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Zweiter Familienkongress am 1. und 2. November in Halle
Veranstalter: Väteraufbruch für Kinder e.V.

Gemeinsame Sorge ohne Wenn und ohne Aber

[Juni 2005: Siehe auch "Aktuelles zum Cochemer Modell" / Cochemer Praxis]

An einem hochzeitlichen Ort, dort wo Paare sich das Ja-Wort geben, weil sie eine Familie gründen wollen, trafen sich in den ersten zwei Tagen dieses Monats Frauen und Männer die vor dem Hintergrund ganz persönlicher düsterer Erfahrungen Grund genug haben an eben dieser uralten Institution zu zweifeln - wenn sie nicht gar an ihr schon verzweifelt sind. Allerdings sind es nicht nur ihrer Familien beraubte Väter und Mütter die sich hier im 1892 errichteten Stadthaus einfanden, an einer der ersten Adressen in Halle, Markt 1, einem Gemäuer zwischen Neogotik und Neorenaissance. Unter die Betroffenen mischten sich auch einige Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Jugendämtern und Beratungsstellen und aus anderen Geschäftszweigen einer nach wie vor lukrativen Scheidungsindustrie. Sie alle sind der Einladung des Väteraufbruchs für Kinder gefolgt den Vorträgen von Prof. Dr. jur. Roland Proksch und dem Cochemer Amtrichter Jürgen Rudolph unter prachtvollen Deckengemälden zu lauschen und mit diesen nachdenklichen Juristen ins Gespräch zu kommen.

Von revolutionärer Sprengkraft

Was die beiden Advokaten hier vorstellten sind praktische und wissenschaftliche Erfahrungen, erprobte und nachprüfbare Erkenntnisse, die - gemessen an der üblichen Trennungs- und Scheidungspraxis - geradezu von revolutionärer Sprengkraft sind.

Auch wenn es im Grunde jeder ahnt (ganz besonders die, die davon betroffen sind) wagt es dennoch keiner daran zu glauben, dass sich hinter ihren oft eigenen Wunschträumen geteilter Verantwortung, solche handfesten Wahrheiten verbergen, machbare Tatsachen, wie sie in Halle vorgestellt wurden und vor denen, viele Richter und Politiker, wie die Gesellschaft insgesamt gern die Augen verschließen.Es geht um die so genannte gemeinsame Sorge oder besser um die gemeinsame elterliche Verantwortung, ohne Wenn und ohne Aber, auch in strittigen Fällen oder gerade dort.

Zusammengefasst: Die gemeinsame elterliche Verantwortung ist immer  möglich.

Die alleinige Sorge wirkt sich auf alle Beteiligten negativ aus - ob auf Kinder, Eltern, Richter, Anwälte, Jugendämter, oder auch auf das gesamte Gemeinwohl. Zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung gibt es keine Alternative, und es sollte zukünftig auch kein Weg zum alleinigen Sorgerecht hin mehr offen gehalten werden. Dies ist unterm Strich die Summe aller vorgetragenen Worte.Sollten diese Worte nicht außerhalb Halles verhallen und sollten die vorgestellten wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen zukünfig Konsequenzen für die wietere Arbeit ihrer Zuhörer zeitigen, für deren Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, könnte der 2. Familienkongress zu einem historischen Datum werden und zum Anfang einer breiten Kampagne zur Durchsetzung gemeinsamer elterlicher Verantwortung, ohne juristische Alternativen und ohne Möglichkeiten zur alleinigen Sorge.

Die erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnisse des Prof. Dr. jur. Roland Proksch

In die Bütt tritt ein verantwortungsbewusster Wissenschaftler, dem das Justizministerium eine - oder genauer - zwei Untersuchungen zu den praktischen Auswirkungen des Kindschaftsrechtes anvertraut hat.

Zweimal hat er eine Vielzahl von getrennten Elternteilen vierundzwanzigseitige Fragebögen ausfüllen lassen und 131 Kinder befragt. Auch Richter, Anwälte und Jugendämter wurden von seiner Untersuchung nicht ausgenommen und um ein Interview gebeten.

(7.008 Antworten von Eltern aus der 1. Befragung, 4.373 Eltern aus der 2. Befragung, 809 RichterInnnen, 904 RechtsanwältInnen, 301 Jugendämter)

Die Gruppe der befragten Eltern waren nicht etwa besonders gebildete Leute, sie spiegelten die gesamte Bandbreite aller Schichten der Gesellschaft wieder. Es waren darunter also nicht etwa nur Bildungsbürger, von denen man vermuten mag, sie würden sowieso eher zur gemeinsamen Sorge tendieren. Die Untersuchungsgruppe entsprach dem Mikrozensus. Das nicht ganz so zu erwartende Ergebnis war beeindruckend.

Signifikante Ergebnisse [Der Redebeitrag von Proksch im Volltext]

In kausalen Wenn-Dann-Sätzen formuliert lautet das Resultat:

Wenn gemeinsames Sorgerecht, dann eher und mehr Umgang und eher und mehr Unterhalt. Wenn alleiniges Sorgerecht, dann weniger Umgang und weniger Unterhalt.

Kurzum: Alleiniges Sorgerecht bringt weniger Verantwortung. Gemeinsame Sorge, gemeinsame elterliche Verantwortung bringt nach allen Seiten hin mehr ein, mehr fürs Kind, mehr für die Mutter, mehr für den Vater. Es bringt mehr Geld, mehr Zeit und mehr Freude bei allen Generationen, einschließlich der Großeltern und mehr für die Gesellschaft insgesamt.

Das klingt banal, aber dies hat der Wissenschaftler und Hochschullehrer der Juristerei durch signifikante Zahlen mit hoher Validität nunmehr im Auftrag des Justizministeriums klipp und klar dargelegt. Ob sein Auftraggeber mit dem Ergebnis zufrieden ist, das bleibt dahingestellt. Jedenfalls ist es nicht Ausgangspunkt für eine Imagewerbung der Bundesregierung geworden.

Das neue Kindschaftsrecht hat sich hinsichtlich der gemeinsamen Sorge als Regelfall bewährt, nicht aber für den Bereich des Umgangsrechtes, zumindest weist es aber in die richtige Richtung, wenn gleich es Kritiker gibt, die meinen, letztlich erschiene das alleinige Sorgerecht nunmehr im Gewandt der gemeinsamen Sorge, da zwischen Alltagsfragen und Fragen von besonderer Bdeutung außerhalb des täglichen Lebens unterschieden wird. Die Unterscheidung wer in welchen Fragen das Sagen hat läßt die gemeinsame elterliche Verantworung eben zu keinem wirklich geteilten Recht der elterlichen Sorge werden.

Hierüber mag man hoffentlich zukünftig noch einmal nachdenken, wenn gleich die jetzige Lösung durchaus praktikabel sei und Erfolg versprechend, wie die von Proksch vorgelegten Zahlen beweisen.

Im Konfliktfall: Zwangsberatung statt Zwangsvollstreckung

Was aber, wenn Elternteile nur an sich denken, über die Köpfe ihrer Kinder hinweg sich streiten wie die Kesselflicker und im Grunde nicht gelernt haben, Eltern auch nach hrerTrennung zu bleiben?

Hier hat der Juraprofessor als Ergebnis seiner Studie nur eine Antwort parat: "Zwangsberatung ist besser als Zwangsvollstreckung". Eltern würden zu 90% Zwangsberatung akzeptieren und kämen zu 70% recht schnell zu einvernehmlichen Einigungen. Man solle Eltern schon ins Visier nehmen und ihnen ein wenig Druck machen. Für Kinder sei es jedenfalls besser, Eltern die Suppe der Beratung probieren zu lassen. Streiten sei kein Problem, auch Konflikte nicht, es käme nur darauf an zu lernen wie man sie löst.

Ersatzlose Streichung des § 1671 BGB?

Wenn also, auch mit der "Zwangsberatung" statt "Zwangsvollstreckung", die gemeinsame Sorge in jedem Fall die bessere Alternative ist, so meine Fragean Prof. Proksch, warum sollte dann der § 1671 BGB, wonach ein Elternteil die alleinige Sorge beantragen kann und vom Gericht darüber entschieden werden muss, nicht einfach ersatzlos gestrichen werden?

Für den Wissenschaftler ist die Streichung des § 1671 plausibel und eine, wie er sagt, charmante Forderung als Konsequenz aus seinen signifikanten Forschungsergebnissen. Dennoch möchte er das neue Kindschafts-Recht noch einwenig weiter erproben und weiter mit allen Professionen zusammen Erfahrungen sammeln.

Hier erkennt man den ernsthaften Forscher, dem die Forderung nach ersatzloser Streichung des § 1671 BGB als eine geradezu logische Konsequenz seiner herausgefundenen Zahlen augenfällig erscheint, der aber lieber weiter forscht. Zweifel ist wohl die Antriebskraft, die einen jeden Forscher erst zum Forscher werden lässt.

Das Cochemer Modell / Die Cochemer Praxis

Manfred Lengowski ist der Jugendamtsleiter in Cochem. Cochem ist ein eigensinniges "Asterixdorf" in Rheinland Pfalz mit 5914 Seelen aus 3258 Familien in 1470 Häusern die 135 Straßen miteinander verbinden. Seit über einem viertel Jahrhundert kennt er die Arbeit im Jugendamt. Damals war seine Arbeitsgrundlage noch das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1926, immer wieder mal ein wenig novelliert, aber niemals von Grund auf geändert bis zum Erlass des KJHG. Er ist stolz darauf, von Anfang an am Modell mitgewirkt zu haben. Damit ist er Teil eines Arbeitskreises unterschiedlicher Professionen, die sich vorgenommen haben, alles anders zu machen als in den meisten anderen Regionen Deutschlands üblich. Per E-Mail lädt er monatlich 70 Vertreter aus Jugendamt, Beratungsstellen usw. ein und dazu sämtliche Advokaten aus dem gesamten Gerichtsbezirke, über ihre Fächer im hiesigen Amtsgericht. Einmal im Monat treffen sie sich an einem Wochentag um 18.00 Uhr. Es kommen tatsächlich auch alle, regelmäßig und immer wieder, sämtliche Richter, Anwälte, zuständige Jugendamtsmitarbeiter, Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Eltern usw.

Jedes Mal zu einem neuen relevanten Thema rund um Trennung und Scheidung beraten sie sich und das seit 1982. Damals ging es noch darum, sich untereinander kennen und akzeptieren zu lernen und herunter zu kommen von wechselseitigen Vorurteilen. Jetzt ist die Gemeinschaft zu einem "Kartell" geschweißt, deren Mitglieder sich wechselseitig in ihren jeweiligen Rollen akzeptieren und achten, eine gemeinsame Sprache sprechen und einander zuhören. Ihr Codex lautet: Eltern müssen nach der Trennung gemeinsame Verantwortung behalten, Entscheidungen und Einigungen dürfen sie nicht anderen überlassen, weder Richtern und Anwälten noch dem Jugendamt. Ihre Probleme sollen sie selber lösen und keinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Die Regeln der Zusammenarbeit des "Kartells" funktionieren Das Modell hat Schule gemacht, wenngleich es ein ständiger Prozess ist.Seit drei Jahren gab es keinen einzigen Beschluss mehr nach dem das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen wurde. Selbst die strittigsten Paare haben sich als Elternteile zusammengefunden und tragen gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder.

Nicht Modell sondern Prozess

Nicht all zu lange möchte er reden, wie sein Vorgänger. Aber was Richter Jürgen Rudolph da zu sagen hat und auch wie klar er es sagt, lässt das Publikum verstummen. Bereits 1992 gelang es im Gerichtsbezirk Cochem auf Grund des regelmäßigen Gespräches unter den Mitglieder aller Professionen im Trennungs- und Scheidungsbetrieb eine Quote des gemeinsamen Sorgerechtes von 22% zu erreichen. (1996 waren es in Cochem 60%, seit 1998 100%, der Bundesdurchschnitt lag 1997 unter 8%. Er liegt jetzt bei ca. 70% mit hohen regionalen Schwankungen)

"Konsensprinzip"

Stichwort ist das "Konsensprinzip". Einigung ist angesagt. Nach Rudolphs Überzeugung ist elterliche Verantwortung die Pflicht zum Konsens. Er wünscht nicht, dass Eltern "ihm die Kinder auf den Richtertisch legen". Es war ein Prozess über 10 Jahre hinweg, mit vielen Frustrationen, bis es gelungen ist für alle Richter seines Gerichtsbezirks bis heute kein alleiniges Sorgerecht mehr vergeben zu müssen, und dies seit über fünf Jahren.

Alle Beteiligte haben viel gelernt. Und vor allem haben sie gelernt, dass die gemeinsame elterliche Verantwortung nur Vorteile bringt.

Nur Vorteile, alle haben gewonnen

Termine bei Gericht werden innerhalb von 14 Tagen anberaumt. Anwälte schreiben keine (vorbereiteten) Schriftsätze mehr, Jugendämter regelmäßig auch keine Stellungnahmen. Richter besuchen mit Mitarbeitern der Jugendämter die Familien, fahren mit dem Kind zum Vater, schnelle Beratungstermine in Beratungsstellen werden möglich. Aus dem Gerichtssal heraus werden die Eltern durch die Beratungsstellen betreut.

Vor dem Richtertisch sind dann alle Punkte zur Einigung bereits vorbereitet. Wenn nicht, gibt es Beratungsstunden verordnet und die "Drohung" möglicher Stellungnahmen durch das Jugendamtes.

Eltern wieder ins Gespräch bringen

"Es ist unsere Pflicht mit den vorhandenen Möglichkeiten die Eltern wieder ins Gespräch zu bringen. Aus der Sicht der Kinder gibt es zu einer konsensualen Reglung keine Alternative.", so Familienrichter Jürgen Rudolph. Der Mut auf allen Seiten sich der Pflicht zur Einigung zu stellen, mit Not-wendigkeit, natürlich ganz freiwillig, mit Blick auf die Kinder, um ihre Not zu wenden, dieser mutige Schritt zahlt sich aus. Positiv sind die Bilanzen nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei den Eltern und Großeltern. Schwarze Zahlen auch auf der Seite der Scheidungsbegleiter. Es ist nicht der Weg zurück in die Glückseeligkeit einer geschlossenen Familie, dennoch sind sie viel zufriedener, als wenn sie sich nicht geeinigt hätten. Und.. siehe da, auch die Anwälte sind zufrieden, weil weniger Schreibarbeit, die Richter ebenfalls, weil keine Beschlüsse zu schreiben sind, das Jugendamt weil keine Stellungnahmen erforderlich werden und wohl auch weniger kostenträchtige Hilfen zur Erziehung und die Beratungsstellen weil mehr Erfolg in ihrer Arbeit. Unterm Strich: Keiner hat verloren, alle haben gewonnen. Ein Erfolgsrezept, ein Modell das an anderer Stelle schon adaptiert werden will. Richter Rudolph ist da kritisch und betont immer wieder, es sei kein Modell sondern ein Prozess. Pfarrer Webel vom Väteraufbruch wendet freudig ein, der Cochemer Prozess sei aber doch ein echtes Sparmodell. (Wie wahr, wo doch sparen überall angesagt ist)

Weg mit § 1671 BGB ?

Auch hier die Frage nach der Konsequenz aus allem Erfahrenem und Gesagten: Ersatzlose Streichung des §1671 BGB?

Die Antwort des erfahrenen Richters lautet: "Die Hürde des §1671, gegen den Willen dem anderen Elternteil die elterliche Sorge zu übertragen ist unglaublich hoch, die Hürde nach dem Gesetz, vor allem wenn sie die Bundestagsdrucksachen dazu lesen, ist unglaublich hochÉ Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel und so selbstverständlich, dass der Gesetzgeber es gar nicht geregelt hat. É Für meine Begriffe sind die Hürden des §1671 fast so hoch wie im Falle von § 1666, so dass eigentlich § 1666 ausreicht."  Der § 1671 BGB gehört durchaus gestrichen.

Vorträge, Fragen, Beiträge in Halle lassen den Schluss zu: Zur Frage 1. ja, zur Frage 2. nein.

Wenn es richtig ist:

Dann ist es richtig, kein Schlupfloch mehr offen zu lassen für die alleinige Sorge.

Weg mit § 1671 BGB. Niemand soll jemals mehr das Recht der alleinigen Sorge haben, geschweige denn es überhaupt beantragen zu können. (Ausnahme bei Gefahr gemäß § 1666 BGB) Gleichgültig ob aus einer Ehe hervorgegangen oder aus einer nicht-ehelichen Beziehung; Kinder haben ein Recht auf beide Eltern ohne Wenn und ohne Aber. Das Recht auf beide Eltern ist keine juristische Frage, sondern eine Selbstverständlichkeit, ein Naturrecht, das keinem Kind genommen werden darf. Alles andere spricht gegen elementare Menschenrechte.

Und: Wer elementare Menschenrechte beachtet kommt offensichtlich billiger weg. Dies sei der Politik ins Stammbuch geschrieben.

Halle lässt grüßen.

Hoffentlich wird der 1. und 2. November zum Ausgangspunkt für eine Kampagne: Weg mit § 1671 BGB. Damit wäre ein negativer Grundpfeiler des Kindschaftsrechts beseitigt. Lasst uns anfangen. Für eine bessere Zukunft unserer Kinder.

Armin Emrich für paPPa.com


 


Ankunft der Teilnehmer


Der Trausaal, die Stadthalle 


Prof. Dr. Roland Proksch


Arbeitsgruppen


Gut besuchte Veranstaltung


Familienrichter Jürgen Rudolph


Manfred Lengowski, Jugendamtsleiter in Cochem


Fragen aus dem Publikum, Herr Yapi  (Vater aus Berlin)


Dietmar Nikolai Webel, Organisator des Familienkongresse


Intensive Gespräche zu Fragen des Modells


Prof. Dr. Roland Proksch


Familienrichter Jürgen Rudolph, Cochem


Weitere Quellen:


paPPa.com-Homepage

Stand dieser Seite: Juli 2005 - eingestellt am 17.11.2003 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/veranst/ZweiterFamkongress/ZweiterFamkongress.htm

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