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"Jagd auf Väter" auch durch SPD-Regierung
Wer erwartet hatte, dass die neue Frauenministerin etwas an der undifferenzierten feministischen Propagande zum Mythos "unterhaltsflüchtige Väter" etwas ändern würde, der muss sich enttäuschen lassen: Es geht - mit wenigen Nuancen - weiter wie bisher.
Der hier dokumentierte Schriftwechsel vom Januar 1999 ist faktisch eine Wiederholung der Versuche vom Herbst 1998, das Bundesfrauenministerium zu einem Kurswechsel zu bemühen - vorerst vergeblich.
peter brumann eMmail: Brumann180842@t-online.de
Frau
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Bonn Per Fax: 0228-930–4804 - 1.1.1999
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
am 30.12.1998 konnte ich den Printmedien Ihre Presseerklärung betreffend der angeblich schlechten Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Väter entnehmen. Bereits Ihre Amtsvorgängerin, Frau Nolte, hatte in der Vergangenheit vierteljährlich derartige Halbwahrheiten verbreitet, und damit die Zahlungsmoral gewiß nicht verbessert.
In Wahrheit ist es doch wohl so, daß ca. 70 % der Unterhaltsverweigerer wegen Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialhilfe, nicht zahlungsfähig sind. Wahr ist aber auch, daß nicht nur Männer unterhaltspflichtig sind. Auch wenn unterhaltspflichtige Mütter zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, ihre Zahlungsmoral ist nicht besser als die der Väter. In meiner mehr als zehnjährigen Beratungspraxis hatte ich auch Kontakt zu 61 nichtsorgeberechtigten Müttern. Von diesen zahlten nur 14 Mütter regelmäßigen Unterhalt. Dabei erkenne ich noch an, daß die schlechteren Arbeitsmarktchancen von Frauen, natürlich für diese Beobachtung mitverantwortlich ist.
Ihnen als Familienministerin müßte eigentlich bewußt sein, daß Familien nicht nur aus Frauen und Kindern bestehen, daß da auch Männer dazugehören. Demgemäß wäre hier eine geschlechtsneutrale Arbeit dringend anzuraten. Statt von zahlungsunwilligen Vätern, sollte besser von zahlungsunwilligen Eltern gesprochen werden. Damit werden dann nicht Väter wie ich, die über Jahrzehnte treu und redlich, nach Vollendung des 18 Lebensjahres noch freiwillig, während der Ausbildung und des Studiums Unterhalt zahlten, mit Drückebergern in einen Topf geworfen. Eltern die ihre Unterhaltspflicht erfüllen, werden bei uns durch den Staat dadurch "belohnt", daß sie auch noch nach Steuerklasse I wie Junggesellen veranlagt werden. Diese verfehlte und familienfeindliche Steuerpolitik ist sicher ungeeignet die Zahlungsmoral der Eltern zu heben.
Als Träger des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, darf ich Ihnen zudem feierlich versichern, daß mein Selbstwertgefühl und mein Nationalstolz empfindlich durch die Tatsache beeinträchtigt werden, wenn die Bundesrepublik im Bereich der Familienforschung, den übrigen Nationen um zwanzig Jahre hinterherhinkt.
Wenn Sie die Gründe für die Unterhaltsverweigerung wissenschaftlich erforschen lassen würden, so könnte man dieses Problem gezielter angehen. Ein Forschungsauftrag würde vermutlich ergeben, daß die Ursache für Unterhaltsverweigerung im Parental Alienation Syndrom zu sehen ist. Von den Unterhaltspflichtigen wird PAS wahrscheinlich nicht als Syndrom mit Krankheitswert wahrgenommen. Eine feindselige Ablehnung des unterhaltspflichtigen und zumeist abwesenden Elternteiles, die jedoch von diesem nur sozial eingeordnet werden kann, ohne Ursache und Krankheitswert zu erkennen, muß zwangsläufig zu asozialen Verhaltensmustern führen. Wer dann aber bei jahrelang anhaltender und zunehmender feindlicher Ablehnung der Kinder noch Unterhalt zahlt, muß in der Tat über die menschliche Größe von Jesus Christus verfügen. Diese menschliche Größe bringen eben nicht alle auf.
In den USA wurden bereits 1980 die ersten klinischen Ergebnisse über PAS veröffentlicht. Heute wird dort die Vermeidung von PAS in der Familienrechtspraxis grundsätzlich einbezogen. In Deutschland erfolgte die erst Veröffentlichung zu diesem Thema aber erst 1998. Von einer Berücksichtigung im Kindschaftsrecht, im Eherecht oder in der Familienrechtspraxis, kann jedoch bei uns kaum eine Rede sei. Würden Sie eine Umfrage unter Familienrichtern starten, werden sie vermutlich schnell feststellen, daß 40 % der Richter den Begriff nur einordnen können, wenn Sie Ihnen Zeit lassen, in einem Fachlexikon nachzulesen.
Im Interesse scheidungs- und trennungsbetroffener Kinder, dar ich Sie daher in brennender Sorge, sehr herzlich aber auch dringlich, um mehr Sensibilität bitten.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Peter Brumann
BUNDESMINISTERIUM FUR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND
Geschäftszeichen 205 - 2870 II - Tel. (0228) 930-4804
Bonn, den 07.01.99
Bearbeitung: Herr Hoeck
(Siehe schon die Korrespondenz mit paPPa.com vom Herbst 1998. Der folgende Text ist ein vorbereitetes Standardschreiben)
Herrn Peter Brumann
Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) Ihr Schreiben vom 1. Jan. 1999
Sehr geehrter Herr Brumann,
für Ihr o.a. Schreiben an Frau Bundesministerin Dr. Christine Bergmann danke ich Ihnen.
Ihren Ausführungen entnehme ich, daß Sie die Berichterstattung in den Tageszeitungen zum Unterhaltsvorschuß und zum Unterhalt für einseitig halten und dafür eine Mitverantwortung des Bundesfamilienministeriums annehmen. Richtig ist, daß auch von diesem Ministerium das Problem des Rückgriffs bei Unterhaltspflichtigen regelmäßig auf unterhaltspflichtige Väter bezogen wird und auch von Unterhaltsflucht regelmäßig nur im Zusammenhang mit Vätern gesprochen wird. Dies hat jedoch einen sachlichen Grund.
Entsprechend der Rechtsprechung wird die Unterhaltsverpflichtung für Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt ihrer Eltern leben, nicht einem EIternteil aufgebürdet, sondern grundsätzlich beiden Eltern zu gleichen Teilen. Nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB erfüllt jedoch der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Minderjährige Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt beider Eltern leben, werden nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in rd. 85 % der Fälle von ihren Müttern und in rd. 15% der Fälle von ihren Vätern betreut, insoweit ist von einer Erfüllung der Unterhaltspflicht durch die betreuenden Elternteile auszugehen. Diese Form der Unterhaltsleistung ist nach meiner Überzeugung nicht nur von Gesetzes wegen, sondern auch nach den tatsächlichen Verhältnissen als eine dem Barunterhalt des anderen Elternteils in aller Regel mindestens gleichwertige Leistung anzusehen.
Über die Zahl der barunterhaltspflichtigen Mütter und Väter und den Anteil derjenigen, die dieser Unterhaltspflicht nachkommen, gibt es keine statistischen Erhebungen und kann es solche Erhebungen auch nicht geben. Soweit verantwortungsbewußte Eltern auch im Falle der Trennung den Unterhalt für ihre Kinder untereinander regeln, ist damit keine staatliche Stelle befaßt. Auch wenn über die Höhe des Kindesunterhalts zunächst gestritten wird, ist damit über die spätere Erfüllung eines festgesetzten Unterhaltsanspruchs nichts gesagt. Deshalb kann es sich bei Aussagen über die Erfüllung der Barunterhaltspflicht insgesamt nur um Schätzungen handeln. Mangels einer statistischen Grundlage beteiligt sich das Bundesfamilienministerium nicht an derartigen unsicheren Globalschätzungen.
Für die Fälle nach dem Unterhaltsvorschußgesetz gibt es statistische Unterlagen, die differenzierte Aussagen ermöglichen, wenn auch nicht alle gewünschten. So gibt es keine Erhebung darüber, ob die anspruchsberechtigten Kinder bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern leben. Es gibt aber auch keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Verhältnisse unterhaltsvorschußberechtigter Kinder insoweit von denen aller Kinder, die bei Alleinerziehenden leben, wesentlich abweichen. Wir erwarten auch nicht, daß in allen Fällen, in denen Unterhaltsvorschuß gezahlt wird, Rückgriff bei barunterhaltspflichtigen Müttern oder Vätern genommen werden kann.
Auch in den der Presse zur Verfügung gestellten Informationen wird erwähnt, daß in einem Drittel der Fälle von vornherein Zahlungsunfähigkeit - z. B. wegen Arbeitslosigkeit - vorliegt und bei weiteren 20 Prozent diese Zahlungsunfähigkeit später eintritt. Angaben darüber, daß 70-75 % der unterhaltspflichtigen Väter zahlungsunfähig sind, liegen mir nicht vor. Wegen anderer Hemmnisse bei der Verfolgung etwaiger Unterhaltsansprüche wird auch nicht erwartet, daß der Rückgriff in Zukunft höher liegen wird als bei den 1988 -1991 erreichten 27 Prozent. Jeder Fall jedoch, in dem tatsächlich Rückgriff genommen wird, ist ein Fall, in dem ein Elternteil zunächst seiner Unterhaltspflicht trotz Leistungsfähigkeit nicht nachgekommen ist; das in diesem Zusammenhang verwendete Wort Unterhaltsflucht könnte also auch durch Unterhaltspflichtverletzung ersetzt werden. Auch ohne statistische Erhebung kann ich Ihnen dabei aufgrund der Zusammenarbeit mit den das Unterhaltsvorschußgesetz durchführenden Stellen versichern, daß es sich bei den Rückgriffsfällen fast ausnahmslos um Fälle von Vätern handelt, die erst auf diesem Wege zur nachträglichen Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht gezwungen werden konnten.
Ein Vorwurf, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setze sich im Falle von Trennung/Scheidung allein für die Mütter ein und mache "Jagd auf Väter", ist nicht gerechtfertigt. Vielmehr fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit langem Projekte und Veröffentlichungen zur Vermittlung zwischen Partnern in Krisen-, Trennungs- und Scheidungsfällen. Insofern verweise ich insbesondere auf die als Anlage beigefügte Broschüre "Eltern bleiben Eltern - Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung", die im Auftrag meines Hauses herausgegeben wird.
Neben den entsprechenden Darstellungen in dieser Broschüre wird vor allem mit der Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz "Das neue Kindschaftsrecht" über Intentionen und Regelungen des neuen Kindschaftsrechts informiert. Diese Broschüre habe ich als Kopie beigefügt, da sie z.Zt. vergriffen ist. Das Kernstück der Reform, das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das auch von meinem Hause aktiv mitgestaltet wurde, hat vor allem mit der Neuregelung der elterlichen Sorge nach Trennung/Scheidung entscheidende Verbesserungen der Rechtsposition von Vätern gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Hoeck
Brief von Peter Brumann an den CDU-Abgeordneten und Mitglied des BT-Innenausschusses Peter Welt
Väterjagd des Bundesfamilienministeriums
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Welt,
am 20.12.1998 konnte ich den Printmedien, die Presseveröffentlichung betreffend unterhaltsflüchtiger Väter, des Bundesfamilienministeriums entnehmen. Ich wurde vor ca. 18 Jahren geschieden und verlor das Sorgerecht für meine beiden Söhne, heute 17 und 20 Jahre alt. Obwohl in meinem Fall die Kindesmutter das Umgangsrecht ständig behinderte, selbst Gerichtsbeschlüsse zum Umgang mühelos unterlief, 360 km weit fortzog, eine verhetzende und abwertende Haltung gegenüber meiner Person auf beide Kinder übertrug, bei beiden Kindern ein schweres Parental Alienation Syndrom auslöste, habe ich nicht nur bereitwillig Kindesunterhalt gezahlt, sondern freiwillig auch beim Studium meines Ältesten weiter Unterhalt in voller Höhe entrichtet.
Nicht genug damit, ich habe nach der Scheidung den DIALOG e.V. Bochum gegründet, eine mit hauptamlichen Fachkräften besetzte Familienberatungsstelle eingerichtet, den Verein als Träger der Freien Jugendhilfe anerkenne lassen, Eltern dazu gebracht, Ihre Verantwortung und Unterhaltspflich gegenüber den Kindern wahrzunehmen, selbst auch beraten, das Bochumer Beratungsmodell entwickelt, bei der Novellierung des alten Jugendwohlfahrtsgesetzes mitgewirkt und im Auftrage des Bundesministers der Justiz ein Statement dazu erarbeitet, auch beim neuen Kindschaftsrecht durch Statement im Auftrag des Jusitzministerium mitgewirkt, zahlreiche Fachtagungen zwecks Weiterbildung von Sozialarbeitern und Familienrichtern organisiert, wurde für meine Arbeit mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet.
Demgemäß werden Sie gewiß verstehen, daß ich mich durch die Argumente von Frau Dr. Bergmann, welche sich ausschließlich gegen Väter richten, erheblich diskriminiert fühlte. Darum hatte ich mit einem sachlichen Faxbrief am 1.1.1999 Frau Dr. Bergmann aufgefordert, zukünftig besser geschlechtsneutral zu argumentieren.Ich erklärte auch, daß ich bei meiner Beratungsarbeit Kontakt zu 61 nichtsorgeberechtigten Müttern hatte, von denen nur 14 regelmäßigen Unterhalt zahlten. Da ich ganz geschlechtneutral arbeite, habe ich auch dargestellt, daß diese Beochbachtung erklärbar ist, mit den schlechteren Arbeitsmarktchancen von Frauen. Jedenfalls ist deren Zahlungsmoral nach meinen Beobachtungen nicht besser als die der Väter.
Heute habe ich vom Familienministerium einen Brief datierend vom 7.1.1997 erhalten, Geschäftszeichen205-2870 II, dem ich entnehmen muß, daß wohl die "Väterjagd" weitergehen wird, da angeblich kein Statisikmaterial über Unterhaltspflichtige vorliege. Beachten Sie, "Jagd auf Väter" ist nicht meine Formulierung sondern wurde so im Brief des Minestriums benutzt. Umgehend habe ich per Email sofort wegen der Zahlungsmoral von unterhaltspflichtigen Müttern, zu anderen Familienrechtsorgansisationen im ganzen Bundesgebiet Kontakt aufgenommen. Die mir jetzt dazu vorliegenden Zahlen weisen darauf hin, daß nur zwischen 11-16 % der zahlungsverpflichteten Mütter, auch tatsächlich zahlen. Wegen des angeblich fehlenden Statistikmaterials habe ich mir die Publikation des Familienministeriums aus dem Jahre 1997 "Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik" vorgenommen. Auf der Seite 46 steht eine Tabelle, die eine Berechnung erlaubt. Beachten sie dazu bitte meinen in der Anlage befindlichen Antwortbrief an Frau Dr. Bergmann.
Geht man also von 170 000 unterhaltspflichtigen Müttern aus, von denen nur zwischen 11-16 % ihre Zahlungspflicht erfüllen, so ist das eine erhebliche Zahl und ein so erheblicher materiellen Verlust bei der Leistung von Unterhaltsvorschuß, welcher nur dadurch berücksichtigt werden kann, daß Frau Dr. Bergmann zukünftig statt von zahlungsunwilligen Vätern, geschlechtsneutral von zahlungsunwilligen Eltern spricht.
Geschiedene Väter werden sich zunehmend ihrer politischen Macht bewußt. Weil die Amtsvorgängerin Frau Nolte bereits vorher vierteljährlich diese Art der Volksverhetzung betrieb, ohne die Zahlungsmoral zu verbessern, habe ich wie viele andere Betroffene die SPD gewählt. Sie als mein Abgeordneter und als Mitglied des Innenausschusses, muß ich hiermit ebenso höflich wie auch dringend bitten, geeignete Schritte zu unternehmen, um derartige Hetze zu unterbinden. Sicher stimmen Sie mir doch wohl zu wenn ich sage, daß Familienpolitik sich weder in einer Politik von Ankündigungen und Appellen, noch in einem feministischem Schlagabtausch erschöpfen sollte?
Freundliche Grüße
Peter Brumann
peter brumann
Frau
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Rochusstraße 8–10
53123 Bonn - 13.1.1999
Betr.: Mein Faxbrief vom 1.1.1999 in Sachen Unterhaltspflichtverletzung
Bezug: Ihre Anwort vom 7.1.1999, Geschäftszeichen 205-2870 II
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, welches ich mit großem Interesse und mit steigender Verwunderung sehr sorgfältig gelesen habe. Dank auch für die beiden beigelegten Broschüren, "Eltern bleiben Eltern" und "Das neue Kindschaftsrecht" welche mir allerdings schon länger bekannt waren. Gute Hintergrundinformationen besitze ich zum Kindschaftsrecht wohl auch darum, weil ich als Präsident des Bundesverbandes Kind und Krisenfamilie im Auftrage des Bundesministers der Justiz ein Statement fertigte, auch an verschiedenen vorbereitenden Sitzungen und Anhörungen der SPD-Bundestagsfraktion persönlich teilnahm.
Vorab erscheint es mir sehr wichtig und angebracht, grundsätzlich einige Dinge richtigzustellen:
Den von Ihnen selbst sehr leichtfertig gewählte Begriff "Jagd auf Väter" kann ich nach Lage der Dinge nur noch als ein unbeabsichtigtes Bekenntnis Ihrer Strategie interpretieren. Nach diesen Ausführungen müßte es wohl eindeutig sein, daß nur von unterhaltsflüchtigen Eltern, und nicht nur von unterhaltsverweigernden Vätern gesprochen werden dürfte. Ich bemühe mich bei meiner Beratungsarbeit seit vielen Jahren, Eltern zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung zu bewegen, auch zur Zahlung von Unterhalt. In diesen Bemühungen wurde ich in der Vergangenheit laufend von Ihrer Amtsvorgängerin durch eine feministische Argumentation sabotiert. Nicht zuletzt auch aus diesem Grunde, habe ich bei der letzten Wahl für die SPD gestimmt. In brennender Sorge bitte ich daher nochmals, ebenso höflich wie dringend, ihre Argumentation und Strategie in diesem Bereich positiv zu verändern. Gerade unterhaltspflichtige Väter werden sich zunehmend ihre politischen Macht bewußt. Gleichzeitig möchte ich Ihnen ins Bewußtsein rufen, daß eine ganze Reihe von Unterhaltsverweigerern dies bewußt aus einer Protesthaltung heraus, und wegen Staatsverdrossenheit praktizieren. Sie hoffen, nicht ganz unbegründet, den Staat durch enorme finanzielle Belastungen veranlassen zu können, die Gesetze auf diesem Gebiet zu verbessern und zu humanisieren. Zwar billige ich diese Haltung persönlich nicht, kann sie aber nach Lektüre Ihres Briefes heute gut verstehen.
Abschließen darf ich Ihnen noch mitteilen, daß mir Ihr Schweigen zu meinen Anregegungen, den jahrzehntelangen Rückstand auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Familienforschung aufzuarbeiten, deutlich geworden ist. Ein Schweigen, kann ja mehr sagen als tausend Worte?
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Peter Brumann