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Demo in Stuttgart am Freitag, den 17.9.99, 8:30 h, vor dem Landgericht Stuttgart
"Wie viel Verantwortung muss ein Sozialarbeiter tragen?" Strafprozess zum Todesfall der kleinen Jenny
Die "Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes" und die "Initiative Jugendamtsgeschädigte Stuttgart" rufen auf zum Protest wegen des drohenden Freispruchs der beiden angeklagten Sozialarbeiter.
Treffpunkt: Landgericht Stuttgart, Ulrichstr. 10, Stuttgart, ab 8:30 Uhr.
Siehe zuletzt Berichterstattung in der S t u t t g a r t e r Zeitung vom 11.09.99:
Einstellung des Verfahrens um Jennys Tod kommt für den Staatsanwalt nicht in Frage - Verteidigung hofft auf Freispruch
Nach einer Woche Verhandlung im Prozess gegen zwei Sozialarbeiter ist die Beweisaufnahme im zweiten Verfahren um den Tod der zweieinhalbjährigen Jenny fast abgeschlossen. Am nächsten Donnerstag soll plädiert werden.
Von S o n n h i l d. M a i e r
In der Kaffeepause, so der Vorschlag des Vorsitzenden Richters Klaus Teichmann am gestrigen fünften Verhandlungstag, könnten sich der Staatsanwalt und die Verteidiger ja vielleicht mal zusammensetzen. Ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl, man möchte sich doch bitte auf eine Einstellung des Verfahrens einigen und es seiner Kammer ersparen, ein Urteil fällen zu müssen? Ein Urteil, gegen das, egal, ob es ein Schuld- oder Freispruch sein wird, entweder die Verteidigung oder der Staatsanwalt Rechtsmittel einlegen wird. Ein Urteil, das folglich auf jeden Fall vom Bundesgerichtshof überprüft wird.
Doch für Staatsanwalt Volker Peterke kommt es nicht in Frage, dieses Verfahren ohne Folgen für die beiden Sozialarbeiter zu beenden. Wenn in diesem Fall keine Fahrlässigkeit gegeben sei, sagt der Anklagevertreter, könne man wohl niemals einen Sozialarbeiter für irgend etwas verantwortlich machen. Rechtsanwalt Georg Prasser dagegen, der den kommissarischen Leiter des Stuttgarter Weraheims verteidigt, erklärt: "Wenn mein Mandant nicht freigesprochen wird, versteht er die Welt nicht mehr.'' Wer wolle den stressigen Sozialarbeiterjob noch machen, wenn man dabei ständig mit einem Bein im Gefängnis stehe?
Die Sache mit der Fahrlässigkeit gehört zu den komplizierteren Dingen in der Strafjustiz. Ungewollt, aber doch in vorwerfbarer Art und Weise muss jemand einen Tatbestand verwirklichen, obwohl er das Geschehen durch seine Kenntnisse und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden müssen.
Der nun der fahrlässigen Tötung angeklagte Sozialarbeiter vom Jugendamt Lüneburg hat es versäumt, der schon kurz nach der Geburt auffälligen Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind entziehen zu lassen, lautet einer der Vorwürfe gegen ihn. Er erklärt, er habe keinerlei rechtliche Handhabe dafür gehabt.
Der zweite Vorwurf gegen ihn besteht darin, dass er alarmierende Akten nicht hinterherschickte, als Jennys Mutter mit ihrer wenige Monate alten Tochter um die Jahreswende 1994/95 von Lüneburg nach Stuttgart ins Weraheim zog. Doch war für ihn vorhersehbar, dass sie fast zwei Jahre später überstürzt dort auszog und ihr Kind einem Bekannten überließ, der es zu Tode schüttelte?
Hätte der stellvertretende Leiter des Weraheims, der Jenny und ihre Mutter im Jahr vor ihrem Auszug betreute, voraussehen müssen, dass die Mutter ohne den schützenden Rahmen des Heimes unfähig war, ihr Kind zu betreuen, und es selbst mehrfach gegen die Wand warf? Hat er sich deshalb der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht? Hätten die Misshandlungen durch Dringen auf einen sofortigen Tagheimplatz verhindert werden können?
Während Staatsanwalt Peterke alle diese Fragen auch nach diversen eher entlastenden Zeugenaussagen mit "ja'' beantwortet, ist nach der ersten Prozesswoche nur eines klar: Mitarbeitern des Stuttgarter Jugendamtes kann kein Versäumnis nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Ermittlungen bereits im Sommer vergangenen Jahres eingestellt. Es gibt keinen Anlass, sie wieder aufzunehmen.
Stand dieser Seite: 15.09.1999 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/veranst/stuttg909.htm
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