Das Projekt - Stella Maria
Es soll ein Monument geschaffen werden, für dieKinder dieser Welt und ihr Naturrecht auf beide leiblichen Eltern, dargestellt durch die Büste einer Neugeborenen, vier Meter hoch, aus massivem Marmor gearbeitet und 120 Tonnen schwer. Ein Stein des Anstoßes! Es ist ein Mahnmal und ein Appell zu mehr Verantwortung unserer Gesellschaft für die nachkommenden Generationen.
Kein Recht auf beide Eltern
Noch immer werden essentielle Rechte von Kindern missachtet. Dabei ist die Rede nicht etwa von Kindern aus der Dritten Welt, sondern von Kindern, die hier in Deutschland geboren sind und aufwachsen. Nicht alle Kinder können sich der gemeinsamen Sorge beider Eltern gewiss sein. Noch immer gibt es Elternteile, die ausgeschlossen sind, Verantwortung tragen zu dürfen. Bis heute gibt es kein wirkliches Recht unserer Kindern auf beide Eltern. Das geltende Gesetz (§1626a BGB) erlaubt z.B. einem nicht verheirateten Vater nur dann für das Kind gemeinsam mit der Mutter zu sorgen, wenn beide eine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben haben. Mit anderen Worten. Verweigert die Mutter eine übereinstimmende Sorgerechtserklärung, dann entscheidet sie darüber, ob das Kind einen Vater haben darf oder nicht.
Die Pflicht zum Umgang
Aber: Unabhängig vom Sorgerecht hat der Vater eine Pflicht zum Umgang. Ebenso das Kind ein Recht darauf. (§1684 BGB) Doch dieses Recht der Kinder wird vielen verwehrt. Es wird vereitelt. Die Väter werden ausgegrenzt. Sie können ihrer Pflicht zum Kontakt mit ihrem Kind nicht nachkommen. Sie werden mit oftmals zum Himmel schreienden Mitteln daran gehindert.
Pflichtverletzung und kein Aufschrei
Man stelle sich vor, ein Arzt würde am Unfallort davon abgehalten werden, seiner Pflicht nachzukommen, einem Unfallopfer zu helfen. Welch ein Aufschrei ginge durch die Gesellschaft. Wenn es um die Pflicht von Vätern geht, schweigt die Öffentlichkeit. Die betroffenen Kinder können sich nicht äußern, die betroffenen Väter werden vielfach nicht gehört.
Das Schweigen brechen
Mit seiner Skulptur will Marco Piono dieses Schweigen brechen. Wer weiß schon, dass alle Väter verpflichtet sind Kontakt zu ihren Kindern zu halten, wer weiß, wie viel Kinder davon betroffen sind einen Elternteil missen zu müssen? Wer weiß um das millionenfache Leid kleiner Seelen?
Die Bedeutung beider Elternteile
Das Monument ist in der Mitte vertikal geteilt und symbolisiert die Anteile seiner Eltern, die jeder Mensch in sich trägt. Sowohl Mutter wie Vater gleichermaßen bleiben ein Leben lang für jeden von uns von Bedeutung. Ganz besonders für Kinder, für ihre Entwicklung und ihre Identität sind beide Elternteile von existentieller Wichtigkeit. Um diese Tatsache wird heute nicht mehr gestritten, weder in der Wissenschaft noch in der Politik. Sie ist so allgemeingültig wie das Fallgesetz und wird dennoch negiert.
Mut zur Vaterrolle
Marco Piono ist einer der ausgegrenzten Väter, dessen Tochter immer wieder viele Tränen vergossen hat, weil sie ihren geliebten Vater nicht sehen darf. Ein tiefer Schmerz, der bleibende Wunden hinterlässt, die niemals vernarben. Ein tiefer Einschnitt nicht nur im Leben seines Kindes, sondern auch für den Vater. Kinder wünschen sich nichts mehr, um glücklich zu sein, als beide Eltern. (Scheidung und Trennung rangiert nach dem Tod eines Elternteils an zweiter Stelle kindlicher Schreckensträume.)
Seit acht Jahren setzt sich Marco Piono ein, für seine Tochter da zu sein, ohne sichtbaren Erfolg; ein Schicksal, das er mit vielen teilt. Die meisten lassen sich entmutigen und geben irgendwann ihren Einsatz auf, Einige nicht. Sie tun Recht, dem Kind zuliebe. Marco Piono möchte mit seinem Projekt allen Mut machen, sich für die Rechte von Kinder einzusetzen. Er weiß: Jedes Kind möchte beide, Vater und Mutter, gleichermaßen lieben dürfen und geliebt werden. Keinem Kind soll dieses Grundbedürfnis weiterhin verwehrt bleiben. Seine Tochter spürt, auch wenn er immer wieder ausgegrenzt wird und aus ihrem Leben ferngehalten, ihr Vater steht dennoch 100%tig zu ihr.
(K)eine Chance, großes Projekt, neue Hoffnung
Ihm ging es wie Vielen. Erst als er selbst Vater war, wurde ihm bewusst: Nicht alle Väter dürfen ihre Rolle auch ausfüllen. Wenn die Mutter es nicht will und sie darin in einer Gesellschaft falsch verstandener Emanzipation auch noch gestärkt wird, bleiben diese Kinder ohne Chance. Sie sind amputiert von einem wichtigen Teil ihrer selbst. Das Leid seiner Tochter, die Verwundungen in ihrem und seinem Leben motivierte den Künstler zu diesem monumentalen Projekt. Seit ihrer Geburt hat er bereits daran gearbeitet. Zwei weitere Jahre wird er benötigen, um die Büste fertig zu stellen.
Der Erlös aus dem Verkauf von Bronzen des Ursprungsmodells soll helfen, das gegenwärtige Leid zu lindern, verbunden mit der Botschaft und dem Appell, die menschenunwürdige Gesetze und eine menschenverachtende Praxis in Deutschland zu ändern. Jährlich sind es ca. 150.000 Kinder, die zu Trennungs- und Scheidungswaisen werden.
"Nach der von Ihnen erwähnten rechtstatsächlichen Untersuchung von Prof.Proksch betrug im Jahr 2000 der Anteil der Eltern,die nach der Scheidung die gemeinsame Sorge fortführten,75%.Bei diesen gemeinsam sorgeberechtigten Eltern lag die Zahl der Elternteile, die nur selten oder gar keinen Kontakt zu ihren Kindern hatten,bei unter 10%.Dieser Anteil war in Fällen der Alleinsorge eines Elternteils deutlich höher. Hier hatte bereits ca.1 Jahr nach der Scheidung fast ein Drittel der Eltern ohne elterliche Sorge keinen oder nur noch selten Kontakt zu ihren Kindern. Proksch schließt unter anderem daraus,dass sich die gemeinsame Sorge in der Regel positiv auf das Eltern-Kind-Verhältnis auswirkt."(Aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz, Dr.Schomburg, vom 15.Dezember 2003)
Geeintes Europa, nationale Kleinstaatlichkeit ?
Weil es die europäische Union so wollte, hat auch Deutschland sein Kindschaftsrecht geändert. Viele Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch wurden dem europäischen Recht angeglichen.
1.Das gemeinsame Sorgerecht wurde zum Regelfall, allerdings nur für einmal verheiratete Eltern. Zudem wurde der Regelfall gemeinsamer Sorge leider nur halbherzig angegangen. (Einer bestimmt über Alltagsfragen, der andere über wesentliche Fragen mit, die über Alltagsfragen hinausgehen, Vetorecht.)
2.Nicht eheliche Kinder wurden den ehelichen Kindern gleichgestellt, zumindest was das Umgangs- und das Erbschaftsrecht angeht.
3.Großeltern und Geschwister wurden einbezogen, aber nicht mit einem originären Recht zum Umgang, sondern nur auf Antrag, und nur dann, wenn es dem angeblichen Wohl des Kindes entspricht.
4.Alte Zöpfe, wie der Begriff "elterliche Gewalt"wurden längst abgeschnitten.
5. Gesprochen wird von elterlicher Sorge, leider nicht von elterlicher Verantwortung.
6. Sowohl für die elterliche Sorge, wie für den Umgang rangiert die Pflicht vor dem Recht.
Gemessen an den vorangegangenen Kindschaftsrechtsnormen bedeutet diese Gesetzesänderung einem großen Schritt nach vorne.
Deutsches Kindschaftsrecht, neuer Wein in alten Schläuchen
Dennoch bleibt das neue Kindschaftsrecht dem Grunde nach eine Mogelpackung. Das Recht des Kindes auf beide Eltern wird immer noch nicht als ein Naturrecht gesehen, anerkannt und konsequent in gültige Rechtsnomen gegossen.
Die Gesetzeslage
Der Paragraph 1626a BGB
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateten Eltern; Sorgeerklärung. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1.erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmenwollen (Sorgeerklärungen),oder
2.einander heiraten (2)Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Trotz der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder, werden durch dieses Gesetz nichteheliche Kinder benachteiligt. Erst durch übereinstimmende Sorgeerklärungen oder eine Ehe hat ein nichtehelich geborenes Kind Anspruch auf eine gemeinsame elterliche Verantwortung. Ehelich geborene Kinder können diesen Anspruch auf eine gemeinsame Verantwortung durch beide Elternteile verlieren, wenn ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt.
Der Paragraph 1671 BGB
Gentrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familien-gericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14.Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Was das Wohl des Kindes ist, das weiß niemand. Der Ehrenvorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Prof. Siegfried Willutzki, hat vorgeschlagen einen Nobelpreis an denjenigen zu vergeben, der im Stande ist diesen unbestimmten Rechtsbegriff definieren. Bei 23% der Scheidungen im Jahr 2000 ist das alleinige Sorgerecht beantragt worden und es musste dem Antrag stattgegeben werden unter dem Gesichtspunkt eines dehnbaren Gummibegriffs "Wohl des Kindes". Hier ist ein Kind, soweit es noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Willkür dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgesetzt.
In über 90% reichen Frauen die Scheidung ein. Sie sind es auch, die in der Regel das alleinige Sorgerecht für sich beantragten, mit der Konsequenz, dass ihre Kinder in mehr als einem Drittel der Fälle ihre Väter bereits nach kurzer Zeit nahezu nicht mehr sehen.
Kooperationsresistenz wird belohnt
In der Regel wird vom Antragsteller, um die alleinige Sorge übertragen zu bekommen, fehlende Kooperation angegeben. Aus der Praxis wissen wir, dass diese fehlende Kooperationsbereitschaft bewusst vom Antragsteller initiiert wird. Denn, zeigt sich eine Mutter (sie ist es bei der das Kind meistens wohnt) nicht kooperationsbereit (mit dem Mann will ich nicht reden), darf sie nach heutiger Gerichtspraxis ziehmlich sicher sein, die alleinige Sorge zu erhalten (Zurzeit haben 92% der Frauen, die das alleinige Sorgerecht beantragten es auch bekommen) Kurzum: Wenn eine Mutter nicht will, dann will sie nicht und bekommt auch Recht. Denn: Was soll ein Richter tun, um seine Akte wieder schließen zu können? Haben Sie eine Lösung, solange es den §1671 BGB noch gibt?
Der §1671 muss ersatzlos gestrichen werden. Kinder sollen den anderen Elterteil nicht verlieren. Eltern bleiben Eltern ein Leben lang. Verantwortung soll nicht mehr an Richter abgegeben werden können. Sicherlich gibt es Fälle, in denen der Staat zum Schutz des Kindes eingreifen muss. Dafür bedarf es aber nicht des §1671. BGB. Hierfür steht der §1666 im bürgerlichen Gesetzbuch.
Der Paragraph 1666 BGB
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.
Wird das körperliche,geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes,durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet,so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden,die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
In diesem Paragraphen geht es also um die Abwendung einer Gefahr und nicht um ein nach allen Seiten hin definierbaren ""richterlichen Zwang" zum Sorgerechtsbeschluss. Gefahren sind feststellbar und können konkret benannt werden, ohne einen unbestimmten Rechtsbegriff bemühen zu müssen. Auch drohende Gefahren können durchaus über geeignete Maßnahmen abgewendet werden, ohne Sorgerechtsentzug. Im Falle des §1666 ist der Sorgerechtsentzug die ultima Ratio, das aller, aller letzte Mittel. Erst sollen Eltern, nach dem Willen des Gesetzgebers, in der Lage und gewillt sein, Gefahren abzuwenden, ehe der Staat zu anderen Maßnahmen greift. Man kann Eltern in die Lage versetzten und zum Willen zur Verantwortung bringen. Dies könnte bedeuten, Eltern zur Kooperation durch geeignete Mittel aufzufordern. Die Erfahrung zeigt, Beratung, auch erzwungen, kann Wunder bewirken. Es gibt in vielen gesellschaftlichen Bereichen "verordnete Beratung", warum nicht auch hier und gerade hier, wenn es um die Entwicklung von Kindern geht.
Die Praxis mit dem Umgang
§1684 BGB Umgang de Kindes mit den Eltern
1.)Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elterteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Hier hat der Gesetzgeber die Pflicht vor das Recht gestellt, gleichrangig für jeden Elternteil. Allerdings: Wenn eine Mutter, (in der Regel ist es die Mutter) den Umgang des Kindes mit dem anderen Elterteil vereitelt, bleibt dies für sie folgenlos. Es gibt keine strafrechtliche Sanktion, ähnlich wie in Frankreich, einem Land, in dem auf Umgangsboykott eine halbjährige Haftstrafe folgen kann. (Diese Sanktionsandrohung zeigt tatsächlich Wirkung) Immer wieder sind mehr und mehr, vor allem Väter, dem Umgangsboykott ausgesetzt, ohne dass der andere Elternteil dafür eine Strafe zu erwarten hätten.
Ist Umgangsvereitlung Kindesmissbrauch?
Es gibt Wissenschaftlicher, die sagen, Umgangsboykott ist Kindesmissbrauch. Bei einer Umgangspflichtmissachtung des Elternteils, bei dem die Kinder wohnen, sehen sich diese Kinder veranlasst, aus Angst, möglicherweise beide Elternteile zu verlieren, einen ihrer am meisten geliebten Menschen aus ihrem Kopf und aus ihrer zarten Seele verbannen. Das Phänomen einer solchen Elternkindentfremdung wird inzwischen mit dem so genannten Parental Alienation Syndrom, kurz PAS diagnostiziert, einhergehend mit Krankheitsympthomen, ähnlich einer Posttraumatischen Belastung, wie wir sie bei Folter- und Unfallopfern kennen.
Eine weit verbreitete Folge: Beziehungsstörungen
Ungeachtet manchmal lebenslanger psychosomatischer Störungen, deren Ursachen leider bis heute nicht an ihren Quelle gesucht werden; die meisten Menschen, allein erzogen, leiden im erwachsenen Alter unter Beziehungsstörungen. Sie lassen sich öfter scheiden als andere oder heiraten gleich mehrmals. (Siehe unser Bundeskanzler). Nicht alle werden Bundeskanzler oder Außenminister. Jedenfalls 25% der unter PAS leidenden Kinder bekommen ihr späteres Leben oft nicht mehr in den Griff. Sie schmeißen die Schule, nehmen Drogen, schlagen einen kriminellen Lebensweg ein oder gehen der Prostitution nach. Wird der andere Elternteil verächtlich gemacht und Elternwunsch wird ausradiert, kann die Konsequenz daraus sein: Ausbruch oder Flucht in die innere Imigration. Mädchen neigen dazu sich zunächst anzupassen und in der Adoleszenzphase auszubrechen. Jungs zeigen oft schon sehr viel früher Verhaltensauffälligkeiten
Urteilen Sie selbst. Ist Umgangsvereitlung Kindesmissbrauch?
Kinder gehören niemand. Sie sind das Eigentum von Keinem. Sie gehören sich selbst. Damit dies so bleibt (der Mensch wird was er ist, Mensch) tragen in erster Linie die leiblichen Eltern die Verantwortung.
Deshalb: Für eine gemeinsame elterliche Verantwortung, ohne Wenn und Aber!
Daher die ersatzlose Streichung des §1671 BGB und die tatsächliche Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern.
Das Projekt Stella Maria soll ein Appell und eine Botschaft an alle sein, die für die Rechte unserer Kinder eintreten.
Kunst kann oftmals sehr viel für die Änderung des individuellen und kollektiven Bewusstsein bewirken - mehr als 1000 Worte.
Text: Armin Emrich (Dipl. Päd.)
Erziehungswissenschaftler
Stella Maria Progetto
Die Entwicklung einer Skulptur des Künstlers
Marco Piono
dokumentiert durch den „Abenteurer der Fotografie“
Giovanni Umicini
Gezeigt werden 40 Fotos verschiedener Stufen der Entstehung einer Skulptur
19. November 2004 19.00 Uhr
Visage Galerie
Gerichtstrasse 12-13
Aufgang 4
Die Ausstellung ist geöffnet:
vom 20.11.2004 bis 15.1.2005
Mittwoch bis Freitag 12.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Visage Galerie, Gerichtstrasse 12-13, Aufgang 4, 13347 Berlin, Tel.: 030 448 12 81, Fax: 030 466 077 82,
E-mail: info@marco-piono.de, web: www.visage-galerie.de, www.marco-piono.de; www.2004.photographie.com
Verkehrsverbindung Bus120/245, N42, S1, S2 Humboldhain
Stand dieser Seite: 17.11.2004 - eingestellt am 17.11.2004 - Fundstelle: http://www.pappa.com/veranst/StellaMaria/StellaMaria.htm
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