen: Wer nicht zahlen kann braucht Beweise

    Verfahren vereinfacht ­ Jugendamt unterstützt ­ Neues Unterhalts- und Kindschaftsrecht

    Kreis Aschaffenburg. Er sei selbständig und nicht in der Lage, Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen. Das teilte der Landkreisbewohner seiner einstigen Lebensgefährtin lapidar mit. Noch vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatte sich das unverheiratete Paar getrennt. Doch so einfach kann sich inzwischen kein Unterhaltspflichtiger mehr vor Zahlungen drücken.

    Die Frau weiß, daß die Angaben ihres ehemaligen Lebensgefährten falsch sind und überlegt, ihn zu verklagen. Sie hat erfahren, daß er als Selbständiger verpflichtet ist, ihr Auskunft über seine gesamten Einkünfte aus den letzten drei Jahren zu erteilen. »Wir beraten und unterstützen Mütter, wenn der Unterhalt ausbleibt und helfen bei der Feststellung der Vaterschaft«, erklärt Sotirios Andriopoulos, Leiter des Kreisjugendamtes. Die Fälle, daß Väter falsche oder unvollständige Angaben über ihre Einkünfte machen, seien zwar nicht die Regel, dafür aber aufwendig für die Mitarbeiter des Jugendamtes. »Leider kommt es auch immer wieder vor, daß mit den Kindern Druck auf den ehemaligen Partner ausgeübt wird«, so der Jugendsamtsleiter. Die Mutter verweigert den Kontakt zum Kind, weil zu wenig oder kein Unterhalt gezahlt wird, der Vater kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, solange er das Kind nicht sieht.

    Seit 1. Juli, seitdem das neue Unterhalts- und Kindschaftsrecht in Kraft getreten ist, gilt ein vereinfachtes Verfahren. Jetzt muß der Unterhaltszahler Dokumente vorlegen, daß er nicht so viel für das Kind zahlen kann, wie gefordert wird, früher war es umgekehrt. Andriopoulos: »Die Mutter kann im vereinfachten bis zu 150 Prozent Unterhalt verlagen, und der Vater muß den Beweis liefern, daß ihm dies unmöglich ist.«

    Von zur Zeit 925 Beistandschaften des Jugendamtes ­ ledige Mütter können den Beistand annehmen, müssen aber nicht ­ treten in 423 Fällen Zahlungsprobleme auf. Etwa 100 Väter zahlen nur einen Teil des Unterhalts, weil ihnen die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Das mußten sie allerdings nachweisen. Zirka 150 Väter drücken sich, sie müßten zahlen, tun es aber nicht. Andriopoulos: »Manchmal zahlt einer alle zwei Monate oder in größeren Abständen.« Die Folge: Das Jugendamt greift zu drastischeren Mitteln und läßt pfänden. »Wenn klar ist, daß sich jemand dauerhaft drückt, können wir auch Strafanzeige stellen«, erläutert der Jugendamtsleiter. Das Problem hierbei sei jedoch, daß ein Vater, der in Haft sitzt, dann wirklich nicht zahlen kann. Etwa 100 Väter aus dem Landkreis sind tatsächlich leistungsunfähig. Hier prüft das Jugendamt regelmäßig, ob sich ihre finanzielle Situation gebessert hat. 53 Väter haben sich ins Ausland abgesetzt.

    Schwierigkeiten bereitet es auch hin und wieder, den säumigen Unterhaltszahlern innerhalb Deutschlands aufzuspüren. Da werden rasch Wohnort und Arbeitsstelle gewechselt, berichtet Andriopoulos aus der Praxis. 18 derartige Fälle liegen dem Jugendamt derzeit vor. Andriopoulos: »Das sind nicht viele, aber die machen dafür jede Menge Arbeit.« Früher durfte das Jugendamt nur über das Bundeszentralregister versuchen, die Meldeadresse des verschwundenen Unterhaltspflichtigen aufzuspüren. Inzwischen kann über Arbeitsamt, Krankenkassen oder Versicherungen gesucht werden. Wenn derjenige ein Auto fährt, darf sich das Jugendamt mittlerweile des Verkehrsregisters in Flensburg bedienen, um den aktuellen Wohnort herauszufinden.

    Streitet der als Vater benannte Mann seine Verantwortung ab, beantragt das Jugendamt eine Vaterschaftsfeststellungklage und Prozeßkostenhilfe für das Kind, das als Kläger gilt. »Wir reden der jeweiligen Mutter allerdings gut ins Gewissen, ob sie sich wirklich sicher ist«, berichtet der Jugendamtsleiter. Stelle sich heraus, daß der Beklagte nicht der Vater ist, gehen Gutachten-, Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten den Kindes.

    In vielen Fällen muß das Jugendamt nicht aktiv werden, die Väter zahlen den Unterhalt direkt an die Mütter. Oft werden die Zahlungen über das Jugendamt abgewickelt, die Eltern wünschen wohl keinerlei Kontakt mehr zueinander. Der Vater überweist dem Amt den Unterhalt und von dort erhält die Mutter die Zahlung. Bleibt der Unterhalt aus, gewährt das Jugendamt den Müttern in bestimmten Fällen einen Vorschuß nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. 1997 wurden im Landkreis Aschaffenburg 1,9 Millionen Mark Unterhaltsvorschuß gezahlt. 250000 Mark konnte das Jugendamt von den Väter zurückholen.

    Weigert sich die Mutter, den Namen des Kindesvaters preiszugeben, erhält sie vom Jugendamt keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. Andriopoulos: »Nur in Ausnahmefällen, wenn die Mutter akzeptable und nachvollziehbare Gründe nennen kann, gewähren wir trotzdem den Unterhaltsvorschuß. Ein Beispiel könnte sein, wenn die Frau mit dem Kind vor dem Vater geflohen ist und seine gewalttätigen Übergriffe fürchtet.« Es reiche nicht, einen verheirateten Mann schützen zu wollen.

    Wonach wird der Unterhalt bemessen? Ein getrennt lebendes Ehepaar aus dem Kreis beispielsweise kann sich nicht einigen, welche Einkommenshöhe für den Unterhalt des zehnjährigen Sohnes, der bei der Mutter lebt, von Bedeutung ist. Die Mutter geht von einem Nettoverdienst des Mannes in Höhe von 4200 Mark aus und möchte 570 Mark pro Monat für den Sohn. Der Vater siedelt sein Einkommen bei maximal 3600 Mark an, da er Fahrtkosten und einen Kredit, den das Paar gemeinsam aufgenommen hatten, abzieht. Unterhalt, erläutert Iris Berger, Fachanwältin für Familienrecht aus Alzenau, werde nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen, im hiesigen Gerichtsbezirk ergänzt durch die Ausführungen aus den Münchner Leitlinien. Berger: »Die Düsseldorfer Tabelle ist so aufgebaut, daß der Unterhaltspflichtige mit seinem Nettoeinkommen eingruppiert wird, innerhalb dieser Gruppe dann das Kind gemäß seiner Altersstufe eingeordnet wird. Hieraus läßt sich der Kindesunterhaltsbetrag ablesen. Je nach Umständen des Einzelfalls sind Zu- oder Abschläge innerhalb der Einkommensgruppierungen möglich.«

    Maßgeblich für die Bemessung des Kindesunterhalts sei das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Alle Einkünfte müssen herangezogen werden, durchschnittlich errechnet aus dem Jahreseinkommen. »Bereinigt wird das ermittelte Einkommen um die tatsächlich angefallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie berufsbedingte Aufwendungen«, erläutert die Fachanwältin. »Diese können entweder pauschaliert abgezogen werden mit fünf Prozent aus dem Nettoeinkommen oder durch konkreten Nachweis. Auch Schulden, soweit sie anrechnungsfähig sind, werden berücksichtigt.« Stellt sich heraus, daß der säumige Unterhaltszahler tatsächlich mittellos ist, können auch dessen Eltern, wenn sich vermögend sind, zur Kasse gebeten werden.


    Gleichlautende Berichte erscheinen permanent in der 2. Jahreshälfte von 1998 und fortlaufend in der gesamten Presse, u.a. "Väter prellen Staat jährlich um eine Milliarde" (Frankfurter Neue Presse) oder "Väter prellen Staat um Milliarden - Die deutschen Väter sind offenbar Rabenväter. 800 000 Männer in Deutschland zahlen angeblich keinen Unterhalt für ihre Kinder." (Focus online)

    Diese Kampagnene aus dem Haus von Frau Claudia Nolte werden exakt zwei mal im Jahr durchgeführt und gehören abgebucht unter dem Stichtwort "Propaganda". Weiter Kommentare dazu unter "Ministerin Nolte jagt säumige Zahlväter".


    Mythos "Unterhaltsflüchtige Väter" !

    LPD 43/98 71 - Aus dem Abgeordnetenhaus Berlin - 03.03.98

    Kleine Anfrage Nr. 13/3077 der Abgeordneten Gerlinde Schermer (SPD) über Kosten des Landes Berlin für den Unterhaltsvorschuß für nicht zahlende Elternteile

    Ich frage den Senat:

  1. Wie hoch sind die Kosten des Landes Berlin für den Unterhalt von Kindern nicht zahlender Elternteile, i.d.R. also den sogenannten Unterhaltsvorschuß in den letzten 5 Jahren?
  2. Wie hoch ist der derzeitig angesammelte Schuldenstand, also der Gesamtbetrag, den das Land Berlin von diesen Elternteilen einzufordern hat?
  3. Worin liegen vorwiegend die Ursachen für das Nichtzahlen der entsprechenden Elternteile?
  4. Ist es möglich, die Daten über die ausstehenden Beträge an die Wohnsitzfinanzämter der nicht zahlenden Elternteile zu leiten, um damit sicherzustellen, daß die Beträge gepfändet werden?

  5. Berlin, den 27. November 1997

    Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3077

    Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.: Die Kosten für die Leistungen des Unterhaltsvorschußgesetzes werden jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen. Die Beträge sind in Millionen DM angegeben.

Jahr Ausgaben Rückflüsse offene Forderungen davon Land Berlin 50%
1993 65,51 6,10 59,41 29,71
1994 89,71 10,29 79,42 39,71
1995 107,93 14,54 90,39 45,20
1996 108,51 16,19 92,32 46,16
1997 107,93 16,90 91,03 45,52

193.818.316,21 DM


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